Rechtsprechung
   VG Berlin, 23.01.2013 - 15 K 188.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4046
VG Berlin, 23.01.2013 - 15 K 188.12 (https://dejure.org/2013,4046)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.01.2013 - 15 K 188.12 (https://dejure.org/2013,4046)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 15 K 188.12 (https://dejure.org/2013,4046)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,4046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97

    Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß;

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2013 - 15 K 188.12
    Vielmehr hat es das Bundesverwaltungsgericht zur Bejahung des stets betonten Erfordernisses, dass die Entscheidung über die rückwirkende Erteilung des Aufenthaltstitels für die weitere aufenthaltsrechtliche Rechtsstellung erheblich sein kann und nicht "ist", wie das OVG Bautzen in der benannten Entscheidung fälschlich zitiert, konsequenterweise verschiedentlich dabei belassen, die in Betracht kommende "Verfestigungsnorm" schlicht zu zitieren (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1997 - 1 C 15/96 - und vom 29. September 1998 - 1 C 14/97 -, beide juris), ohne es für nötig befunden zu haben, zur Frage des Rechtsschutzinteresses darüber hinausgehende einzelfallbezogene Umstände überhaupt nur zu erwähnen.

    Denn in diesem Zusammenhang vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, es genüge in diesem Verfahrensstadium inzident festzustellen, dass auf der Grundlage eines früheren Antrages für den damaligen Zeitraum ein Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bestanden habe; einer ausdrücklichen Erteilung einer befristeten Erlaubnis für die fragliche Zeit bedürfe es zur Annahme der erforderlichen Verfestigungsdauer indes nicht, weil dies auf eine reine Förmlichkeit hinauslaufen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1998, a.a.O.).

  • BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 820/11

    Versagung von PKH unter Entscheidung einer bislang höchstrichterlich ungeklärten,

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2013 - 15 K 188.12
    Bezeichnenderweise finden sich auch in dem hierzu herangezogenen - vom Bundesverfassungsgericht kassierten (BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 820/11 -, juris) - Beschluss des OVG Bautzen weder Rechtsprechungszitate noch inhaltliche Argumente für die These einer erforderlichen Konkretisierung des Erteilungsinteresses.
  • BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 15.96

    Ausländerrecht - Frist des § 35 Abs. 1 AuslG , Anrechnung der Zeiten einer

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2013 - 15 K 188.12
    Vielmehr hat es das Bundesverwaltungsgericht zur Bejahung des stets betonten Erfordernisses, dass die Entscheidung über die rückwirkende Erteilung des Aufenthaltstitels für die weitere aufenthaltsrechtliche Rechtsstellung erheblich sein kann und nicht "ist", wie das OVG Bautzen in der benannten Entscheidung fälschlich zitiert, konsequenterweise verschiedentlich dabei belassen, die in Betracht kommende "Verfestigungsnorm" schlicht zu zitieren (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1997 - 1 C 15/96 - und vom 29. September 1998 - 1 C 14/97 -, beide juris), ohne es für nötig befunden zu haben, zur Frage des Rechtsschutzinteresses darüber hinausgehende einzelfallbezogene Umstände überhaupt nur zu erwähnen.
  • BVerwG, 02.09.2010 - 1 B 18.10

    Anspruch; Aufenthaltserlaubnis; Beweiswürdigung; Denkgesetze; Erfüllung;

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2013 - 15 K 188.12
    15 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 7.08 - und Beschluss vom 2. September 2010 - 1 B 18.10 -, beide juris) kann die Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nach der Antragstellung beansprucht werden, wenn der Ausländer daran ein schutzwürdiges Interesse hat.
  • OVG Sachsen, 10.03.2011 - 3 D 196/10

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2013 - 15 K 188.12
    16 Die auf eine Entscheidung des OVG Bautzen (Beschluss vom 10. März 2011 - 3 D 196/10 -, juris) gestützte Ansicht des Beklagten, die rein theoretische Möglichkeit, dass die Besitzdauer irgendwann einmal Bedeutung erlangen könnte, sei insoweit nicht ausreichend; ein schutzwürdiges Rechtsschutzinteresse sei vielmehr erst dann anzuerkennen, wenn sich die Bedeutung der Frage nach der Besitzdauer so konkretisiert haben, dass deren Klärung für eine anstehende Entscheidung über das weitere aufenthaltsrechtliche Schicksal des Klägers maßgeblich sei, teilt das Gericht nicht.
  • VG Halle, 22.12.2011 - 1 A 165/10

    Anerkennung der Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2013 - 15 K 188.12
    Insbesondere bedarf es keiner Umsetzung der Anerkennung der Vaterschaft in Gestalt der Eintragung des Vaters im Personenstandsregister (vgl. VG Halle, Urteil vom 22. Dezember 2011 - 1 A 165/10 -, juris), geschweige denn durch die Beischreibung einer Geburtsurkunde des Kindes.
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung;

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2013 - 15 K 188.12
    15 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 7.08 - und Beschluss vom 2. September 2010 - 1 B 18.10 -, beide juris) kann die Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nach der Antragstellung beansprucht werden, wenn der Ausländer daran ein schutzwürdiges Interesse hat.
  • VG Berlin, 11.09.2013 - 19 K 365.12

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Im Fall der Klägerin ergibt sich ein schutzwürdiges Interesse an der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG für einen vor dem 7. August 2012 liegenden Zeitraum bereits daraus, dass die Dauer des Besitzes ihrer Aufenthaltserlaubnis - wie die Klägerin zu Recht geltend macht - für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG von Bedeutung sein kann (ebenso in einem ähnlich gelagerten Fall unlängst VG Berlin, Urteil vom 23. Januar 2013 - VG 15 K 188.12 -, Juris Rn. 18; s. ferner z.B. auch OVG Münster, Urteil vom 23. August 2012 - OVG 18 A 537/11 - Juris Rn. 37 ff.; VG Stade, Urteil vom 22. März 2012 - VG 4 A 184/10 -, Juris Rn. 26; für die mögliche Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG auch VGH Mannheim, Urteil vom 8. November 2010 - VGH 11 S 1873/10 -, Juris Rn. 20; VG Berlin, Urteil vom 23. November 2012 - VG 30 K 2177.11 -, Juris Rn. 17).

    Die auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen (Beschluss vom 10. März 2011 - OVG 3 D 196/10 -, Juris) gestützte Ansicht des Beklagten, die rein theoretische Möglichkeit, dass die Besitzdauer irgendwann einmal Bedeutung erlangen könnte, sei insoweit nicht ausreichend, ein schutzwürdiges Interesse sei vielmehr erst dann anzuerkennen, wenn sich die Bedeutung der Frage nach der Besitzdauer so konkretisiert habe, dass deren Klärung für eine anstehende Entscheidung über das weitere aufenthaltsrechtliche Schicksal des Ausländers maßgeblich sei, teilt das Gericht nicht (so auch schon VG Berlin, Urteil vom 23. Januar 2013, a.a.O., Rn. 16).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht