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   FG München, 30.04.2009 - 15 K 3193/06   

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FG München, 30.04.2009 - 15 K 3193/06 (https://dejure.org/2009,19081)
FG München, Entscheidung vom 30.04.2009 - 15 K 3193/06 (https://dejure.org/2009,19081)
FG München, Entscheidung vom 30. April 2009 - 15 K 3193/06 (https://dejure.org/2009,19081)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Voraussetzungen einer Betriebsveranstaltung im Sinne des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG - Korrektur bei doppelter Berücksichtigung desselben Sachverhalts in der Lohnsteuerfestsetzung und in einem Lohnsteuerhaftungsbescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwöchige Italienreisen als pauschal zu besteuernde Betriebsveranstaltungen oder als geldwerter Vorteil der mitreisenden Angestellten; Voraussetzungen einer Betriebsveranstaltung i.S.d. § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG); Voraussetzungen für Einkünfte aus ...

  • Judicialis

    EStG § 19 Abs. 1; ; EStG § 40 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Betriebsveranstaltung im Sinne des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG; Doppelte Berücksichtigung eines Sachverhalts in einer Lohnsteueranmeldung und in einem Haftungsbescheid; Nachforderungsbescheid als Änderungsbescheid einer Lohnsteueranmeldung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen einer Betriebsveranstaltung im Sinne des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG - Doppelte Berücksichtigung eines Sachverhalts in einer Lohnsteueranmeldung und in einem Haftungsbescheid - Nachforderungsbescheid als Änderungsbescheid einer Lohnsteueranmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1569
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 23.10.1992 - VI R 65/91

    Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 2 AO (1977)

    Auszug aus FG München, 30.04.2009 - 15 K 3193/06
    Die bundesgerichtliche Rechtsprechung hat das Verhältnis eines Pauschalierungs- oder Nachforderungsbescheids, der einen Sachverhalt aufgreift, der in einer zuvor eingereichten Lohnsteueranmeldung zu erfassen gewesen wäre, aber zu Unrecht nicht erfasst worden ist, zu der insoweit unvollständigen Lohnsteueranmeldung als Verhältnis eines Änderungsbescheids zum Erstbescheid qualifiziert (BFH-Urteile vom 23. Oktober 1992 VI R 65/91, BStBl II 1993, 844 und vom 15. Mai 1992 VI R 183/88, BStBl II 1993, 829).

    Der klagegegenständliche Pauschalierungsbescheid vom 18.05.2006, durch den die bisherigen Vorbehalte der Nachprüfung aufgehoben worden sind (§ 164 Abs. 3 AO), stellt als Nachforderungsbescheid hinsichtlich des Lohnsteuerzeitraums 2003 nur insoweit eine erneut geänderte Lohnsteuerfestsetzung dar, als er die Sachverhalte der Lohnbesteuerung der Italienreise der Aushilfskraft T sowie der unstreitigen weiteren Prüfungsfeststellung aufgegriffen hat, die in den zuvor für 2003 abgegebenen Lohnsteueranmeldungen zu erfassen gewesen wären, jedoch nicht erfasst worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1992, a.a.O.).

  • BFH, 16.11.2005 - VI R 151/99

    Aufwendungen für eine zweitägige Betriebsveranstaltung bei Einhaltung der

    Auszug aus FG München, 30.04.2009 - 15 K 3193/06
    Die in diesem Zusammenhang richterrechtlich festgelegte Freigrenze liegt bei 200 DM bzw. 110 EUR pro Arbeitnehmer (BFH-Urteil vom 16. November 2005 VI R 151/99, BStBl II 2006, 439).

    Unerheblich in diesem Zusammenhang ist nach jüngerer und insoweit geänderter bundesgerichtlicher Rechtsprechung, ob die Zuwendung üblich oder die Betriebsveranstaltung mehrtägig ist (BFH-Urteil vom 16. November 2005 a.a.O.).

  • BFH, 15.05.1992 - VI R 183/88

    Verhinderung eines Pauschalierungsbescheids durch Änderungssperre

    Auszug aus FG München, 30.04.2009 - 15 K 3193/06
    Die bundesgerichtliche Rechtsprechung hat das Verhältnis eines Pauschalierungs- oder Nachforderungsbescheids, der einen Sachverhalt aufgreift, der in einer zuvor eingereichten Lohnsteueranmeldung zu erfassen gewesen wäre, aber zu Unrecht nicht erfasst worden ist, zu der insoweit unvollständigen Lohnsteueranmeldung als Verhältnis eines Änderungsbescheids zum Erstbescheid qualifiziert (BFH-Urteile vom 23. Oktober 1992 VI R 65/91, BStBl II 1993, 844 und vom 15. Mai 1992 VI R 183/88, BStBl II 1993, 829).

    Dies hat der BFH angenommen, obwohl ein Pauschalierungsbescheid lediglich eine punktuelle Korrektur des Steuerbescheids in Form der Lohnsteueranmeldung (§ 150 Abs. 1 Satz 3, § 167, § 168 Satz 1 AO) bewirkt und nicht den gesamten Inhalt der Lohnsteueranmeldung in sich aufnimmt (BFH-Urteil vom 15. Mai 1992, a.a.O.).

  • BFH, 25.05.1992 - VI R 85/90

    Aufwendungen bei Betriebsveranstaltungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn

    Auszug aus FG München, 30.04.2009 - 15 K 3193/06
    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Zuwendung eine bestimmte Höhe pro Person nicht übersteigt (BFH-Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 85/90, BStBl II 1992, 655).
  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines

    Auszug aus FG München, 30.04.2009 - 15 K 3193/06
    Arbeitslohn liegt nur dann nicht vor, wenn die Zuwendung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers getätigt wird (Bundesfinanzhof -BFH-Urteile vom 17. September 1982 VI R 75/79, BStBl II 1983, 39 und vom 20. Mai 1983 VI R 39/81, BStBl II 1983, 712).
  • BFH, 21.02.1986 - VI R 21/84

    Überlassene Theaterkarte für Theaterbesuch anläßlich einer Betriebsveranstaltung

    Auszug aus FG München, 30.04.2009 - 15 K 3193/06
    Derartige Leistungen werden vom Arbeitgeber nicht mit dem Ziel der Entlohnung gewährt und vom Arbeitnehmer nicht als "Frucht" seiner Dienstleistung aufgefasst (BFH-Urteil vom 21. Februar 1986 VI R 21/84, BStBl II 1986, 406).
  • BFH, 04.08.1994 - VI R 61/92

    Betriebsveranstaltungen und Arbeitsessen (§ 19 EStG )

    Auszug aus FG München, 30.04.2009 - 15 K 3193/06
    Von Betriebsveranstaltungen kann allerdings nur gesprochen werden, wenn die Teilnahme daran allen Arbeitnehmern des Betriebs oder zumindest allen Arbeitnehmern einer bestimmten Betriebsabteilung offensteht (BFH-Urteil vom 4. August 1994 VI R 61/92, BStBl II 1995, 59).
  • BFH, 20.05.1983 - VI R 39/81

    § 3 Nr. 62 Satz 2 EStG ist auch dann anwendbar, wenn der Antrag auf Befreiung des

    Auszug aus FG München, 30.04.2009 - 15 K 3193/06
    Arbeitslohn liegt nur dann nicht vor, wenn die Zuwendung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers getätigt wird (Bundesfinanzhof -BFH-Urteile vom 17. September 1982 VI R 75/79, BStBl II 1983, 39 und vom 20. Mai 1983 VI R 39/81, BStBl II 1983, 712).
  • BFH, 19.07.1995 - VI B 28/95

    Wiederholungshonorare und Erlösbeteiligungen als lohn- und

    Auszug aus FG München, 30.04.2009 - 15 K 3193/06
    Die Haftungsinanspruchnahme der Klägerin als Arbeitgeberin anstelle der Inanspruchnahme der einzelnen Arbeitnehmer ist nicht zu beanstanden, weil letztere mit höherem Verwaltungsaufwand verbunden gewesen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juli 1995 VI B 28/95, BFH/NV 1996, 32).
  • BFH, 09.03.1990 - VI R 48/87

    A) Teilnahme an vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reisen führt zu

    Auszug aus FG München, 30.04.2009 - 15 K 3193/06
    Solche Zuwendungen an einen auserwählten Kreis von Arbeitnehmern haben einen individualisierten Entlohnungszweck und unterliegen - entsprechend der im Streitfall erfolgten Handhabung durch den Beklagten - der regulären Lohnbesteuerung als geldwerter Vorteil nach §§ 38 - 38 b EStG (vgl. BFH-Urteil vom 9. März 1990 VI R 48/87, BStBl II 1990, 711).
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