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VG Magdeburg, 02.06.2021 - 15 E 9/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Zusatzgebühr bei Erledigung der Hauptsache in mündlicher Verhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Bad Kreuznach, 07.08.2017 - 2 Qs 49/17
Einspruch, Strafbefehl, Abraten
Auszug aus VG Magdeburg, 02.06.2021 - 15 E 9/21
Hat sich das Verfahren erst in der mündlichen Verhandlung erledigt, kommt eine analoge Anwendung des Gebührentatbestandes der Nr. 6216 VV RVG nicht in Betracht (vgl. zur entsprechenden Regelung der Nr. 4141 VV RVG: LG Bad Kreuznach, B. v. 07.08.2017 - 2 Qs 49/17 -, juris, Rdnr. 13 m. w. N.).Die Hinwirkung auf eine Erledigung des Verfahrens in der mündlichen Verhandlung ist demzufolge mit der Terminsgebühr und der allgemeinen Verfahrensgebühr abgegolten (vgl. LG Bad Kreuznach, B. v. 07.08.2017 - 2 Qs 49/17 -, juris, Rdnr. 13).
- LG Mannheim, 07.04.2017 - 6 Qs 9/16
Pflichtverteidigerkosten: Entstehung einer Zusatzgebühr bei Zustandekommen einer …
Auszug aus VG Magdeburg, 02.06.2021 - 15 E 9/21
Durch die Gewährung der zusätzlichen Gebühr nach Nr. 6126 will der Gesetzgeber einen Anreiz zur Vermeidung einer mündlichen Verhandlung schaffen (vgl. zur entsprechenden Regelung der Nr. 4141 VV RVG: LG Mannheim, B. v. 07.04.2017 - 6 Qs 9/16 -, juris, Rdnr. 25).