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   LG München I, 31.05.2010 - 15 HKO 11324/09   

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https://dejure.org/2010,39406
LG München I, 31.05.2010 - 15 HKO 11324/09 (https://dejure.org/2010,39406)
LG München I, Entscheidung vom 31.05.2010 - 15 HKO 11324/09 (https://dejure.org/2010,39406)
LG München I, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 15 HKO 11324/09 (https://dejure.org/2010,39406)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3426/10

    Frachtführerhaftung: Leichtfertige Auslieferung des Transportguts entgegen einer

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 31.05.2010, Az. 15 HKO 11324/09, dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 41.806,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 08.07.2009 zu bezahlen sowie die Klägerin von Ansprüchen der Sozietät H., S., N., in Höhe von 1.530,58 Euro freizustellen.

    das Urteil des Landgerichts München I zum Aktenzeichen 15 HK O 11324/09 vom 31.05.2010 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 62.709,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.04.2005 zu bezahlen sowie die Klägerin von Ansprüchen der Sozietät H. S. N., in Höhe von 1.761,08 Euro freizustellen.

  • OLG München, 15.12.2010 - 7 U 3426/10

    Haftung des Transporteurs wegen Nichtbeachtung eines "on hold" Vermerks;

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 31.05.2010, Az. 15 HKO 11324/09, dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 41.806,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 08.07.2009 zu bezahlen sowie die Klägerin von Ansprüchen der Sozietät Heitmann, Schubert, Nickelsen, Bremen in Höhe von 1.530,58 Euro freizustellen.

    das Urteil des Landgerichgts München I zum Aktenzeichen 15 HK O 11324/09 vom 31.05.2010 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 62.709,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.04.2005 zu bezahlen sowie die Klägerin von Ansprüchen der Sozietät Heitmann Schubert Nickelsen, Bremen, in Höhe von 1.761,08 Euro freizustellen.

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