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   VG Hamburg, 24.07.2008 - 15 E 1874/08   

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VG Hamburg, 24.07.2008 - 15 E 1874/08 (https://dejure.org/2008,22654)
VG Hamburg, Entscheidung vom 24.07.2008 - 15 E 1874/08 (https://dejure.org/2008,22654)
VG Hamburg, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 15 E 1874/08 (https://dejure.org/2008,22654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kein genereller Vorrang von Geschwisterkindern bei der Aufnahme in die weiterführende Schule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 208
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Hamburg, 29.08.2005 - 1 Bs 258/05

    Aufnahmeanspruch; Wunschschule; Gesamtschule

    Auszug aus VG Hamburg, 24.07.2008 - 15 E 1874/08
    Sind die Kapazitäten erschöpft, können die Eltern beanspruchen, dass über die Aufnahme ihres Kindes nach § 42 Abs. 4 HmbSG in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermessensfehlerfrei entschieden wird ( vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 29.8.2005, 1 Bs 258/05, Juris Rn. 4 f.; vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 12. August 2005, 2 E 2401/05 ).

    Die Kapazitätsgrenze nach § 42 Abs. 4 HmbSG wird insoweit konkretisiert durch § 87 Abs. 1 HmbSG i.V.m. § 1 OrganisationsfrequenzVO ( OVG Hamburg, Beschluss vom 29.8.2005, 1 Bs 258/05, Juris Rn. 4 ff. ).

    Die Kammer muss nicht entscheiden, ob die hier praktizierte Geschwisterkind-Regelung grundsätzlich zulässig ist ( dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 29.8.2005, 1 Bs 258/05, Juris Rn. 17 ff.; vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 4.10.2001, 1 B 363/01, Juris Rn. 10; VG Mainz, Beschluss vom 2.6.2008, 6 L 371/08.MZ, Juris Rn. 5 ) und ob diese dem Vorbehalt des Gesetzes unterliegt und deshalb durch Gesetz zu regeln wäre ( vgl. die Regelungen anderer Länder: § 59a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Niedersächsisches Schulgesetz - besondere Berücksichtigung von Geschwisterkindern im Losverfahren; § 55a Abs. 2 Nr. 1 Schulgesetz für das Land Berlin - bevorzugte Aufnahme in die Grundschule, soweit im Einzelfall eine ausgeprägte persönliche Bindung beeinträchtigt würde; § 1 Abs. 2 APO S I NRW - Geschwisterkinder als eines mehrerer Auswahlkriterien ).

    Denn das Gebot effektiven Rechtsschutzes rechtfertigt es, der klagenden Partei bei einem fehlerhaften Verfahren einen Anspruch zuzusprechen ( OVG Hamburg, Beschluss vom 29.8.2005, 1 Bs 258/05, Juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.9.2005, 8 S 84.05, Juris, Rn. 15 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2005 - 8 S 84.05

    Aufnahme eines Kindes in die erste Klasse einer Grundschule auf Grund seiner

    Auszug aus VG Hamburg, 24.07.2008 - 15 E 1874/08
    Denn das Gebot effektiven Rechtsschutzes rechtfertigt es, der klagenden Partei bei einem fehlerhaften Verfahren einen Anspruch zuzusprechen ( OVG Hamburg, Beschluss vom 29.8.2005, 1 Bs 258/05, Juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.9.2005, 8 S 84.05, Juris, Rn. 15 ).

    Die Schule ist dann unabhängig von § 10 HmbSG verpflichtet, einen weiteren Platz bereit zu stellen, und zwar bis an die Grenze ihrer Funktionsfähigkeit ( so OVG Bremen, Beschluss vom 25.9.1990, 1 B 52/90, Juris Kurztext; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.9.2005, 8 S 84.05, Juris Rn. 15 ) oder aber bis an ihre Kapazitätsgrenze ( OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.12.2007, 2 ME 601/0, Juris Rn. 16 ff. ).

  • OVG Hamburg, 27.07.2005 - 1 Bs 205/05

    Zum Anspruch auf Teilnahme an einem Schulversuch des bilingualen

    Auszug aus VG Hamburg, 24.07.2008 - 15 E 1874/08
    Ein Anspruch auf völlige Ausschöpfung der gesetzlich möglichen Kapazitätsgrenzen besteht nicht ( OVG Hamburg, Beschluss vom 27.7.2005, 1 Bs 205/05, Juris Rn. 13 ).

    Dies betrifft nicht nur die Unterrichtsinhalte und die Klassengröße, sondern auch das Aufnahmeverfahren ( vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 27.7.2005, 1 Bs 205/05, Juris Rn. 17 ff. ).

  • OVG Bremen, 04.10.2001 - 1 B 363/01

    Wahlrecht der Eltern über unterschiedlicher Organisationsformen eines

    Auszug aus VG Hamburg, 24.07.2008 - 15 E 1874/08
    Die Kammer muss nicht entscheiden, ob die hier praktizierte Geschwisterkind-Regelung grundsätzlich zulässig ist ( dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 29.8.2005, 1 Bs 258/05, Juris Rn. 17 ff.; vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 4.10.2001, 1 B 363/01, Juris Rn. 10; VG Mainz, Beschluss vom 2.6.2008, 6 L 371/08.MZ, Juris Rn. 5 ) und ob diese dem Vorbehalt des Gesetzes unterliegt und deshalb durch Gesetz zu regeln wäre ( vgl. die Regelungen anderer Länder: § 59a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Niedersächsisches Schulgesetz - besondere Berücksichtigung von Geschwisterkindern im Losverfahren; § 55a Abs. 2 Nr. 1 Schulgesetz für das Land Berlin - bevorzugte Aufnahme in die Grundschule, soweit im Einzelfall eine ausgeprägte persönliche Bindung beeinträchtigt würde; § 1 Abs. 2 APO S I NRW - Geschwisterkinder als eines mehrerer Auswahlkriterien ).

    Jedenfalls soweit der Gesetzgeber objektive Kriterien für das Auswahlverfahren vorgibt, ist es der Antragsgegnerin wegen des Vorrangs des Gesetzes versagt, durch Verwaltungsvorschriften neue Kriterien in das Verfahren einzuführen ( vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 4.10.2001, 1 B 363/01, Juris Rn. 6 ff .).

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2007 - 2 ME 601/07

    Anspruch auf Aufnahme eines Kindes an einer Integrierten Gesamtschule;

    Auszug aus VG Hamburg, 24.07.2008 - 15 E 1874/08
    Es ist den Antragstellern nicht zuzumuten, die Ablehnung der ...-Schule und die Zuweisung an die ... bis zu einer Entscheidung der Hauptsache hinzunehmen und erst dann - nach Beginn des Schuljahres 2008/2009 - die gewünschte Schule zu besuchen ( vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.12.2007, 2 ME 601/07, Juris Rn. 7 ).
  • OVG Bremen, 25.09.1990 - 1 B 52/90

    Gesamtschule; Zugangsregelungen; Aufnahme von Schülern; Zugangsanspruch;

    Auszug aus VG Hamburg, 24.07.2008 - 15 E 1874/08
    Die Schule ist dann unabhängig von § 10 HmbSG verpflichtet, einen weiteren Platz bereit zu stellen, und zwar bis an die Grenze ihrer Funktionsfähigkeit ( so OVG Bremen, Beschluss vom 25.9.1990, 1 B 52/90, Juris Kurztext; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.9.2005, 8 S 84.05, Juris Rn. 15 ) oder aber bis an ihre Kapazitätsgrenze ( OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.12.2007, 2 ME 601/0, Juris Rn. 16 ff. ).
  • VG Berlin, 03.08.2007 - 9 A 173.07

    Aufnahme eines Schülers an einer im Rahmen eines Schulversuchs betriebenen

    Auszug aus VG Hamburg, 24.07.2008 - 15 E 1874/08
    Die Schule muss ihre Aufnahmekriterien vielmehr auf das Versuchsziel zuschneiden ( vgl. VG Berlin, Beschluss vom 3.8.2007, 9 A 173.07, Juris Rn. 9 ).
  • VG Mainz, 02.06.2008 - 6 L 371/08

    Mainzer Gymnasien - Kein Aufnahmeanspruch hessischer Schüler

    Auszug aus VG Hamburg, 24.07.2008 - 15 E 1874/08
    Die Kammer muss nicht entscheiden, ob die hier praktizierte Geschwisterkind-Regelung grundsätzlich zulässig ist ( dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 29.8.2005, 1 Bs 258/05, Juris Rn. 17 ff.; vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 4.10.2001, 1 B 363/01, Juris Rn. 10; VG Mainz, Beschluss vom 2.6.2008, 6 L 371/08.MZ, Juris Rn. 5 ) und ob diese dem Vorbehalt des Gesetzes unterliegt und deshalb durch Gesetz zu regeln wäre ( vgl. die Regelungen anderer Länder: § 59a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Niedersächsisches Schulgesetz - besondere Berücksichtigung von Geschwisterkindern im Losverfahren; § 55a Abs. 2 Nr. 1 Schulgesetz für das Land Berlin - bevorzugte Aufnahme in die Grundschule, soweit im Einzelfall eine ausgeprägte persönliche Bindung beeinträchtigt würde; § 1 Abs. 2 APO S I NRW - Geschwisterkinder als eines mehrerer Auswahlkriterien ).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus VG Hamburg, 24.07.2008 - 15 E 1874/08
    Die Antragsgegnerin mag bei ihrer Auswahl im Einzelfall auch berücksichtigen, dass kinderreiche Familien in besonderem Maß unter den Schutz von Art. 6 Abs. 1, 2 GG gestellt sind ( vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.3.1977, 2 BvR 1039/75, 2 BvR 1045/75 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 9 S 1950/09

    Aufnahme in ein bestimmtes Gymnasium; Anspruch auf ermessensfehlerfreie

    Oberverwaltungsgerichtliche Entscheidungen entsprechen entweder der Position des Antragsgegners (so Sächs. OVG a.a.O.) oder haben die Frage nach einem Gleichheitsverstoß ausdrücklich offen gelassen (Nds. OVG, Beschluss vom 08.10.2003 - 13 ME 343/03 -, NVwZ-RR 2004, 258 f.) und dabei ausdrücklich auf die besonderen örtlichen Verhältnisse Bezug genommen (OVG Bremen, Beschluss vom 04.10.2001 - 1 B 363/01 -, NVwZ 2003, 122 f.), während die vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen besondere Einzelfälle betreffen (Verstoß gegen spezielles Landesrecht bei generellem Vorrang von Geschwisterkindern: VG Hamburg, Beschluss vom 24.07.2008 - 15 E 1874/08 -, NVwZ-RR 2009, 208 ff.; kein Aufnahmeanspruch eines Geschwisterkindes bei Erschöpftsein der Aufnahmekapazität: VG Potsdam, Beschluss vom 27.08.2008 - 12 L 403/08 -, juris).
  • VG Hamburg, 02.08.2010 - 15 E 1785/10

    Die Schulweglänge darf bei einer Profilschule nicht das maßgebliche

    Zwar fehlt in den Schulgesetzen der meisten Bundesländer ein solches Geschwisterprivileg, wie es auch bisher im Hamburgischen Schulgesetz nicht ausdrücklich geregelt war, sondern allein auf einer Verwaltungspraxis beruhte, die vor Gericht mangels hinreichender Grundlage im Gesetz keinen Bestand hatte (so OVG Hamburg, Beschluss vom 26.8.2009, 1 Bs 159/09, Juris Rn. 7; zuvor bereits VG Hamburg, Beschlüsse vom 12.8.2009, 2 E 1856/09 und vom 24.7.2008, 15 E 1874/08, Juris Rn. 30 ff.; ähnlich auch bereits OVG Bremen, Beschluss vom 4.10.2001, 1 B 363/01, Juris Rn. 7 ff.; anders aber auf ähnlicher rechtlicher Grundlage VG Berlin, z. B. Beschlüsse vom 5.7.2007, 9 A 91.07, Juris Rn. 15, und vom 15.7.2008, 9 A 147.08, Juris Rn. 20; VGH Mannheim, Beschluss vom 10.9.2009, 9 S 1950/09, Juris Rn. 11) .

    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes rechtfertigt es jedoch, der klagenden Partei bei einem fehlerhaften Verfahren einen Anspruch zuzusprechen (VG Hamburg, Beschlüsse vom 12.8.2009, 2 E 1856/09 und vom 24.7.2008, 15 E 1874/08, Juris Rn. 44; OVG Hamburg, Beschluss vom 29.8.2005, 1 Bs 258/05, Juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.9.2005, 8 S 84.05, Juris, Rn. 15 ).

  • VG Hamburg, 10.07.2015 - 2 E 3714/15

    Forderung der Eltern nach Beschulung ihres Kindes in einem bestimmten Schulprofil

    Davon ausgehend hat die Kammer 15 des Verwaltungsgerichts in einer Entscheidung zur alten Gesetzeslage, bevor die gemeinsame Beschulung von Geschwistern in die gesetzliche Regelung Aufnahme gefunden hat, zu Recht einen generellen Vorrang von Geschwistern abgelehnt (VG Hamburg, Beschl. v. 24.7.2008, 15 E 1874/08, NVwZ-RR 2009, 208, juris Rn. 28 ff.).
  • VG Hamburg, 04.08.2011 - 15 E 1532/11

    Virtuelles Losverfahren; Schulplatz; Versuchsschule; Auslosung; Versuchsprogramm;

    Da andernfalls gerichtlicher Rechtsschutz bei derartigen Fehlern nicht mehr zu erlangen wäre und die Antragsgegnerin sich ansonsten nach Vergabe der Schulplätze stets auf faktische Unmöglichkeit der Korrektur von Verfahrensfehlern berufen könnte, ist sie hier verpflichtet, die Schulplätze nachträglich bereitzustellen und zudem durch die Zurverfügungstellung der nötigen Ressourcen in der Schule dafür Sorge zu tragen, dass trotz Aufnahme weiterer Schüler ein dem Versuchsprogramm entsprechender Unterricht gewährleistet bleibt (vgl. auch VG Hamburg, Beschlüsse vom 12.8.2009, 2 E 1856/09 und vom 24.7.2008, 15 E 1874/08 , Juris Rn. 44; OVG Hamburg, Beschluss vom 29.8.2005, 1 Bs 258/05 , Juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.9.2005, 8 S 84.05, Juris, Rn. 15).
  • VG Hamburg, 03.08.2012 - 15 E 1778/12

    Vorläufige Aufnahme in weiterführende Schule; Schulwunsch; Kapazität; keine

    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes rechtfertigt es, der klagenden bzw. um Eilrechtsschutz nachsuchenden Partei bei einem fehlerhaften Verfahren einen Anspruch auf vorläufige Aufnahme in die Schule zuzusprechen (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 12.8.2009, 2 E 1856/09 und v. 24.7.2008, 15 E 1874/08, juris Rn. 44; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.8.2005, 1 Bs 258/05, juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.9.2005, 8 S 84.05, juris, Rn. 15 ).
  • VG Hamburg, 29.07.2011 - 15 E 1550/11

    Zum Anspruch eines Schulwechslers auf Aufnahme in eine 8. Klasse einer

    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes rechtfertigt es jedoch, der klagenden Partei bei einem dermaßen fehlerhaften Verfahren gleichwohl einen Anspruch zuzusprechen (vgl. dazu auch VG Hamburg, Beschluss vom 2.8.2010, 15 E 1785/10, Juris Rn. 52 ff. sowie VG Hamburg, Beschlüsse vom 12.8.2009, 2 E 1856/09 und vom 24.7.2008, 15 E 1874/08, Juris Rn. 44; OVG Hamburg, Beschluss vom 29.8.2005, 1 Bs 258/05, Juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.9.2005, 8 S 84.05, Juris, Rn. 15 ).
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