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   FG Münster, 07.12.2021 - 15 K 3144/20 U   

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https://dejure.org/2021,54678
FG Münster, 07.12.2021 - 15 K 3144/20 U (https://dejure.org/2021,54678)
FG Münster, Entscheidung vom 07.12.2021 - 15 K 3144/20 U (https://dejure.org/2021,54678)
FG Münster, Entscheidung vom 07. Dezember 2021 - 15 K 3144/20 U (https://dejure.org/2021,54678)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Umsatzsteuer - Ist eine als Vorsteuer abgezogene Einfuhrumsatzsteuer zu berichtigen, wenn die Einfuhrumsatzsteuer aufgrund einer Insolvenzanfechtung an die Insolvenzmasse zurückgezahlt wird?

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Insolvenzverfahren infolge Anfechtung der Einfuhrumsatzsteuerzahlung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Berichtigung der als Vorsteuer abgezogenen Einfuhrumsatzsteuer bei Insolvenzanfechtung - Doppelte Steuerentlastung wäre wettbewerbswidrig

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuer - Berichtigung des Vorsteuerabzugs; insolvenzrechtliche Anfechtung und folgende Einfuhrumsatzsteuerrückzahlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 1171
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Düsseldorf, 11.11.2020 - 4 K 1109/19

    Wiederaufleben von Abgabenforderungen des Hauptzollamts infolge Anfechtung

    Auszug aus FG Münster, 07.12.2021 - 15 K 3144/20
    Weil der Grund für die Rückerstattung unerheblich ist, ist es auch nicht von Bedeutung, ob die insolvenzrechtlichen Voraussetzungen für die Anfechtung erfüllt waren und die Anfechtung nach § 144 Abs. 1 InsO zum Wiederaufleben der Forderung führt (siehe zur Notwendigkeit einer inzidenten Prüfung der insolvenzrechtlichen Voraussetzungen: FG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 2020, 4 K 1109/19 Z, juris, Rn. 27, 29).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-174/08

    NCC Construction Danmark - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19 Abs. 2 -

    Auszug aus FG Münster, 07.12.2021 - 15 K 3144/20
    Nach diesem Grundsatz gewährleistet das gemeinsame Mehrwertsteuersystem völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst der Umsatzsteuer unterliegen (siehe z. B.: EuGH, Urteil vom 29. Oktober 2009, NCC Construction Danmark, C-174/08, EU:C:2009:669, Rn. 27).
  • BFH, 27.09.2018 - V R 45/16

    Forderungsvereinnahmung in der Insolvenz bei Eigenverwaltung

    Auszug aus FG Münster, 07.12.2021 - 15 K 3144/20
    Der erkennende Senat berücksichtigt dabei, dass Art. 273 MwStSystRL u.a auch dazu dient, die genaue Erhebung der Steuer in Insolvenzfällen sicherzustellen (BFH-Urteil vom 27. September 2018 V R 45/16, BStBl II 2019, 356, Rn. 22 zu Art. 90 MwStSystRL und § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-414/10

    Véleclair - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 17 Abs. 2 Buchst. b -

    Auszug aus FG Münster, 07.12.2021 - 15 K 3144/20
    Der EuGH hat den Begriff "geschuldet" im Sinne dieser Vorschrift in seiner Rechtsprechung weiter dahingehend konkretisiert, dass er sich auf eine rechtlich durchsetzbare Steuerschuld bezieht und voraussetzt, dass der Steuerpflichtige zur Zahlung des Mehrwertsteuerbetrags, den er als Vorsteuer in Abzug bringen möchte, verpflichtet ist (EuGH, Urteil vom 29. März 2012, Veleclair,C-414/10, ECLI:EU:C:2012:183, Rn. 20 mit Verweis auf den Schlussantrag der Generalanwältin Kokott vom 17. November 2011, C-414/10, ECLI:EU:C:2011:748, Rn. 56-58).
  • BFH, 15.12.2016 - V R 26/16

    Berichtigung im Insolvenzfall

    Auszug aus FG Münster, 07.12.2021 - 15 K 3144/20
    Bei der Berichtigung nach § 17 UStG handelt es sich um einen selbständigen Tatbestand, der sich nicht in der bloßen Rückgängigmachung des Vorsteuerabzugs erschöpft, da zusätzliche Voraussetzungen, wie im Streitfall die Rückerstattung der EUSt, vorliegen müssen (vgl. BFH, Urteil vom 15. Dezember 2016, V R 26/16, BFHE 256, 571, Rn. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-414/10

    Véleclair - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie

    Auszug aus FG Münster, 07.12.2021 - 15 K 3144/20
    Der EuGH hat den Begriff "geschuldet" im Sinne dieser Vorschrift in seiner Rechtsprechung weiter dahingehend konkretisiert, dass er sich auf eine rechtlich durchsetzbare Steuerschuld bezieht und voraussetzt, dass der Steuerpflichtige zur Zahlung des Mehrwertsteuerbetrags, den er als Vorsteuer in Abzug bringen möchte, verpflichtet ist (EuGH, Urteil vom 29. März 2012, Veleclair,C-414/10, ECLI:EU:C:2012:183, Rn. 20 mit Verweis auf den Schlussantrag der Generalanwältin Kokott vom 17. November 2011, C-414/10, ECLI:EU:C:2011:748, Rn. 56-58).
  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

    Auszug aus FG Münster, 07.12.2021 - 15 K 3144/20
    Die Auslegung hat sich, soweit wie möglich, am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten und muss die dazu ergangenen Erkenntnisse des EuGH berücksichtigen (siehe BFH, Urteil vom 2. April 1998, V R 34/97, BFHE 185, 536, Rn. 21 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.2022 - 12 U 7/22

    Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer nach Insolvenzanfechtung Mittelbare

    Zahlt der Schuldner nach dem Insolvenzantrag anfechtbar Einfuhrumsatzsteuer und nimmt in entsprechender Höhe einen Vorsteuerabzug vor, steht einer mittelbaren Gläubigerbenachteiligung nicht entgegen, dass nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. FG Münster, Urt. v. 07.12.2021 - 15 K 3144/20 U) im Falle der Rückzahlung von geleisteter Einfuhrumsatzsteuer in Erfüllung eines insolvenzanfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs der vom Schuldner vorgenommene Vorsteuerabzug gemäß § 17 Abs. 3 UStG in dem entsprechenden Besteuerungszeitraum zu berichtigen ist, weil maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung derjenige der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz ist.

    Entgegen der Auffassung des Finanzgerichts Münster (15 K 3144/20 U) scheide auch eine "unionsrechtskonforme" Auslegung des Begriffs "erstattet" im Sinne des § 17 Abs. 3 S. 1 UStG aus.

    Es bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung, ob der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zu folgen ist, wonach im Falle der Rückzahlung von geleisteter Einfuhrumsatzsteuer in Erfüllung eines insolvenzanfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs der vom Schuldner vorgenommene Vorsteuerabzug gemäß § 17 Abs. 3 UStG in dem entsprechenden Besteuerungszeitraum zu berichtigen ist (vgl. FG Münster, Urt. v. 07.12.2021 - 15 K 3144/20 U, NZI 2022, 177, 178 Rn. 21 ff.).

    Da somit schon dies Voraussetzungen für die Erhebung der dolo-agit-Einrede nicht vorliegen, kann die zwischen den Parteien umstrittene Frage dahinstehen, ob der Rechtsprechung des FG Münster zu folgen ist, wonach im Falle der in Erfüllung eines insolvenzanfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs erfolgten Rückzahlung von geleisteter Einfuhrumsatzsteuer der Vorsteuerabzug nach § 17 Abs. 3 S. 1 UStG zu berichtigen ist (FG Münster, Urt. v. 07.12.2021 - 15 K 3144/20 U, NZI 2022, 177, 178 Rn. 21 ff. m. zust. Anm. Schmittmann).

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