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   VG Hamburg, 26.08.2009 - 15 E 2027/09   

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VG Hamburg, 26.08.2009 - 15 E 2027/09 (https://dejure.org/2009,29811)
VG Hamburg, Entscheidung vom 26.08.2009 - 15 E 2027/09 (https://dejure.org/2009,29811)
VG Hamburg, Entscheidung vom 26. August 2009 - 15 E 2027/09 (https://dejure.org/2009,29811)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Hamburg, 06.12.1996 - Bs VI 104/96

    Fahrerlaubnisentziehung; Methadon; Fahreignung; Untätigkeitsklage;

    Auszug aus VG Hamburg, 26.08.2009 - 15 E 2027/09
    So haben mehrere Studien gezeigt, dass substituierte Drogenabhängige ihre Fahrtauglichkeit in Einzelfällen durchaus wiedergewinnen können (vgl. dazu bereits ausführlich OVG Hamburg, Beschluss vom 6.12.1996, NJW 1997, 3111 ff., Juris Rn. 5; VG Leipzig, Beschluss vom 13.2.2007, 1 K 1547/06, Juris Rn. 28 f.).

    Wenn nicht besondere Umstände darauf hinweisen, dass ein solcher Ausnahmefall gar nicht vorliegen kann - so zum Beispiel der gesicherte fortdauernde Beikonsum anderer Drogen -, ist in diesen Fällen deshalb ein Gutachten zur Fahreignung einzuholen (so auch VG Augsburg, Beschluss vom 4.6.2008, Au 3 S 08.645, Juris Rn. 19 ff; VG Leipzig, Beschluss vom 13.2.2007, 1 K 1547/06, Juris Rn. 30; VG Frankfurt, Urteil vom 19.3.2008, 12 E 2590/07, Juris Rn. 11 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 6.12.1996, NJW 1997, 3111 ff., Juris Rn. 5 ff) .

    Ferner steht dem geforderten medizinischen Gutachten nicht entgegen, dass hier nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV durchaus die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens hätte gefordert werden können, schon weil die Fahreignung substituierter Autofahrer regelmäßig psychologische Komponenten umfasst, so eine stabile psychosoziale Integration und das Fehlen einer Störung der Gesamtpersönlichkeit (vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 4.6.2008, Au 3 S 08.645, Juris Rn. 24; VG Leipzig, Beschluss vom 13.2.2007, 1 K 1547/06, Juris Rn. 30; VG Frankfurt, Urteil vom 19.3.2008, 12 E 2590/07, Juris Rn. 11; OVG Hamburg, Beschluss vom 6.12.1996, NJW 1997, 3111 ff., Juris Rn. 7) .

  • VG Leipzig, 13.02.2007 - 1 K 1547/06

    Ausnahmsweise Erteilung einer Fahrerlaubnis bei Methadon-Substituion

    Auszug aus VG Hamburg, 26.08.2009 - 15 E 2027/09
    So haben mehrere Studien gezeigt, dass substituierte Drogenabhängige ihre Fahrtauglichkeit in Einzelfällen durchaus wiedergewinnen können (vgl. dazu bereits ausführlich OVG Hamburg, Beschluss vom 6.12.1996, NJW 1997, 3111 ff., Juris Rn. 5; VG Leipzig, Beschluss vom 13.2.2007, 1 K 1547/06, Juris Rn. 28 f.).

    Wenn nicht besondere Umstände darauf hinweisen, dass ein solcher Ausnahmefall gar nicht vorliegen kann - so zum Beispiel der gesicherte fortdauernde Beikonsum anderer Drogen -, ist in diesen Fällen deshalb ein Gutachten zur Fahreignung einzuholen (so auch VG Augsburg, Beschluss vom 4.6.2008, Au 3 S 08.645, Juris Rn. 19 ff; VG Leipzig, Beschluss vom 13.2.2007, 1 K 1547/06, Juris Rn. 30; VG Frankfurt, Urteil vom 19.3.2008, 12 E 2590/07, Juris Rn. 11 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 6.12.1996, NJW 1997, 3111 ff., Juris Rn. 5 ff) .

    Ferner steht dem geforderten medizinischen Gutachten nicht entgegen, dass hier nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV durchaus die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens hätte gefordert werden können, schon weil die Fahreignung substituierter Autofahrer regelmäßig psychologische Komponenten umfasst, so eine stabile psychosoziale Integration und das Fehlen einer Störung der Gesamtpersönlichkeit (vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 4.6.2008, Au 3 S 08.645, Juris Rn. 24; VG Leipzig, Beschluss vom 13.2.2007, 1 K 1547/06, Juris Rn. 30; VG Frankfurt, Urteil vom 19.3.2008, 12 E 2590/07, Juris Rn. 11; OVG Hamburg, Beschluss vom 6.12.1996, NJW 1997, 3111 ff., Juris Rn. 7) .

  • VG Augsburg, 04.06.2008 - Au 3 S 08.645

    Entzug der Fahrerlaubnis; Methadon; Beigebrauch von Heroin; Attest des

    Auszug aus VG Hamburg, 26.08.2009 - 15 E 2027/09
    Im Falle einer erfolgreichen ärztlich begleiteten Substitution, die eine medizinische Maßnahme zur Wiedereingliederung des Betroffenen darstellt (vgl. zu diesem Aspekt VG Augsburg, Beschluss vom 4.6.2008, Au 3 S 08.645, Juris Rn. 24) , mündet die Abhängigkeit von der substituierten Droge jedoch nicht mehr in deren Einnahme, während gleichzeitig der dafür notwendige regelmäßige Gebrauch des verordneten Substitutionsmittels nicht die Fahreignung ausschließen muss.

    Wenn nicht besondere Umstände darauf hinweisen, dass ein solcher Ausnahmefall gar nicht vorliegen kann - so zum Beispiel der gesicherte fortdauernde Beikonsum anderer Drogen -, ist in diesen Fällen deshalb ein Gutachten zur Fahreignung einzuholen (so auch VG Augsburg, Beschluss vom 4.6.2008, Au 3 S 08.645, Juris Rn. 19 ff; VG Leipzig, Beschluss vom 13.2.2007, 1 K 1547/06, Juris Rn. 30; VG Frankfurt, Urteil vom 19.3.2008, 12 E 2590/07, Juris Rn. 11 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 6.12.1996, NJW 1997, 3111 ff., Juris Rn. 5 ff) .

    Ferner steht dem geforderten medizinischen Gutachten nicht entgegen, dass hier nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV durchaus die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens hätte gefordert werden können, schon weil die Fahreignung substituierter Autofahrer regelmäßig psychologische Komponenten umfasst, so eine stabile psychosoziale Integration und das Fehlen einer Störung der Gesamtpersönlichkeit (vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 4.6.2008, Au 3 S 08.645, Juris Rn. 24; VG Leipzig, Beschluss vom 13.2.2007, 1 K 1547/06, Juris Rn. 30; VG Frankfurt, Urteil vom 19.3.2008, 12 E 2590/07, Juris Rn. 11; OVG Hamburg, Beschluss vom 6.12.1996, NJW 1997, 3111 ff., Juris Rn. 7) .

  • OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05

    (Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall;

    Auszug aus VG Hamburg, 26.08.2009 - 15 E 2027/09
    Insbesondere war angesichts der Tatsache, dass durch ungeeignete Kraftfahrer regelmäßig hochrangige Schutzgüter, nämlich Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer, in nicht hinnehmbarer Weise gefährdet werden, ein stärkeres Eingehen auf konkrete Umstände des Einzelfalles nicht geboten (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2005, NJW 2006, 1367 ff., Juris Rn. 2 ff.).

    Vielmehr zeigte die Antragstellerin bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens kommentarlos keinerlei eigene Initiative, um die Gutachtenerstellung zu ermöglichen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2005, NJW 2006, 1367 ff., Juris Rn. 23) und machte es dadurch unmöglich, dass Klarheit über ihr Gefährdungspotential geschaffen wurde (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 10.1.1995, NVwZ-RR 1995, 475, Juris Rn. 5; vgl. zum umgekehrten Fall BayVGH München, Beschluss vom 9.2.2005, 11 CS 04.2438, Juris Rn. 26) .

  • VG Frankfurt/Main, 19.03.2008 - 12 E 2590/07

    Feststellung der Fahreignung bei Einnahme des Substitutionspräparates Subutex

    Auszug aus VG Hamburg, 26.08.2009 - 15 E 2027/09
    Wenn nicht besondere Umstände darauf hinweisen, dass ein solcher Ausnahmefall gar nicht vorliegen kann - so zum Beispiel der gesicherte fortdauernde Beikonsum anderer Drogen -, ist in diesen Fällen deshalb ein Gutachten zur Fahreignung einzuholen (so auch VG Augsburg, Beschluss vom 4.6.2008, Au 3 S 08.645, Juris Rn. 19 ff; VG Leipzig, Beschluss vom 13.2.2007, 1 K 1547/06, Juris Rn. 30; VG Frankfurt, Urteil vom 19.3.2008, 12 E 2590/07, Juris Rn. 11 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 6.12.1996, NJW 1997, 3111 ff., Juris Rn. 5 ff) .

    Ferner steht dem geforderten medizinischen Gutachten nicht entgegen, dass hier nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV durchaus die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens hätte gefordert werden können, schon weil die Fahreignung substituierter Autofahrer regelmäßig psychologische Komponenten umfasst, so eine stabile psychosoziale Integration und das Fehlen einer Störung der Gesamtpersönlichkeit (vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 4.6.2008, Au 3 S 08.645, Juris Rn. 24; VG Leipzig, Beschluss vom 13.2.2007, 1 K 1547/06, Juris Rn. 30; VG Frankfurt, Urteil vom 19.3.2008, 12 E 2590/07, Juris Rn. 11; OVG Hamburg, Beschluss vom 6.12.1996, NJW 1997, 3111 ff., Juris Rn. 7) .

  • VGH Bayern, 14.01.2008 - 11 CS 07.2731

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtbefolgung einer Gutachtensanordnung;

    Auszug aus VG Hamburg, 26.08.2009 - 15 E 2027/09
    Denn wenn ein finanziell nicht leistungsfähiger Verkehrsteilnehmer ein solches Gutachten nicht ohne weiteres finanzieren kann, gibt es die Möglichkeit, die finanzielle Notlage rechtzeitig und substantiiert gegenüber der Antragsgegnerin geltend zu machen und eine Verlängerung der Beibringungsfrist zum Zwecke der Ansparung der Gutachtenkosten zu beantragen (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 12.3.1985, BVerwGE 71, 93 ff., Juris Rn. 18, sowie Urteil vom 13.11.1997, BayVBl 1998, 634 f., Juris Rn. 23 f.; BayVGH München, Beschluss vom 14.1.2008, 11 CS 07.2731, Juris Rn. 24; VG Hamburg, Beschluss vom 6.3.2006, 15 E 245/06; Beschluss vom 10.1.2006, 15 E 3461/05, und Beschluss vom 21.6.2004, 15 E 2877/04, m.w.N.), sodass auch einkommensschwächere Fahrerlaubnisinhaber die Möglichkeit haben, sich ihre Fahrerlaubnis zu erhalten.
  • BVerwG, 16.05.1986 - 4 CB 8.86

    Urkundenbeweis - Postzustellungsurkunde

    Auszug aus VG Hamburg, 26.08.2009 - 15 E 2027/09
    Diese Beweiskraft erstreckt sich insbesondere auch darauf, dass das Schriftstück an dem angegebenen Tag in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen worden ist (vgl. grundlegend hierzu BVerwG, Beschluss vom 16.5.1986, NVwZ 1986, 739, Juris Rn. 2 ff.).
  • BVerwG, 22.01.2001 - 3 B 144.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welches der maßgebliche

    Auszug aus VG Hamburg, 26.08.2009 - 15 E 2027/09
    Da es im Falle einer Fahrerlaubnisentziehung grundsätzlich auf die letzte Behördenentscheidung ankommt (BVerwG, Beschluss vom 22.1.2000, 3 B 144/00, Juris Rn. 2) , wäre die Vorlage eines solchen Gutachtens zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht mehr geeignet, um die Fahrerlaubnisentziehung abzuwenden.
  • VG Hamburg, 02.08.2006 - 15 E 2211/06

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer neurologisch-psychiatrischen Untersuchung

    Auszug aus VG Hamburg, 26.08.2009 - 15 E 2027/09
    So ist die Gutachtenfrage (§ 11 Abs. 6 S. 1 FeV) im letzten Satz der Gründe der Gutachtenanordnung hinreichend präzise formuliert worden (vgl. dazu insb. VG Hamburg, Beschluss vom 2.8.2006, 15 E 2211/06; so auch VG München, Beschluss vom 17.4.2007, M 6b S 07.890, Juris Rn. 28).
  • OVG Hamburg, 10.01.1995 - BS VII 273/94

    Fahrerlaubnisentziehung; Eignungsgutachten; Finanzielle Mittel; Kosten

    Auszug aus VG Hamburg, 26.08.2009 - 15 E 2027/09
    Vielmehr zeigte die Antragstellerin bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens kommentarlos keinerlei eigene Initiative, um die Gutachtenerstellung zu ermöglichen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2005, NJW 2006, 1367 ff., Juris Rn. 23) und machte es dadurch unmöglich, dass Klarheit über ihr Gefährdungspotential geschaffen wurde (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 10.1.1995, NVwZ-RR 1995, 475, Juris Rn. 5; vgl. zum umgekehrten Fall BayVGH München, Beschluss vom 9.2.2005, 11 CS 04.2438, Juris Rn. 26) .
  • VGH Bayern, 09.02.2005 - 11 CS 04.2438

    Verwaltungsrechtliche Bindungswirkung

  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

  • VG München, 17.04.2007 - M 6b S 07.890
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

  • VG Freiburg, 25.03.2010 - 1 K 280/10

    Bindungswirkung des Strafverfahrens bzw. des Strafurteils gegenüber der

    Allerdings bedarf es insoweit stets der positiven Feststellung der Fahreignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (vgl. zur Fahreignung bei - allerdings anders als hier ärztlich begleiteter - Substitution mit Subutex und Methadon: OVG Saarland, Beschl. v. 27.3.2006 - 1 W 12/06 -, NJW 2006, 2651; VG Hamburg, Beschl. v. 26.8.2009 - 15 E 2027/09 -, juris; Berr/Krause/Sachs, a.a.O., Rnrn. 61 - 68).
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