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   VG Hamburg, 02.08.2006 - 15 E 2211/06   

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https://dejure.org/2006,31393
VG Hamburg, 02.08.2006 - 15 E 2211/06 (https://dejure.org/2006,31393)
VG Hamburg, Entscheidung vom 02.08.2006 - 15 E 2211/06 (https://dejure.org/2006,31393)
VG Hamburg, Entscheidung vom 02. August 2006 - 15 E 2211/06 (https://dejure.org/2006,31393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung einer neurologisch-psychiatrischen Untersuchung bei Alkoholproblemen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VG Hamburg, 02.08.2006 - 15 E 2211/06
    Voraussetzung hierfür ist nämlich, dass die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens im Einzelfall rechtmäßig ist (ständ. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urt. v. 12.3.1985, BVerwGE 71 S. 93, 95 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 30.3.2000, VRS 99 S. 235, 237).
  • OVG Hamburg, 30.03.2000 - 3 Bs 62/00

    Klärung der Frage mangelnder Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs; unzulässige

    Auszug aus VG Hamburg, 02.08.2006 - 15 E 2211/06
    Voraussetzung hierfür ist nämlich, dass die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens im Einzelfall rechtmäßig ist (ständ. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urt. v. 12.3.1985, BVerwGE 71 S. 93, 95 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 30.3.2000, VRS 99 S. 235, 237).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VG Hamburg, 02.08.2006 - 15 E 2211/06
    Schon wegen des mit jeglicher Untersuchungsanordnung stets verbundenen erheblichen Eingriffs in das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht des hiervon Betroffenen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.6.1993, DVBl. 1993 S. 995 f.) ist der in der Fahrerlaubnis - Verordnung geregelte, nach Maßgabe von Untersuchungsanlass und Eingriffsintensität gestaffelte Katalog als abschließend anzusehen.
  • VG Hamburg, 29.06.2020 - 15 E 1366/20

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Aus dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Vorbehalt des Gesetzes folgt, dass ein Fahrerlaubnisinhaber nicht verpflichtet ist, einer rechtswidrigen, insbesondere im Gesetz oder Verordnungsrecht nicht vorgesehenen Gutachtenanordnung Folge zu leisten (vgl. bereits VG Hamburg, Beschluss vom 2.8.2006, 15 E 2211/06, juris Rn. 4; siehe auch VG München, Beschluss vom 19.1.2017, M 6 S 16.4526, juris Rn. 21).

    Schon wegen des mit jeglicher Untersuchungsanordnung stets verbundenen erheblichen Eingriffs in das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht des hiervon Betroffenen ist der in der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelte, nach Maßgabe von Untersuchungsanlass und Eingriffsintensität gestaffelte Katalog als abschließend anzusehen (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 2.8.2006, 15 E 2211/06, juris Rn. 4 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24.6.1993, 1 BvR 689/92, BVerfGE 89, 69 ff., juris Rn. 51).

    Sie ist als Verfahrenshandlung auf ein bestimmtes Verwaltungsverfahren bezogen (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 2.8.2006, 15 E 2211/06, juris Rn. 9).

  • VG Hamburg, 26.08.2009 - 15 E 2027/09

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens

    So ist die Gutachtenfrage (§ 11 Abs. 6 S. 1 FeV) im letzten Satz der Gründe der Gutachtenanordnung hinreichend präzise formuliert worden (vgl. dazu insb. VG Hamburg, Beschluss vom 2.8.2006, 15 E 2211/06; so auch VG München, Beschluss vom 17.4.2007, M 6b S 07.890, Juris Rn. 28).
  • VG Hamburg, 05.07.2007 - 15 E 2027/07

    Sofortige Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines nach zwei

    Dieses verlangt, auch dem betroffenen Kraftfahrer die konkrete Gutachtenfrage mitzuteilen und nicht allein dem beauftragten Gutachter (vgl. insb. VG Hamburg, Beschluss vom 2.8.2006, 15 E 2211/06; so auch VG München, Beschluss vom 17.4.2007, M 6b S 07.890, Juris Rn. 28).
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