Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 12.12.2006 - 15 K 20285/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Tätigkeitsvergütungen einer GmbH für Gesellschafter-Geschäftsführer als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG; § 15 Abs. 2 S. 1 EStG; § 35 Abs. 1 GmbHG
Tätigkeitsvergütungen einer GmbH für Gesellschafter Geschäftsführer als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit; Begriff der selbstständigen nachhaltigen Betätigung - IWW
- Judicialis
GewStG § 2 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 15 Abs. 2 S. 1; ; GmbHG § 35 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 2 § 19 Abs. 1
Nicht-selbstständige Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers aus über die normalen Pflichten hinausgehenden "Beratungsleistungen" - Tätigkeit; Beratung; Beratervertrag; Berufsbild; Gesellschafter-Geschäftsführer; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Einkünfte aus ... - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nicht-selbstständige Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers aus über die normalen Pflichten hinausgehenden "Beratungsleistungen"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH - X B 15/07
- FG Niedersachsen, 12.12.2006 - 15 K 20285/04
- BFH, 20.10.2010 - VIII R 34/08
Papierfundstellen
- DB 2007, 2118
- EFG 2007, 1246
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 24.08.1994 - XI R 74/93
Tätigkeit eines Kommanditisten als Beiratsmitglied kann Sonderleistung sein
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2006 - 15 K 20285/04
Zwar können außerhalb des Geschäftsführungsbereichs aufgrund gesonderter Abmachung selbständige Leistungen vereinbart werden; diese müssen sich allerdings inhaltlich und formal von der eigentlichen Geschäftsführungsaufgabe unterscheiden (BFH-Urteil vom 24. August 1994 XI R 74/93, BStBl II 1995, 150, betreffend die Tätigkeit eines Kommanditisten in dem mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Beirat). - BFH, 11.03.1960 - VI 172/58 U
Der Vorsitzende des Vorstands einer Landesversicherungsanstalt als deren …
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2006 - 15 K 20285/04
Der Geschäftsführer ist Handlungsorgan der Gesellschaft ( § 6 Abs. 1 GmbHG), dem gegenüber die Gesellschafterversammlung nach § 37 Abs. 1 GmbHG ein Weisungsrecht hat (BFH-Urteile vom 11. März 1960 VI 172/58 U, BStBl. III 1960, 214; vom 31. Januar 1975 VI°R 230/71, BStBl. II 1975, 358; in BStBl. II 1997, 225). - BFH, 31.01.1975 - VI R 230/71
Geschäftsführender Vorstand - Bezüge - Rechtsfähige Familienstiftung - Einkünfte …
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2006 - 15 K 20285/04
Der Geschäftsführer ist Handlungsorgan der Gesellschaft ( § 6 Abs. 1 GmbHG), dem gegenüber die Gesellschafterversammlung nach § 37 Abs. 1 GmbHG ein Weisungsrecht hat (BFH-Urteile vom 11. März 1960 VI 172/58 U, BStBl. III 1960, 214; vom 31. Januar 1975 VI°R 230/71, BStBl. II 1975, 358; in BStBl. II 1997, 225).
- BFH, 17.01.1973 - I R 191/72
Gewerbliche Tätigkeit - Beurteilung einer Tätigkeit - Private Vermögensverwaltung …
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2006 - 15 K 20285/04
Das Merkmal der selbständigen Tätigkeit in § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG ist als Gegensatz zur nichtselbständigen Tätigkeit im Sinne des § 19 EStG zu verstehen (BFH-Urteil vom 17.°Januar 1973 I R 191/72, BStBl. I 1973, 260). - BFH, 09.10.1996 - XI R 47/96
Zur Frage der Selbständigkeit eines GmbH-Geschäftsführers
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2006 - 15 K 20285/04
Unselbständig ist vor allem derjenige, der in den geschäftlichen Organismus eines anderen eingegliedert und dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1996 XI R 47/96, BStBl. II 1997, 255). - BFH, 18.01.1995 - XI R 71/93
1. Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch (beliehene) Unternehmer des privaten …
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2006 - 15 K 20285/04
Maßgeblich ist die Würdigung der für und gegen die Selbständigkeit sprechenden Merkmale, wie sie sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und deren tatsächlicher Durchführung ergeben (BFH-Urteil vom 18. Januar 1995 XI R 71/93, BStBl II 1995, 559, m.w.N.). - BFH, 24.10.1995 - VIII R 2/92
Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und selbständig tätigem Mitunternehmer einer …
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2006 - 15 K 20285/04
Selbständigkeit setzt voraus, dass eine natürliche Person auf eigene Rechnung und Gefahr tätig ist, also das Erfolgsrisiko der eigenen Betätigung trägt und Unternehmerinitiative entfalten kann (BFH-Urteil vom 24.°Oktober 1995 VIII R 2/92, BFH/NV 1996, 325).
- BFH, 20.10.2010 - VIII R 34/08
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Abgrenzung selbständiger von …
Der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1246 veröffentlichten Urteil vom 12. Dezember 2006 15 K 20285/04 statt.das Urteil des Niedersächsischen FG vom 12. Dezember 2006 15 K 20285/04 aufzuheben und die Klage abzuweisen.