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   FG München, 14.08.2006 - 15 K 1701/04   

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https://dejure.org/2006,15537
FG München, 14.08.2006 - 15 K 1701/04 (https://dejure.org/2006,15537)
FG München, Entscheidung vom 14.08.2006 - 15 K 1701/04 (https://dejure.org/2006,15537)
FG München, Entscheidung vom 14. August 2006 - 15 K 1701/04 (https://dejure.org/2006,15537)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Aufwendungen als Sonderausgaben bis zur Höhe von insgesamt 5 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte; Abzugsfähigkeit von Spenden für weltanschauliche Zwecke einer Weltanschauungsgemeinschaft; Abzugsfähigkeit von Ausgaben zur Förderung mildtätiger, ...

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6; ; EStG § 10b Abs. 1 S. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c); ; EStDV § 50 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allein auf Grund des Fehlens des genauen Zuwendungsdatums auf der Spendenbestätigung ist der Spendenabzug nicht ausgeschlossen. Der Nachweis des Zeitpunkts der Spendenzahlung kann auch durch andere Beweismittel wie z.B. Kontoauszüge erbracht werden.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachweis des Datums der Zuwendung bei insoweit unvollständiger Spendenbestätigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Spendenbestätigung auch ohne Datum gültig

  • IWW (Kurzinformation)

    Spendenbestätigung auch ohne Datum gültig

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderausgaben - Spendenbestätigung gilt auch ohne Datum

  • IWW (Kurzinformation)

    Spenden - Spendenbestätigung auch ohne Datum gültig

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1873
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.05.1989 - X R 17/85

    Gebrauchte Kleidung als Sachspende (Abziehbarkeit und Wertermittlung)

    Auszug aus FG München, 14.08.2006 - 15 K 1701/04
    Diese Funktion hat die Zuwendungsbestätigung lediglich im Hinblick auf die förderungswürdige Verwendung der Spenden durch den Empfänger (vgl. BFH-Urteil vom 23. Mai 1989 X R 17/85, BStBl II 1989, 879).
  • BFH, 23.09.1999 - XI R 66/98

    Spendenabzug bei Förderung weltanschaulicher Zwecke

    Auszug aus FG München, 14.08.2006 - 15 K 1701/04
    Hierzu zählen auch weltanschauliche Zwecke einer Weltanschauungsgemeinschaft (BFH-Urteil vom 23. September 1999 XI R 66/98, BStBl II 2000, 533).
  • BFH, 03.04.1987 - VI B 150/85

    Prozeßkostenhilfe - Antrag auf Bewilligung - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus FG München, 14.08.2006 - 15 K 1701/04
    Eine solche wäre wegen der Bedingungsfeindlichkeit von Prozesserklärungen aber unzulässig (Bundesfinanzhof -BFH-Beschluss vom 3. April 1987 VI B 150/85, BStBl II 1987, 573).
  • BFH, 07.11.1990 - X R 143/88

    Spendenbescheinigungen - Spendenabwicklung - Parteispenden

    Auszug aus FG München, 14.08.2006 - 15 K 1701/04
    Die im Klageverfahren vorgelegte Zuwendungsbestätigung der Körperschaft in M vom 18.12.2001, deren Richtigkeit im finanzgerichtlichen Verfahren durchaus überprüft werden darf (BFH-Urteil vom 7. November 1990 X R 143/88, BStBl II 1991, 325), erfüllt auch sämtliche oben genannte formelle Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 EStDV.
  • BFH, 12.12.2017 - X R 46/16

    Spendenabzug bei Vorlage einer Zuwendungsbestätigung mit nicht korrektem

    Es kann vorliegend deshalb dahinstehen, ob die Angabe des genauen Zeitpunkts der Zuwendung in der Spendenbestätigung unverzichtbare sachliche Voraussetzung für den Spendenabzug ist oder ob der Steuerpflichtige sämtliche anderen Beweismittel zum Nachweis der Tatsache und des Zeitpunkts der Zuwendung bemühen kann (so Urteil des FG München vom 14. August 2006 15 K 1701/04, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1873; a.A. Geserich, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 10b Rz B 356).
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