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   FG Münster, 21.10.2008 - 15 K 3848/04 U   

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FG Münster, 21.10.2008 - 15 K 3848/04 U (https://dejure.org/2008,15481)
FG Münster, Entscheidung vom 21.10.2008 - 15 K 3848/04 U (https://dejure.org/2008,15481)
FG Münster, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - 15 K 3848/04 U (https://dejure.org/2008,15481)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerfreiheit der unter Anwendung von Kinesiologie bzw. ZEN-DO als Therapiemethode erzielten Umsätze; Zuordnung der für Therapiezwecke verwendeten Kinesiologie zum dem heilberuflichen Bereich i. S. d. Umsatzsteuerrechts; Indizien für das Vorliegen der von § ...

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 14; ; UStG § 4 Nr. 16; ; UStG § 4 Nr. 21 b; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe i; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe j

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 14 Satz 1
    Steuerbefreiung; Frage der Einordnung der Kinesiologie als Heilbehandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: - Steuerbefreiung; Frage der Einordnung der Kinesiologie als Heilbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 617
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 23.08.2007 - V R 4/05

    Nur unmittelbare Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer für allgemein- oder

    Auszug aus FG Münster, 21.10.2008 - 15 K 3848/04
    Bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung hat der Kl. die nach diesen Vorschriften für eine Steuerbefreiung erforderliche, von der zuständigen Verwaltungsbehörde (Regierungspräsident ... bzw. nach der Umbenennung der Behörde Bezirksregierung ... ) auszustellende Bescheinigung nicht vorgelegt (vgl. dazu BFH Urteil vom 10.01.2008, V R 52/06, in BFH/NV 2008, 725; BFH Urteil vom 17.04.2008, V R 58/05, in BFH/NV 2008, 1418; BFH Urteil vom 23.08.2007, V R 4/05, in BFHE 217, 327 = BFH/NV 2007, 2215).

    Seine Tätigkeiten übte der Kl. aber weder in Schulen noch in Hochschulen aus (vgl. dazu auch BFH vom 23.08.2007, V R 4/05, a.a.O.) Auch die Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe j der Richtlinie 77/388/EWG greift nicht ein, weil der Kl. nicht als andere Einrichtung im Sinne des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe j der Richtlinie 77/388/EWG anerkannt ist.

    Diesem Personenkreis erteilte Bescheinigungen entfalten keine Wirkung zu Gunsten des Kl. (vgl. BFH Urteil vom 23.08.2007, V R 4/05, a.a.O.).

  • BFH, 17.04.2008 - V R 58/05

    Umsatzsteuerpflicht der Durchführung eintägiger Fortbildungsseminare durch einen

    Auszug aus FG Münster, 21.10.2008 - 15 K 3848/04
    Bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung hat der Kl. die nach diesen Vorschriften für eine Steuerbefreiung erforderliche, von der zuständigen Verwaltungsbehörde (Regierungspräsident ... bzw. nach der Umbenennung der Behörde Bezirksregierung ... ) auszustellende Bescheinigung nicht vorgelegt (vgl. dazu BFH Urteil vom 10.01.2008, V R 52/06, in BFH/NV 2008, 725; BFH Urteil vom 17.04.2008, V R 58/05, in BFH/NV 2008, 1418; BFH Urteil vom 23.08.2007, V R 4/05, in BFHE 217, 327 = BFH/NV 2007, 2215).

    Zwar umfasst die Steuerbefreiung nicht nur Unterricht, der zur Erlangung einer Qualifikation führt oder eine Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit vermittelt, sondern schließt auch andere Tätigkeiten ein, bei denen die Unterweisung in Schulen und Hochschulen erfolgt, um Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler oder Studenten zu entwickeln, sofern diese Tätigkeiten nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben (vgl. dazu auch BFH, Urteil vom 17.04.2008, V R 58/05, a.a.O.).

  • BFH, 23.08.2007 - V R 38/04

    Steuerbefreiung von Umsätzen eines Logotherapeuten

    Auszug aus FG Münster, 21.10.2008 - 15 K 3848/04
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 23.08.2007, V R 38/04, in BFHE 217, 323 = BStBl II 2008, 37) hängt der Nachweis der erforderlichen beruflichen Qualifikation zwar nicht ausschließlich von einer berufsrechtlichen Regelung der Tätigkeit oder deren Erfüllung ab.

    Diese Befreiungsvorschrift ist bereits deshalb nicht erfüllt, weil der Kl. nicht dargetan hat, dass er 40 % der unter diese Norm fallenden Umsätze an den in der Vorschrift genannten Personenkreis erbracht hat (vgl. dazu BFH Urteil vom 23.08.2007 V R 38/04, in BFHE 217, 323 = BStBl II 2008, 31).

  • BFH, 06.06.2008 - XI B 11/08

    Frage der Steuerfreiheit von Umsätzen eines Heilpraktikers aus Fastenseminaren

    Auszug aus FG Münster, 21.10.2008 - 15 K 3848/04
    Eine Maßnahme zur bloßen Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens ist keine Heilbehandlung im Sinne des § 4 Nr. 14 UStG, selbst wenn sie von einem Angehörigen eines Heilberufs angeleitet wird (vgl. BFH Beschluss vom 06.06.2008, XI B 11/08, [...]).
  • BFH, 30.01.2008 - XI R 53/06

    Hippotherapie als von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14

    Auszug aus FG Münster, 21.10.2008 - 15 K 3848/04
    Die befreiten Leistungen müssen der medizinischen Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung dienen (BFH Urteil vom 30.01.2008, XI R 53/06, in BFH/NV 2008, 1083).
  • BFH, 14.05.2008 - XI R 70/07

    Steuerbarkeit von Leistungen eines Mitglieds des Vereinsvorstands - Keine

    Auszug aus FG Münster, 21.10.2008 - 15 K 3848/04
    Aufgrund seines eigennützigen Erwerbsstrebens übte der Kl. für den Verein keine steuerfreie ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne des § 4 Nr. 26 b UStG aus (vgl. dazu BFH Urteil vom 14.05.2008, XI R 70/07, in BFH/NV 2008, 1777).
  • BFH, 10.01.2008 - V R 52/06

    Umsatzsteuerfreiheit für Kurse über "Sofortmaßnahmen am Unfallort" möglich

    Auszug aus FG Münster, 21.10.2008 - 15 K 3848/04
    Bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung hat der Kl. die nach diesen Vorschriften für eine Steuerbefreiung erforderliche, von der zuständigen Verwaltungsbehörde (Regierungspräsident ... bzw. nach der Umbenennung der Behörde Bezirksregierung ... ) auszustellende Bescheinigung nicht vorgelegt (vgl. dazu BFH Urteil vom 10.01.2008, V R 52/06, in BFH/NV 2008, 725; BFH Urteil vom 17.04.2008, V R 58/05, in BFH/NV 2008, 1418; BFH Urteil vom 23.08.2007, V R 4/05, in BFHE 217, 327 = BFH/NV 2007, 2215).
  • EuGH, 14.06.2007 - C-445/05

    Haderer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. 1

    Auszug aus FG Münster, 21.10.2008 - 15 K 3848/04
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ( Urteil vom 14.06.2007, Rs. C-445/05, Harderer, in BFH/NV Beilage 2007, 394) ist die in dieser Vorschrift niedergelegte Steuerbefreiung eng auszulegen und bezieht sich nur auf die Tätigkeiten, die in dieser Bestimmung einzeln aufgeführt und genau beschrieben sind.
  • VG Koblenz, 19.06.2000 - 3 K 155/00
    Auszug aus FG Münster, 21.10.2008 - 15 K 3848/04
    Soweit das VG Koblenz in dem vom Kl. zitierten Urteil vom 19.06.2000 (3 K 155/00.KO, [...]) die Ausübung der Kinesiologie als Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes angesehen hat, so folgt hieraus nicht, dass die Kinesiologie für den Geltungsbereich des UStG dem heilberuflichen Bereich zuzuordnen ist.
  • FG Münster, 13.12.2011 - 15 K 1041/08

    Umsatzsteuer: Befreiung oder ermäßigter Steuersatz für Schwimm- und

    Eine Maßnahme zur bloßen Steigerung des Allgemeinbefindens ist keine Heilbehandlung im Sinne des § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 21.10.2008, 15 K 3848/04, EFG 2009, 617).
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