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   FG München, 21.08.2008 - 15 K 2291/05   

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https://dejure.org/2008,18295
FG München, 21.08.2008 - 15 K 2291/05 (https://dejure.org/2008,18295)
FG München, Entscheidung vom 21.08.2008 - 15 K 2291/05 (https://dejure.org/2008,18295)
FG München, Entscheidung vom 21. August 2008 - 15 K 2291/05 (https://dejure.org/2008,18295)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    (Ablösezahlung für Pensionsverzicht eines Geschäftsführers bei drohendem unfreiwilligem Verlust: nichtselbständige Einkünfte auch bei Zuordnung der GmbH-Anteile zum Sonderbetriebsvermögen, keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, Tarifbegünstigung für ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umqualifizierung einer Abfindungszahlung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb; Tarifvergünstigung bei Ablösezahlungen für einen Pensionsverzicht eines Geschäftsführers bei drohendem unfreiwilligem Verlust; Änderung der Einkommensteuer durch Erlass eines Bescheids; Erlass ...

  • Judicialis

    AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 34 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablösung der Pensionszusage einer GmbH durch Gesellschafter-Geschäftsführer bei Zuordnung der GmbH-Anteile zum SBV einer KG führt zu Arbeitslohn; Tarifvergünstigung der Ablösezahlung für Pensionsverzicht bei drohendem unfreiwilligem Verlust; Rechtswidrigkeit eines ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ablösung der Pensionszusage einer GmbH durch Gesellschafter-Geschäftsführer bei Zuordnung der GmbH-Anteile zum SBV einer KG führt zu Arbeitslohn - Tarifvergünstigung der Ablösezahlung für Pensionsverzicht bei drohendem unfreiwilligem Verlust

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 345
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74

    Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG möglich bei Mitwirkung des

    Auszug aus FG München, 21.08.2008 - 15 K 2291/05
    Dies setzte voraus, dass der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst worden wäre oder, wenn der Steuerpflichtige bei dem zum Einnahmeausfall führenden Ereignis selbst mitgewirkt hat, dieser unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck gehandelt hätte (BFH-Urteil vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BStBl II 1979, 9).
  • BFH, 12.04.2007 - VI R 6/02

    Zufluss von Arbeitslohn durch Ablösung einer Pensionszusage auch bei Übernahme

    Auszug aus FG München, 21.08.2008 - 15 K 2291/05
    Bei dem Ablösungsbetrag handelt es sich um Arbeitslohn für mehrere Jahre im Sinne der bezeichneten Vorschrift, weil der Kläger zu 1) seit 1980 für die GmbH als Geschäftsführer tätig gewesen ist und die abgefundenen Pensionsanwartschaften in diesem gesamten Zeitraum erworben hat (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 12. April 2007 VI R 6/02, BStBl II 2007, 581 undvom 9. Juli 1992 XI R 5/91, BStBl II 1993, 27).
  • BFH, 10.04.2003 - XI R 32/02

    Ablösung einer Pensionszusage - Verkauf der GmbH-Anteile

    Auszug aus FG München, 21.08.2008 - 15 K 2291/05
    Eine derartige Zwangslage im Fall eines Verzichts auf Versorgungsansprüche kann bei einem zunächst freiwilligen Entschluss des Gesellschafter-Geschäftsführers zum Verkauf seiner Anteile dadurch entstehen, dass der Erwerber nicht bereit ist, die Versorgungsverpflichtungen zu übernehmen (BFH-Urteil vom 10. April 2003 XI R 32/02, BFH/NV 2004, 17).
  • BFH, 09.07.1992 - XI R 5/91

    Tarifbegünstigung bei Umwandlung von Pensionsansprüchen in Abfindung

    Auszug aus FG München, 21.08.2008 - 15 K 2291/05
    Bei dem Ablösungsbetrag handelt es sich um Arbeitslohn für mehrere Jahre im Sinne der bezeichneten Vorschrift, weil der Kläger zu 1) seit 1980 für die GmbH als Geschäftsführer tätig gewesen ist und die abgefundenen Pensionsanwartschaften in diesem gesamten Zeitraum erworben hat (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 12. April 2007 VI R 6/02, BStBl II 2007, 581 undvom 9. Juli 1992 XI R 5/91, BStBl II 1993, 27).
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