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   FG Köln, 29.11.2007 - 15 K 2532/06   

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FG Köln, 29.11.2007 - 15 K 2532/06 (https://dejure.org/2007,9230)
FG Köln, Entscheidung vom 29.11.2007 - 15 K 2532/06 (https://dejure.org/2007,9230)
FG Köln, Entscheidung vom 29. November 2007 - 15 K 2532/06 (https://dejure.org/2007,9230)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schulgeldzahlung an eine englische Schule im Jahr 2003 als Sonderausgabe oder als außergewöhnliche Belastung; Versagung des Schuldgeldabzuges wegen des Vorliegens einer nicht allgemein zugänglichen Schule; Europarechtskonforme Auslegung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 ...

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9; ; EStG § 19; ; EStG § 33; ; GG Art. 7 Abs. 4 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33a Abs. 2, 5; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9
    Schulgeldzahlungen an englische Schule in 2003 u.U. weder als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abziehbar

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonderausgaben/Außergewöhnliche Belastungen: - Schulgeldzahlungen an englische Schule in 2003 u.U. weder als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abziehbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Fiskus sponsert den Besuch von Privatschulen

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 606
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 66/03

    An britisches College gezahltes Schulgeld nicht als Sonderausgabe abziehbar;

    Auszug aus FG Köln, 29.11.2007 - 15 K 2532/06
    Im Grundsatz müssen alle Schüler ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage die Privatschule besuchen können (BVerfG-Urteil vom 8. April 1987 1 BvL 8, 16/84, BVerfGE 75, 40, 63 f.; zum Ganzen auch BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 66/03, BStBl. II 2005, 473).

    Abgesehen davon, dass eine verschärfte Sonderung von Schülern auch im Hinblick auf die zusätzlich anfallenden Unterbringungskosten eintreten kann, ist nach der zutreffenden Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 66/03, BStBl. II 2005, 473) beispielsweise ein allgemeines Recht auf Besuch einer Privatschule, die umgerechnet im dortigen Streitjahr 1998 ein monatliches Schulgeld in Höhe von ca. 3 600 DM erhoben hat, nicht mehr gewährleistet.

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 66/03, BStBl. II 2005, 473) ist überdies zu berücksichtigen, dass eine verschärfte Sonderung von Schülern auch im Hinblick auf die zusätzlich anfallenden Unterbringungskosten eintreten kann.

  • BFH, 11.06.1997 - X R 144/95

    Schulgeld für den Besuch einer allgemeinbildenden Ergänzungsschule ist als

    Auszug aus FG Köln, 29.11.2007 - 15 K 2532/06
    Der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG bezweckt die Förderung von Privatschulen unter gleichzeitiger Beschränkung des Abzugs auf den Besuch solcher Schulen, die in gewisser Weise in das öffentliche Schulwesen einbezogen sind, bestimmte staatliche Anforderungen erfüllen müssen und deshalb typischerweise besonders förderungsbedürftig sowie förderungswürdig sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615; X R 74/95, BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617, und X R 144/95, BFHE 183, 445, BStBl II 1997, 621).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus FG Köln, 29.11.2007 - 15 K 2532/06
    Im Grundsatz müssen alle Schüler ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage die Privatschule besuchen können (BVerfG-Urteil vom 8. April 1987 1 BvL 8, 16/84, BVerfGE 75, 40, 63 f.; zum Ganzen auch BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 66/03, BStBl. II 2005, 473).
  • BFH, 11.06.1997 - X R 74/95

    Kein Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen an Auslandsschulen

    Auszug aus FG Köln, 29.11.2007 - 15 K 2532/06
    Der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG bezweckt die Förderung von Privatschulen unter gleichzeitiger Beschränkung des Abzugs auf den Besuch solcher Schulen, die in gewisser Weise in das öffentliche Schulwesen einbezogen sind, bestimmte staatliche Anforderungen erfüllen müssen und deshalb typischerweise besonders förderungsbedürftig sowie förderungswürdig sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615; X R 74/95, BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617, und X R 144/95, BFHE 183, 445, BStBl II 1997, 621).
  • BFH, 11.06.1997 - X R 77/94

    Schulgeld für den Besuch einer "Ersatzschule" ist als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1

    Auszug aus FG Köln, 29.11.2007 - 15 K 2532/06
    Der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG bezweckt die Förderung von Privatschulen unter gleichzeitiger Beschränkung des Abzugs auf den Besuch solcher Schulen, die in gewisser Weise in das öffentliche Schulwesen einbezogen sind, bestimmte staatliche Anforderungen erfüllen müssen und deshalb typischerweise besonders förderungsbedürftig sowie förderungswürdig sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615; X R 74/95, BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617, und X R 144/95, BFHE 183, 445, BStBl II 1997, 621).
  • BFH, 27.09.2007 - III R 28/05

    Besuchskosten für vom Kind getrennt lebende Eltern nicht als außergewöhnliche

    Auszug aus FG Köln, 29.11.2007 - 15 K 2532/06
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des BFH schließt § 33a Abs. 5 EStG den Abzug von Aufwendungen für die Ausbildung des Kindes grundsätzlich nur dann nicht aus, wenn durch außergewöhnliche Umstände --wie die Krankheit des Kindes-- zusätzliche durch den Ausbildungsfreibetrag und den Familienleistungsausgleich nicht abgegoltene besondere Aufwendungen entstehen (BFH-Urteil vom 27.9.2007 III R 28/05, BFHE n.n., BFH/NV 2008, 148).
  • BFH, 18.07.2005 - XI B 50/04

    Schulgeld für britische Privatschule

    Auszug aus FG Köln, 29.11.2007 - 15 K 2532/06
    Im dem der BFH-Entscheidung vom 18. Juli 2005 (XI B 50/04, BFH/NV 2005, 266) zugrunde liegenden Sachverhalt hatte allein schon die "Gebühr für Herbst 2001" 4.708,62 britische Pfund (umgerechnet 14.690 DM) und die in diesem Betrag enthaltene Gebühr für Unterricht 2.715 britische Pfund (= 8.470,80 DM) betragen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.07.2007 - 2 K 1741/06

    Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an ein Schweizer Lyceum nach § 10 Abs. 1

    Auszug aus FG Köln, 29.11.2007 - 15 K 2532/06
    Unter Berücksichtigung der notwendigen (durchschnittlichen) Ausgaben für Lebenshaltungskosten bleibt damit kein finanzieller Raum, um einem - von drei zu unterhaltenden Kindern - ein monatliches Schulgeld in dieser Höhe zu finanzieren (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 11.07.2007 2 K 1741/06, EFG 2007, 1943-1944, das dies für ein Schulgeld von umgerechnet 1.247,39 EUR bei nur einem weiteren unterhaltsberechtigten Kind bejaht).
  • EuGH, 11.09.2007 - C-76/05

    Schwarz und Gootjes-Schwarz - Art. 8a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 18 EG)

    Auszug aus FG Köln, 29.11.2007 - 15 K 2532/06
    Mit Urteil vom 11.9.2007 Rs. C-76/05 (Schwarz und Gootjes-Schwarz) hat der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren entschieden, dass dann, wenn Steuerpflichtige eines Mitgliedstaats ihre Kinder zur Schulausbildung in eine Schule in einem anderen Mitgliedstaat schicken, deren Leistungen nicht unter Art. 49 EG fallen (also keine Privatschulen sind, die sich im wesentlichen aus privaten Mitteln finanzieren) , Art. 18 EG einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegen steht, die vorsieht, dass Schulgeldzahlungen an bestimmte Schulen im Inland als Sonderausgaben einkommensteuermindernd berücksichtigt werden können, diese Möglichkeit aber in Bezug auf Schulgeldzahlungen an Schulen in anderen Mitgliedstaaten generell ausschließt (Tenor zu 1.; Urteil zur Veröffentlichung in der Sammlung der Rechtsprechung 2007 bestimmt, noch n.v., [...]).
  • BFH, 14.12.2004 - XI R 32/03

    Schulgeld für eine von der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder

    Auszug aus FG Köln, 29.11.2007 - 15 K 2532/06
    Ausgenommen ist das Entgelt für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung (BFH-Urteil vom 14.12.2004 XI R 32/03, BFHE 209, 40 , BStBl II 2005, 518 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

  • BFH, 19.10.2011 - X R 27/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 10. 2011 X R 48/09 -

    Nach Auffassung des FG Köln (Urteil vom 29. November 2007  15 K 2532/06, EFG 2008, 606) sei nunmehr für einen Sonderausgabenabzug ausreichend, wenn an einer Schule ein bundesweit anerkannter Abschluss möglich sei.
  • FG München, 29.05.2008 - 15 K 3058/05

    Kosten für den Besuch eines ausländischen Internats

    Wenn man berücksichtigt, dass die Kläger im Jahr 2001 Aufwendungen in Höhe von 51.616 DM (= 26.390 EUR) und im Jahr 2002 Aufwendungen in Höhe von 23.457 EUR trugen, dann bleibt unter Berücksichtigung der notwendigen (durchschnittlichen) Ausgaben für Lebenshaltungskosten kein finanzieller Raum, um einem Elternpaar - von zwei zu unterhaltenden Kindern - das jährliche Schulgeld für die Cademuir International School zu finanzieren (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 29. November 2007 15 K 2532/06, EFG 2008, 606; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 11.07.2007 2 K 1741/06, EFG 2007, 1943-1944).
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