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   VGH Bayern, 27.06.2007 - 15 CS 07.430   

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VGH Bayern, 27.06.2007 - 15 CS 07.430 (https://dejure.org/2007,82405)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.06.2007 - 15 CS 07.430 (https://dejure.org/2007,82405)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 15 CS 07.430 (https://dejure.org/2007,82405)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im

    Zu den zu berücksichtigenden Belangen der Bauleitplanung gehören nach § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB nicht nur die Erhaltung vorhandener Ortsteile, sondern auch deren Fortentwicklung und Anpassung an beabsichtigte städtebauliche Strukturen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 15 CS 07.430 -, juris Rn. 18).

    Inwieweit im Hinblick darauf, dass es in § 15 Abs. 1 BauNVO um die Art (und nicht das Maß) der baulichen Nutzung geht, zu verlangen ist, dass im Einzelfall "Quantität in Qualität umschlägt" und damit die Größe einer baulichen Anlage auch die Art der baulichen Nutzung beeinflusst (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 4 C 3.94 -, NVwZ 1995, 899, juris Rn. 16; vgl. aber auch Troidl, BauR 2008, 1829, 1835, wonach die [Un-]Zumutbarkeit einer "erdrückenden Wirkung" nicht davon abhängen soll, ob im Einzelfall § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB oder § 15 Abs. 1 BauNVO anzuwenden sei; so auch BayVGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 15 CS 11.1101 -, juris Rn. 17; allgemein zur Anwendbarkeit des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO im Zusammenhang mit der Frage einer erdrückenden Wirkung BayVGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 15 CS 07.430 -, juris Rn. 37; VGH BW, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 3 S 629/12 -, juris Rn. 8; Finkelnburg/Ortloff/Otto, Öffentliches Baurecht, Bd. II, 6. Aufl. 2010, S. 237), bedarf im vorliegenden summarischen Beschwerdeverfahren keiner weiteren Erörterung.

  • VGH Bayern, 03.08.2010 - 15 N 09.1106

    Großflächiger Verbrauchermarkt (Verkaufsfläche 1.770 m²); vorhabenbezogener

    Auch die Baugestaltung und das Umfeld üben einen nicht unerheblichen Einfluss aus (vgl. BayVGH vom 27.6.2007 Az. 15 CS 07.430).
  • VGH Bayern, 03.08.2010 - 15 N 10.358

    Großflächiger Verbrauchermarkt (Verkaufsfläche 1.770 m²); vorhabenbezogener

    Auch die Baugestaltung und das Umfeld üben einen nicht unerheblichen Einfluss aus (vgl. BayVGH vom 27.6.2007 Az. 15 CS 07.430).
  • VGH Bayern, 30.06.2009 - 15 CS 08.3019

    Erweiterung des Hotels Kurcafe in Füssen kann beginnen

    Insgesamt ergibt sich der Eindruck eines in Höhenentwicklung und Distanz zum Anwesen der Antragstellerin gegliederten Baukörpers (vgl. hierzu OVG Münster vom 13.9.1999 BauR 2001, 917; BayVGH vom 27.6.2007 Az. 15 CS 07.430 ), der von dem Wohngebäude der Antragstellerin so weit abgerückt ist, dass nicht von einer dominanten, optisch bedrängenden Wirkung auszugehen ist.
  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 15 ZB 08.2934

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Schulungsgebäude mit Werkstatthallen;

    Die deutliche Gliederung des Baukörpers wirkt einem Abriegelungseffekt entgegen (s. hierzu OVG NRW vom 13.9.1999 BauR 2001, 917; vgl. auch BayVGH vom 27.6.2007 Az. 15 CS 07.430 ).
  • VG München, 15.12.2008 - M 8 SN 08.5023

    Nachbarschutz gegen großflächigen Bau- und Gartenmarkt; verkehrliche

    Einschlägig sind insoweit die Grenzwerte der TA Luft und nicht diejenigen der 22. BImSchV, weil erstere Geltung im nachbarlichen Verhältnis beansprucht, während letztere für großflächige und langfristige Maßnahmen der öffentlichen Hand anwendbar ist (VG München vom 18.09.2007, M 1 K 06.4590 - juris; VG Ansbach a.a.O; teilweise offengelassen von BayVGH vom 27.06.2007, 15 CS 07.430).
  • VG Ansbach, 23.07.2014 - AN 3 S 14.00945

    Verwirkung des Antragsrechts auf Erlass einen Baustopps; kein Verstoß gegen

    Zu den berücksichtigenden Belangen der Bauleitplanung gehören nach § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB nicht nur die Erhaltung vorhandener Ortsteile, sondern auch deren Fortentwicklung und Anpassung an beabsichtigte städtebauliche Strukturen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 24.6.2014, OVG 10 S 29.13 - juris - unter Bezugnahme auf BayVGH, B. v. 27.6.2007 - 15 CS 07.430, juris RdNr. 18).
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