Rechtsprechung
VG Hamburg, 24.06.2009 - 15 K 3301/09 |
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 24.06.2009 - 15 K 3301/09
- VG Hamburg, 13.01.2010 - 15 E 3302/09
- OVG Hamburg, 24.02.2010 - 5 Bs 24/10
Wird zitiert von ... (2)
- VG Hamburg, 13.01.2010 - 15 E 3302/09
BUND kann die Errichtung der Fernwärmetransportleitung vom Kraftwerk Moorburg …
Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 15 K 3301/09 wird abgelehnt.Gegen die Plangenehmigung vom 24. Juni 2009, welche der Beigeladenen am selben Tag zugestellt und am 7. August 2009 im Amtlichen Anzeiger Nr. 61/2009 (S. 1516 f.) sowie im Internet veröffentlicht wurde, hat der Antragsteller am 26. November 2009 Anfechtungsklage erhoben (Az.: 15 K 3301/09).
die aufschiebende Wirkung der Klage 15 K 3301/09 wiederherzustellen.
den Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 15 K 3301/09 abzulehnen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Eilverfahrens und des Klageverfahrens 15 K 3301/09 sowie auf die dem Gericht vorgelegten Sachakten (14 Bände) verwiesen.
Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 15 K 3301/09 ist nach § 80 Abs. 5 Satz 1 letzter Halbsatz i.V.m. § 80a Abs. 3 VwGO statthaft, denn die Antragsgegnerin hat die sofortige Vollziehung der Plangenehmigung vom 24. Juni 2009 gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 80a Abs. 1 Nr. 1 VwGO angeordnet.
Die Unzulässigkeit der Anfechtungsklage 15 K 3301/09 folgt allerdings nicht aus Gesichtspunkten der Verfristung oder, wie es die Beigeladene meint, der Verwirkung eines Klagerechts des Antragstellers, weil dieser die Klage - erst - am 26. November 2009 erhoben hat, obwohl die Plangenehmigung bereits am 7. August 2009 im Amtlichen Anzeiger Nr. 61/2009 (S. 1516 f.) sowie im Internet veröffentlicht wurde und mit den genehmigten Unterlagen und den Anlagen vom 10. bis zum 21. August 2009 in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt öffentlich auslag.
Die Unzulässigkeit der Anfechtungsklage 15 K 3301/09 ergibt sich aber aus der fehlenden Klagebefugnis des Antragstellers gegen die streitgegenständliche Plangenehmigung.
Weil es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt, ist der mit Beschluss vom 14. Dezember 2009 im Klageverfahren 15 K 3301/09 vorläufig festgesetzte Streitwert von 15.000,-- Euro (vgl. Nr. 34.2 i.V.m. Nr. 2.2.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, DVBl. 2004, 1525 ) zu halbieren.
- OVG Hamburg, 24.02.2010 - 5 Bs 24/10
BUND stoppt die Errichtung der Fernwärmetransportleitung vom Kraftwerk Moorburg …
Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Plangenehmigung der Antragsgegnerin vom 24. Juni 2009 (15 K 3301/09 ) wird wiederhergestellt.Hiergegen richtet sich der am 26. November 2009 gestellte vorliegende Antrag, mit dem der Antragsteller die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner am selben Tage erhobenen Klage (15 K 3301/09) erreichen will.