Weitere Entscheidung unten: FG Niedersachsen, 18.11.2008

Rechtsprechung
   FG München, 29.10.2009 - 15 K 219/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32007
FG München, 29.10.2009 - 15 K 219/07 (https://dejure.org/2009,32007)
FG München, Entscheidung vom 29.10.2009 - 15 K 219/07 (https://dejure.org/2009,32007)
FG München, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 15 K 219/07 (https://dejure.org/2009,32007)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,32007) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schätzung der Erlöse eines Restaurants und einer Bar durch Nachkalkulation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuschätzungen der Betriebseinnahmen im Rahmen einer Außenprüfung; Schätzung des Gewinns durch Nachkalkulation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung der Erlöse eines Restaurants und einer Bar durch Nachkalkulation

  • rechtsportal.de

    Schätzung der Erlöse eines Restaurants und einer Bar durch Nachkalkulation

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung der Erlöse eines Restaurants und einer Bar durch Nachkalkulation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.07.1974 - I R 216/72

    Kassenbuchführung - Bareinnahme - Barausgaben - Aufzeichnung - Ordnungsmäßigkeit

    Auszug aus FG München, 29.10.2009 - 15 K 219/07
    Die Einzelposten können dabei aus Gründen der Praktikabilität zu Warengruppen zusammengefasst werden (BFH-Urteil vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BStBl II 1975, 96).
  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

    Auszug aus FG München, 29.10.2009 - 15 K 219/07
    Nicht ordnungsmäßige Kassenaufzeichnungen lassen den Schluss zu, dass nicht alle Bareinnahmen verbucht worden sind (BFH-Urteil vom 2. Februar 1982 VIII R 65/80 , BFHE 135, 158, 165, BStBl II 1982, 409 ).
  • BFH, 12.04.1988 - VIII R 154/84

    Rechtmäßigkeit der Schätzung von Einnahmen eines Steuerpflichtigen im Rahmen der

    Auszug aus FG München, 29.10.2009 - 15 K 219/07
    Im Hinblick auf die im Streitfall gegebenen großen Manipulationsmöglichkeiten (ausschließlich Bargeschäfte) und die vom Kläger zu vertretenen fehlenden Überprüfungsmöglichkeiten (fehlende Belege) ist lediglich eine grobe Schätzung geboten (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 1988 VIII R 154/84, BFH/NV 1989, 636).
  • BFH, 20.09.1989 - X R 39/87

    Kassenfehlbeträge können Anlaß geben, die (baren) Betriebseinnahmen zu schätzen.

    Auszug aus FG München, 29.10.2009 - 15 K 219/07
    Die Nichtordnungsmäßigkeit der Kassenführung ergreift bei der Struktur des Betriebs des Klägers dessen gesamte Buchführung (vgl. BFH-Urteil vom 20. September 1989 X R 39/87, BStBl II 1990, 109).
  • BFH, 11.05.2000 - I B 7/00

    Ordnungsgemäße Buchführung - Bareinnahmen - Elektronische Registrierkasse -

    Auszug aus FG München, 29.10.2009 - 15 K 219/07
    Der Steuerpflichtige muss jedoch, wenn er die Bareinnahmen nicht einzeln aufzuzeichnen hat, grundsätzlich die Registrierkassenstreifen, Kassenzettel, Z-Bons und sonstige Belege, zu denen auch die Organisationsunterlagen der Registrierkasse (Bedienungsanleitung, Programmieranleitung) gehören, nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO aufbewahren (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2000 I B 7/00, Haufe-Index 426504).
  • BFH, 26.10.1998 - I B 48/97

    Ausländische Zeugen

    Auszug aus FG München, 29.10.2009 - 15 K 219/07
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein im Ausland ansässiger Zeuge nicht von Amts wegen geladen, sondern gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 AO zur Sitzung des Finanzgerichts gestellt werden muss (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1998 I B 48/97, BFH/NV 1999, 506; BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1998 I B 48/97, BFH/NV 1999, 506), wenn eine Vernehmung von im Ausland lebenden Personen als Zeugen durch das Finanzgericht für erforderlich gehalten wird.
  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Dementsprechend hat das FG München im Urteil vom 29. Oktober 2009  15 K 219/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 10) ohne nähere Begründung im dortigen Streitfall angenommen, durch die Nichtaufbewahrung von Speisekarten habe der Kläger gegen § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO verstoßen.
  • FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09

    Frage der Rechtmäßigkeit der Hinzuschätzung von Umsätzen und Gewinnen aus dem

    Zu den aufzubewahrenden Unterlagen gehören auch die Organisationsunterlagen einer verwendeten Registrierkasse (FG München, Urteil vom 29.10.2009 15 K 219/07, EFG 2011, 10), um Manipulationen aufdecken zu können (Drüen in Tipke/Kruse, § 147 AO Rn. 24).

    Aufbewahrungspflichtig nach § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO ist auch die Speisekarte einer Gaststätte (FG München, Urteil vom 29.10.2009 15 K 219/07, EFG 2011, 10).

  • FG Hamburg, 07.02.2019 - 6 V 240/18

    Einkommensteuer: Hinzuschätzung von Einnahmen und Umsätzen bei einem Döner-Imbiss

    Auch aus diesem Grunde ist ein externer Betriebsvergleich sachgerecht (vgl. auch: FG Kiel, Urteil vom 6. März 2012, 2 K 101/11, juris; FG München, Urteil vom 29.10.2009, 15 K 219/07, juris).
  • FG Schleswig-Holstein, 06.03.2012 - 2 K 101/11

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

    Das Finanzamt musste das so gefundene Schätzungsergebnis nicht durch eine Geldverkehrsrechnung erhärten (vgl. FG München vom 29.10.2009 15 K 219/07, EFG 2011, 10).
  • FG Hamburg, 16.04.2019 - 6 K 50/18

    Hinzuschätzungen bei Döner-Imbiss bei nicht existenten Ursprungsaufzeichnungen -

    Auch aus diesem Grunde ist ein externer Betriebsvergleich sachgerecht (vgl. auch: FG Kiel, Urteil vom 6. März 2012, 2 K 101/11, juris; FG München, Urteil vom 29.10.2009, 15 K 219/07, juris).
  • FG Hessen, 24.03.2014 - 4 K 2340/12

    Schätzung bei unvollständigen Aufzeichnungen und fehlenden Programmunterlagen

    Dies ist nur der Fall, wenn die sog. Organisationsunterlagen aufbewahrt werden, um etwaige Manipulationen bei der Berechnung der ausgedruckten Beträge nachvollziehen zu können (vgl. Urteil des Finanzgerichts München vom 29.10.2009 15 K 219/07, EFG 2011, 10; Drüen, in: Tipke/Kruse, § 147 AO Rn. 24).
  • FG Hessen, 24.02.2014 - 4 V 84/13

    Zulässigkeit einer Schätzung bei unvollständigen Aufzeichnungen und fehlenden

    Dies ist nur der Fall, wenn die sog. Organisationsunterlagen aufbewahrt werden, um etwaige Manipulationen bei der Berechnung der ausgedruckten Beträge nachvollziehen zu können (vgl. Urteil des Finanzgerichts München vom 25.10.2009 15 K 219/07, EFG 2011, 10; Drüen, in: Tipke/Kruse, § 147 AO Rn. 24).
  • FG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 K 2740/19

    Schätzung im Gaststättengewerbe - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG -

    Gleichwohl gibt es systembedingt keine Gewähr mehr für die Vollständigkeit der Erfassung der Bareinnahmen, ohne dass eine nachträgliche Ergänzung der Dokumentation bzw. eine anderweitige Heilung des Mangels möglich wäre (BFH-Entscheidungen vom 25.03.2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rn. 34; vom 11.01.2017 X B 104/16, BFH/NV 2017, 561, Rn. 36; Niedersächsisches FG, Urteil vom 08.12.2011 12 K 389/09, EFG 2013, 291, Rn. 54; FG München, Urteil vom 29.10.2009 15 K 219/07, EFG 2011, 10, Rn. 26; FG Münster, Urteil vom 16.05.2013 2 K 3030/11, EFG 2014, 86, Rn. 38; FG Münster, Urteil vom 04.12.2015 4 K 2616/14, EFG 2016, 169, Rn. 27; FG Münster, Urteil vom 29.03.2017 7 K 3675/13, EFG 2017, 846, Rn. 43).
  • FG Hessen, 23.06.2023 - 10 K 98/17

    Revisionszulassung durch Einzelrichter bei Schätzung nach BMF-Richtsatzsammlung

    Auch aus diesem Grund ist ein externer Betriebsvergleich sachgerecht (vgl. hierzu Urteile FG München vom 29.10.2009 15 K 219/07, EFG 2011, 10; des FG Schleswig-Holsteinischen FG vom 06.03.2012 2 K 101/11, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungen - DStRE - 2012, 1210; des FG Hamburg vom 16.04.2019 6 K 50/18, EFG 2019, 1348).
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.10.2017 - 4 K 4206/14

    Schätzungsbefugnis bei Mängeln in der elektronischen Kassenbuchführung -

    Dies ist nur der Fall, wenn die Organisationsunterlagen aufbewahrt werden, um etwaige Manipulationen bei der Berechnung der ausgedruckten Beträge nachvollziehen zu können (FG München, Urteil vom 29.10.2009 15 K 219/07, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 219/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18576
FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 219/07 (https://dejure.org/2008,18576)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.11.2008 - 15 K 219/07 (https://dejure.org/2008,18576)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. November 2008 - 15 K 219/07 (https://dejure.org/2008,18576)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,18576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gewinnerzielungsabsicht hinsichtlich eines Ferienhauses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses als negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Gewinnerzielungsabsicht als Merkmal des gewerblichen Unternehmens; Belegenheit einer Ferienwohnung im Verband mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen ...

  • rechtsportal.de

    EStG § 15 Abs. 2
    Liebhaberei; Gewerbliche Einkünfte; Ferienhaus - Liebhaberei bei gewerblichen Einkünften

  • datenbank.nwb.de

    Liebhaberei bei gewerblichen Einkünften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses als negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Gewinnerzielungsabsicht als Merkmal des gewerblichen Unternehmens; Belegenheit einer Ferienwohnung im Verband mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 29.03.2007 - IV R 6/05

    Ferienwohnung; Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 219/07
    Mit Urteil vom 29. März 2007 (IV R 6/05; BFH/NV 2007, 1492) hob der BFH das Urteil vom 22. November 2004 auf und verwies die Sache an das Niedersächsische Finanzgericht zurück.

    Die Vermietung auch nur einer Ferienwohnung begründet einen Gewerbebetrieb, wenn die Wohnung in einem Feriengebiet im Verband mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnanlage liegt sowie die Werbung für kurzfristige Vermietung an laufend wechselnde Mieter und die Verwaltung einer Verwaltung einer Feriendienstorganisation übertragen sind (BFH, Urteil vom 29. März 2007 IV R 6/05, BFH/NV 2007, 1492 = juris Rdnr. 23 m.w . N.) oder wenn die Wohnung hotelmäßig angeboten, d. h. auch ohne Voranmeldung jederzeit bereitgehalten wird (BFH, Urteil vom 19. Januar 1990 III R 31/87, BStBl. II 1990, 383, 384).

    Es widerspräche der ökonomischen Vernunft, einen Verlustbetrieb, in den dann laufend und unwiederbringlich Kapital nachgeschossen werden muss, nur deshalb aufzunehmen und weiter zu unterhalten, um eine steuerliche Verlustverrechnung vornehmen zu können, deren Vorteile sich allenfalls in Höhe des individuellen Grenzsteuersatzes "vorteilhaft" auf das Vermögen des Steuerpflichtigen auswirken können (BFH, Urteile vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BStBl. II 2007, 875, 877; vom 29. März 2007 IV R 6/05, juris Rdnr. 32).

    Das deutet mehr auf eine unzutreffende Einschätzung der langfristigen Vermietungschancen als auf das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht hin (vgl. BFH, Urteil vom 29. März 2007 IV R 6/05, juris Rdnr. 33).

    An die Feststellung persönlicher Gründe oder Motive, die den Steuerpflichtigen trotz überwiegender Verluste zur Weiterführung seines Unternehmens bewogen haben könnten, sind deshalb in diesen Fällen keine hohen Anforderungen zu stellen; sie müssen aber nach den getroffenen Feststellungen zumindest möglich sein (BFH, Urteil vom 29. März 2007 IV R 6/05, juris Rdnr. 28, 37).

    Dem Gericht erschließt sich nach Aktenlage und nach Befragung der Kläger in der mündlichen Verhandlung keinerlei mögliches privates Motiv oder sonstige private Gründe, die sie trotz der Verluste zur Weiterführung ihres Unternehmens bewogen haben könnten (vgl. dazu BFH, Urteil vom 29. März 2007 IV R 6/05, juris Rdnr. 37).

    Andere persönliche Motive, wie sie der BFH in seinem Urteil vom 29. März 2007 IV R 6/05, juris Rdnr. 40 angedeutet hat, werden vom Beklagten erst gar nicht behauptet und sind nach Aktenlage auch nicht ersichtlich.

  • BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02

    Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 219/07
    Bei den betrieblichen Einkunftsarten ist dies dann der Fall, wenn ein Totalgewinn erstrebt wird (BFH, Urteil vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BStBl. II 2004, 455, 456 m. w. N.).

    Bei anderen Tätigkeiten müssen zusätzliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hingenommen werden (BFH, Urteil vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BStBl. II 2004, 455, 456 f.).

    Anhaltspunkte, dass mit der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit Aufwendungen, die bislang im privaten Bereich angefallen waren (z. B. Telefon- und Kfz-Kosten oder als Gehaltszahlungen deklarierte Zuwendungen an nahe Angehörige), nunmehr in den steuerrechtlich relevanten Bereich verschoben werden sollten (vgl. dazu BFH, Urteile vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BStBl. II 2004, 455, 457; vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BStBl. II 2007, 874, 877), ergeben sich nach der Kostenstruktur in den Einnahme-Überschussrechnungen der Kläger nicht.

  • BFH, 23.05.2007 - X R 33/04

    Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 219/07
    Es handelt sich um eine innere Tatsache, die - wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge - nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (BFH, Urteil vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BStBl. II 2007, 874, 876).

    Es widerspräche der ökonomischen Vernunft, einen Verlustbetrieb, in den dann laufend und unwiederbringlich Kapital nachgeschossen werden muss, nur deshalb aufzunehmen und weiter zu unterhalten, um eine steuerliche Verlustverrechnung vornehmen zu können, deren Vorteile sich allenfalls in Höhe des individuellen Grenzsteuersatzes "vorteilhaft" auf das Vermögen des Steuerpflichtigen auswirken können (BFH, Urteile vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BStBl. II 2007, 875, 877; vom 29. März 2007 IV R 6/05, juris Rdnr. 32).

    Anhaltspunkte, dass mit der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit Aufwendungen, die bislang im privaten Bereich angefallen waren (z. B. Telefon- und Kfz-Kosten oder als Gehaltszahlungen deklarierte Zuwendungen an nahe Angehörige), nunmehr in den steuerrechtlich relevanten Bereich verschoben werden sollten (vgl. dazu BFH, Urteile vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BStBl. II 2004, 455, 457; vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BStBl. II 2007, 874, 877), ergeben sich nach der Kostenstruktur in den Einnahme-Überschussrechnungen der Kläger nicht.

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 219/07
    Im übrigen vertraten die Kläger unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BStBl. II 2002, 726) die Ansicht, dass in Fällen, in denen ein Ferienhaus ausschließlich an wechselnde Gäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werde, ohne weitere Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht auszugehen sei.

    Das BFH-Urteil in BStBl. II 2002, 726 sei zur Beurteilung der Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ergangen.

    Nach Ansicht des BFH folgt aus dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, dass bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen ist, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl. II 1998, 771, m.w.N.); dies soll auch für Ferienwohnungen gelten, die ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (BFH-Urteile vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl. II 2001, 705, und in BFHE 197, 151, BStBl. II 2002, 726).

  • BFH, 19.01.1990 - III R 31/87

    Vermietung einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 219/07
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wohnung in einem Feriengebiet im Verband mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnanlage liegt und die Werbung für kurzfristige Vermietung an laufend wechselnde Mieter und die Verwaltung einer Feriendienstorganisation übertragen sind (BFH-Urteile vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl. II 1976, 728, und vom 19. Januar 1990 III R 31/87, BFHE 159, 199, BStBl. II 1990, 383) oder wenn die Wohnung hotelmäßig angeboten, d.h. auch ohne Voranmeldung jederzeit zur Vermietung bereitgehalten wird (BFH-Urteil in BFHE 159, 199, BStBl. II 1990, 383).

    Die Vermietung auch nur einer Ferienwohnung begründet einen Gewerbebetrieb, wenn die Wohnung in einem Feriengebiet im Verband mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnanlage liegt sowie die Werbung für kurzfristige Vermietung an laufend wechselnde Mieter und die Verwaltung einer Verwaltung einer Feriendienstorganisation übertragen sind (BFH, Urteil vom 29. März 2007 IV R 6/05, BFH/NV 2007, 1492 = juris Rdnr. 23 m.w . N.) oder wenn die Wohnung hotelmäßig angeboten, d. h. auch ohne Voranmeldung jederzeit bereitgehalten wird (BFH, Urteil vom 19. Januar 1990 III R 31/87, BStBl. II 1990, 383, 384).

  • BFH, 23.03.1982 - VIII R 132/80

    Keine Kapitaleinkünfte aus mit Kredit erworbenem Kapitalvermögen, wenn wegen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 219/07
    Kennzeichnend für alle Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes ist, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen auf eine größere Zahl von Jahren gesehen der Erzielung positiver Einkünfte oder Überschüsse dienen (BFH, Beschluss des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl. II 1984, 751, 766; BFH-Urteile vom 21. Juli 1981 VIII R 154/76, BFHE 134, 113, BStBl. II 1982, 37; vom 23. März 1982 VIII R 132/80, BFHE 135, 320, BStBl. II 1982, 463, und vom 21. Oktober 1980 VIII R 81/79, BFHE 132, 518, BStBl. II 1981, 452).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass bei einer Tätigkeit Gewinnabsicht später einsetzen oder wegfallen kann mit den Folgen, dass eine einkommensteuerrechtlich relevante Tätigkeit entsprechend später beginnt oder wegfällt (BFH-Urteile in BFHE 134, 339, BStBl. II 1982, 381, und in BFHE 135, 320, BStBl. II 1982, 463).

  • BFH, 21.10.1980 - VIII R 81/79

    Werbungskosten - Vermietung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 219/07
    Kennzeichnend für alle Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes ist, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen auf eine größere Zahl von Jahren gesehen der Erzielung positiver Einkünfte oder Überschüsse dienen (BFH, Beschluss des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl. II 1984, 751, 766; BFH-Urteile vom 21. Juli 1981 VIII R 154/76, BFHE 134, 113, BStBl. II 1982, 37; vom 23. März 1982 VIII R 132/80, BFHE 135, 320, BStBl. II 1982, 463, und vom 21. Oktober 1980 VIII R 81/79, BFHE 132, 518, BStBl. II 1981, 452).

    Bei längeren Verlustperioden muss aus weiteren Beweisanzeichen die Feststellung möglich sein, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (BFH-Urteil in BFHE 132, 518, BStBl. II 1981, 452).

  • BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78

    Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 219/07
    Beweisanzeichen für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht kann eine Betriebsführung sein, bei der der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten (BFH-Urteile vom 15. Dezember 1976 I R 58/75, BFHE 121, 78, BStBl. II 1977, 250; vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl. II 1982, 381).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass bei einer Tätigkeit Gewinnabsicht später einsetzen oder wegfallen kann mit den Folgen, dass eine einkommensteuerrechtlich relevante Tätigkeit entsprechend später beginnt oder wegfällt (BFH-Urteile in BFHE 134, 339, BStBl. II 1982, 381, und in BFHE 135, 320, BStBl. II 1982, 463).

  • BFH, 11.12.1997 - IV R 4/95

    Zustandekommen eines Gesellschaftsvertrages bei einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 219/07
    Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Dezember 1997 IV R 4/95 (BFH/NV 1998, 947) und IV R 86/95 (BFH/NV 1998, 950) sei die Gewinnerzielungsmöglichkeit von dem Steuerpflichtigen aufgrund eigener Sachkunde oder unter Heranziehung fachkundiger Dritter zu prüfen.
  • BFH, 17.11.2004 - X R 62/01

    Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei verlustbringendem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 219/07
    Für die Feststellung der relevanten Gründe können die Art der gewerblichen Tätigkeit und die Verhältnisse der Vergangenheit Anhaltspunkte liefern (BFH, Urteil vom 17. November 2004 X R 62/01, BStBl. II 2005, 337, 339).
  • BFH, 11.12.1997 - IV R 86/95

    Feststellungsverzicht der Verluste aus Landwirtschaft und Forstwitschaft auf

  • BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98

    Ferienwohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • FG Niedersachsen, 22.11.2004 - 15 K 160/01

    Frage des Führens von Verlusten aus der Vermietung eines Ferienhauses zu

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 25.06.1976 - III R 167/73

    Zur Frage, wann die Vermietung von Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb

  • BFH, 15.12.1976 - I R 58/75

    Keine Gewinnerzielungsabsicht bei einem auf Kostendeckung ausgerichteten

  • BFH, 21.07.1981 - VIII R 154/76

    Schuldzinsen für mit Kredit erworbene Aktien sind in vollem Umfang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht