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   VG Hamburg, 28.06.2004 - 15 E 2345/04   

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VG Hamburg, 28.06.2004 - 15 E 2345/04 (https://dejure.org/2004,15616)
VG Hamburg, Entscheidung vom 28.06.2004 - 15 E 2345/04 (https://dejure.org/2004,15616)
VG Hamburg, Entscheidung vom 28. Juni 2004 - 15 E 2345/04 (https://dejure.org/2004,15616)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verlängerung der Startbahn und Landebahn für die Frachtversion des Airbusses A 380; Abwägung der widerstreitenden Interessen im vorläufigen Rechtsschutz; Privates Aussetzungsinteresse der Antragsteller und das gegenläufige öffentliche Interesse der Antragsgegnerin sowie ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Hamburg, 02.06.2005 - 2 Bf 345/02

    Planfeststellung für Werkflugplatz

    In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung von Klagen enteignungsbetroffener Anwohner mit Beschluss vom 28. Juni 2004 angeordnet (15 E 2345/04); die dagegen gerichteten Beschwerden der Beklagten und der Beigeladenen hat das Berufungsgericht mit Beschluss vom 9. August 2004 (2 Bs 300/04, NordÖR 2004, S. 354 ff.) zurückgewiesen.
  • OVG Hamburg, 08.03.2006 - 2 Bs 110/05

    Airbus / Verlängerung der Start- und Landebahn: 184 Antragsteller, die nicht von

    Ferner haben die Antragsteller am 7. Juni 2004 den vorliegenden Eilantrag gestellt und zur Begründung ihres Aussetzungsantrags (lediglich) schlagwortartig bestimmte aus ihrer Sicht fehlerbehaftete Bereiche des Planfeststellungsbeschlusses gekennzeichnet und im Übrigen auf ihre innerhalb der Antragsfrist nach § 10 Abs. 6 LuftVG eingereichte Klage sowie die Antragsbegründung weiterer enteignungsbetroffener Kläger in einem zweiten Eilverfahren (15 E 2345/04) verwiesen.

    Mit Beschluss vom 28. Juni 2004 hat das Verwaltungsgericht in einem Parallelverfahren die aufschiebende Wirkung der Klage anderer Antragsteller, die sich auch gegen die enteignende Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses vom 29. April 2004 wandten, angeordnet (15 E 2345/04).

    Soweit die Antragsgegnerin und die Beigeladene im Beschwerdeverfahren bemängeln, dass die Prozessbevollmächtigten im Antragsverfahren nicht ausdrücklich auch auf die Klagebegründung im Verfahren 15 K 2344/04, sondern insoweit unzureichend auf die in diesem Verfahren übermittelten Einwendungsschreiben der Antragsteller und die im parallel geführten Eilverfahren 15 E 2345/04 gegebene Begründung, in dem die weiteren Kläger der Hauptsacheklage zusammengefasst waren, verwiesen habe, steht dies der Zulässigkeit des Antrags nicht entgegen.

  • OVG Hamburg, 09.08.2004 - 2 Bs 300/04

    Enteignung für Airbus Start- und Landebahnverlängerung

    Ferner haben die Antragsteller zu 1) bis 20) am 5. Mai 2004 (Az.: 15 E 2345/04) und die Antragsteller zu 21) bis 35) am 7. Juni 2004 (Az.: 15 E 2865/04) beantragt, die aufschiebende Wirkung dieser Klage anzuordnen.
  • VG Hamburg, 29.01.2018 - 15 K 6234/17

    Erfolglose Klage einer Eigentümergemeinschaft gegen die Verlängerung der Start-

    Dazu wurde von den Klägern dieses Verfahrens sowie von anderen Enteignungsbetroffenen der Antrag bei Gericht gestellt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klagen anzuordnen (15 E 2345/04).

    Mit Beschluss vom 28. Juni 2004 (15 E 2345/04) hatte die erkennende Kammer die aufschiebende Wirkung der Klage der enteignungsbetroffenen Kläger im Hinblick auf den damaligen Stand des vorhergehenden Planfeststellungsverfahrens aus dem Jahr 2000 angeordnet.

  • VG Hamburg, 14.03.2006 - 15 E 3613/05

    Airbus / Verlängerung der Start- und Landebahn: Verwaltungsgericht hebt den

    Außerdem beantragte eine Teilgruppe dieser Kläger ebenfalls die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage (15 E 2345/04 und 2864/04).

    Mit Beschluss vom 28. Juni 2004 hat die beschließende Kammer dem Antrag der von Enteignung bedrohten Antragsteller (15 E 2345/04) stattgegeben und die aufschiebende Wirkung ihrer Klage angeordnet.

  • OVG Hamburg, 17.05.2006 - 2 Bs 75/06

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die weitere Verlängerung der

    Unter dem 28. November 2005 erließ die Antragsgegnerin sodann einen 1. Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss zum Planfeststellungsbeschluss vom 29. April 2004, der die enteignende Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses auf die Fläche des Flurstücks 2999 der Gemarkung Hasselwerder beschränkt und eine ergänzende Bedarfsbegründung des Vorhabens im Hinblick auf dieses Grundstück enthält, das nicht von Aussetzungsbeschlüssen der Verwaltungsgerichte vom 28. Juni 2004 (15 E 2345/04) sowie vom 9. August 2004 (2 Bs 300/04, NordÖR 2004, 354) sowie vom 21. November 2005 erfasst war.
  • OVG Hamburg, 19.04.2006 - 2 Bs 70/06

    Das Oberverwaltungsgericht weist die Beschwerde des von den Eigentümern als

    Mit Beschluss vom 28. Juni 2004 hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller angeordnet (15 E 2345/04).
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   VG Hamburg, 19.05.2004 - 15 E 2345/04   

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VG Hamburg, 19.05.2004 - 15 E 2345/04 (https://dejure.org/2004,30984)
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