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   FG Münster, 09.12.2014 - 15 K 4319/12 U   

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https://dejure.org/2014,60754
FG Münster, 09.12.2014 - 15 K 4319/12 U (https://dejure.org/2014,60754)
FG Münster, Entscheidung vom 09.12.2014 - 15 K 4319/12 U (https://dejure.org/2014,60754)
FG Münster, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 15 K 4319/12 U (https://dejure.org/2014,60754)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Vorsteuerabzugs aus dem Kauf eines Blockheizkraftwerks im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems

  • Betriebs-Berater

    Kein Vorsteuerabzug bei nur vermeintlichem Kauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit des Vorsteuerabzugs aus dem Kauf eines Blockheizkraftwerks im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Versagung des Vorsteuerabzug; Teilnahme an betrügerischem Schneeballsystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 726
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 13.03.2014 - C-107/13

    FIRIN - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Leistung von

    Auszug aus FG Münster, 09.12.2014 - 15 K 4319/12
    mit Rückwirkung auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH (EuGH-Urteil vom 13.3.2014 C-107/13, FIRIN, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2014, 467) der Anspruch auf Vorsteuerabzug, unterstellt dieser sollte entgegen den vorherigen Ausführungen entstanden sein, zu berichtigen ist.
  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - 9 V 3818/10

    Betrieb eines Blockheizkraftwerks als unternehmerische Tätigkeit - Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Münster, 09.12.2014 - 15 K 4319/12
    Gegen den geänderten Umsatzsteuerbescheid für 2010 legte der Kläger mit Schreiben vom 14.9.2011 Einspruch ein und verwies auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg in vergleichbarer Sache (Beschluss vom 14.4.2011 9 V 3818/10, juris).
  • BFH, 06.12.2007 - V R 3/06

    Nichtabziehbarkeit der nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 geschuldeten Umsatzsteuer -

    Auszug aus FG Münster, 09.12.2014 - 15 K 4319/12
    Bei richtlinienkonformer Auslegung darf als Vorsteuer nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG nur eine für den berechneten Umsatz vom Leistenden geschuldete Steuer abgezogen werden (EuGH-Urteil vom 15.3.2007 C-35/05, Reemtsma Cigarettenfabriken, Sammlung der Entscheidungen des EuGH - Slg. - 2007, I-2425, Rn. 23 m. w. N.; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6.12.2007 V R 3/06, Sammlung amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFHE - 221, 67, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2009, 203, Rn. 22 ff. in juris).
  • FG Münster, 16.10.2014 - 5 K 3875/12

    Frage des Rechts auf Vorsteuerabzug im Rahmen eines betrügerischen

    Auszug aus FG Münster, 09.12.2014 - 15 K 4319/12
    Für einen unberechtigten Steuerausweis im Sinne des § 14c Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 UStG muss deshalb hinzukommen, dass der Unternehmer nicht willens und in der Lage ist, die in der ausgestellten Rechnung beschriebene Leistung zu erbringen, er aber mit der Rechnung gleichwohl den Schein einer (erbrachten oder nach Rechnungsstellung zu erbringenden) Leistung erwecken will, d. h. dass der Unternehmer von vornherein nicht beabsichtigt hat, die Leistung zu erbringen (FG Münster, Urteil vom 16.10.2014 5 K 3875/12 U, juris m. w. N.).
  • EuGH, 15.03.2007 - C-35/05

    Reemtsma Cigarettenfabriken - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 und 5 -

    Auszug aus FG Münster, 09.12.2014 - 15 K 4319/12
    Bei richtlinienkonformer Auslegung darf als Vorsteuer nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG nur eine für den berechneten Umsatz vom Leistenden geschuldete Steuer abgezogen werden (EuGH-Urteil vom 15.3.2007 C-35/05, Reemtsma Cigarettenfabriken, Sammlung der Entscheidungen des EuGH - Slg. - 2007, I-2425, Rn. 23 m. w. N.; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6.12.2007 V R 3/06, Sammlung amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFHE - 221, 67, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2009, 203, Rn. 22 ff. in juris).
  • BFH, 27.03.2019 - V R 11/19

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27.03.2019 V R 6/19 (V R 33/16)

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 9. Dezember 2014 15 K 4319/12 U aufgehoben.
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