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   ArbG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 15 Ca 8683/13   

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https://dejure.org/2014,69663
ArbG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 15 Ca 8683/13 (https://dejure.org/2014,69663)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.06.2014 - 15 Ca 8683/13 (https://dejure.org/2014,69663)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - 15 Ca 8683/13 (https://dejure.org/2014,69663)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 15 Ca 8683/13
    Für eine zuverlässige Prognose muss die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von in der Regel mindestens drei Jahren ausgewertet werden (vgl. BAG Urteil vom 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - AP Nr. 81 zu § 16 BetrAVG m. w. N).

    Demzufolge kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Verzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (vgl. BAG Urteil v. 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - a. a. 0.).

    Dazu zählen nicht nur das gezeichnete Kapital (Stammkapital) und die Kapitalrücklage, sondern auch Gewinnrücklagen, Gewinn- und Verlustvorträge und Jahresüberschüsse/Jahresfehlbeträge (vgl. BAG Urteil v. 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - a. a. O.).Aufgrund des Vorbringens der Beklagten einschließlich der vorgelegten Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 bis 2012 und des Gutachtens über die Prüfung der Anpassung der betrieblichen Altersversorgung vom 12. März 2014 steht zur Überzeugung des Gerichts auch ohne Durchführung einer Beweisaufnahme fest, dass die Beklagte in dem maßgeblichen Zeitraum eine deutliche Eigenkapitalauszehrung zu verzeichnen hatte, die eine Anpassung der Betriebsrenten ab dem 1. Januar 2012 und ab dem 1. Januar 2013 nach den vorgenannten Rechtsgrundsätzen nicht zuließ.

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 15 Ca 8683/13
    Dieses Erlöschen des Anspruchs auf nachträgliche Anpassung beruht entgegen der Annahme der Klägerin nicht auf dem allgemeinen Grundsatz der Verwirkung (§ 242 BGB), sondern auf der dem § 16 BetrAVG zu entnehmenden Befriedungsfunktion (BAG Urteil vom 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - AP Nr. 70 zu § 16 BetrAVG).

    Hat sich der Versorgungsempfänger rechtzeitig - bis zum nächsten Anpassungsstichtag - gegen die Anpassungsentscheidung gewandt, so hat das Gericht nicht nur die geltend gemachten Bedenken zu berücksichtigen, sondern die Anpassungsentscheidung umfassend zu überprüfen (BAG Urteil vom 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - a. a. O.).

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 15 Ca 8683/13
    Bei einer ungenügenden Eigenkapitalausstattung muss verlorene Substanz wieder aufgebaut werden, bevor dem Unternehmen die Anpassung von Betriebsrenten zugemutet werden kann (vgl. BAG Urteil v. 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - AP Nr. 53 zu § 16 BetrAVG).

    Dies gilt vor allem für die in den Bilanzen enthaltenen Scheingewinne und für betriebswirtschaftlich überhöhte Abschreibungen (vgl. BAG Urteil v. 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - a. a. 0.).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 15 Ca 8683/13
    Ein solcher - zum Anpassungsstichtag absehbarer - Investitionsbedarf ist bei der Prognosebildung zu berücksichtigen (vgl. BAG Urteil vom 17. April 1996- 3 AZR 56/95 - AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 21.08.2012 - 3 ABR 20/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Anpassung von

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 15 Ca 8683/13
    Richtig ist, dass bei der Prüfung, ob die wirtschaftliche Lage es dem Arbeitgeber erlaubt, eine Anpassung der Betriebsrenten abzulehnen, ein für alle Arbeitgeber einheitlich geltender - die wirtschaftliche Lage objektiv wiedergebender - Maßstab anzulegen und als Ausgangspunkt für die Bewertung daher stets der Begriff des Eigenkapitals im Sinne des HBG zugrunde zu legen ist (vgl. BAG Beschluss vom 21. August 2012 - 3 ABR 20/10 - juris; Urteil vom 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - juris).
  • BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 224/01

    Betriebliche Übung, hier: Verhältnis zur Versorgungsordnung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 15 Ca 8683/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die betriebliche Übung ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durften, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (vgl. BAG Urteil vom 23. April 2002 - 3 AZR 224/01 - AP Nr. 22 zu § 1 BetrAVG Berechnung).
  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 615/10

    Anpassung der Betriebsrente - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 15 Ca 8683/13
    Richtig ist, dass bei der Prüfung, ob die wirtschaftliche Lage es dem Arbeitgeber erlaubt, eine Anpassung der Betriebsrenten abzulehnen, ein für alle Arbeitgeber einheitlich geltender - die wirtschaftliche Lage objektiv wiedergebender - Maßstab anzulegen und als Ausgangspunkt für die Bewertung daher stets der Begriff des Eigenkapitals im Sinne des HBG zugrunde zu legen ist (vgl. BAG Beschluss vom 21. August 2012 - 3 ABR 20/10 - juris; Urteil vom 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - juris).
  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 305/16

    Betriebsrentenanpassung - IFRS-Abschlüsse

    Auf die Revision der Klägerin wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Dezember 2015 - 6 Sa 1618/14 - im Kostenpunkt insgesamt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Juni 2014 - 15 Ca 8683/13 - hinsichtlich der Zahlung rückständiger Betriebsrente für die Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2013 iHv. insgesamt 584, 16 Euro brutto zzgl.
  • LAG Hessen, 09.12.2015 - 6 Sa 1618/14

    Der Nachweis der einer Betriebsrentenanpassung entgegen stehenden

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 11. Juni 2014 - 15 Ca 8683/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11.06.2014 - 15 Ca 8683/13) aufzuheben und wie folgt abzuändern:.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 11. Juni 2014 - 15 Ca 8683/13 - ist statthaft (§§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1 u. 2 lit d ArbGG).

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