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   VG Köln, 01.07.2013 - 15 K 4360/12   

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VG Köln, 01.07.2013 - 15 K 4360/12 (https://dejure.org/2013,35357)
VG Köln, Entscheidung vom 01.07.2013 - 15 K 4360/12 (https://dejure.org/2013,35357)
VG Köln, Entscheidung vom 01. Juli 2013 - 15 K 4360/12 (https://dejure.org/2013,35357)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus VG Köln, 01.07.2013 - 15 K 4360/12
    Diese Vorschrift schafft die prozessualen Voraussetzungen lediglich dafür, dass die Behörde defizitäre Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen kann, nicht hingegen, dass sie ihr Ermessen nachträglich erstmals ausübt, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 05.09.2006 - 1 C 20.05 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 1 A 1044/16

    Begriff der Förderlichkeit als ein unbestimmter Rechtsbegriff mit gerichtlicher

    Dabei nehme es - ohne dies ausdrücklich kenntlich zu machen - zu Unrecht Bezug auf sein Urteil vom 1. Juli 2013 (15 K 4360/12), das jedoch eine nicht vergleichbare Konstellation betroffen habe.

    vgl. VG Köln, Urteil vom 1. Juli 2013 - 15 K 4360/12 -, juris, Rn. 12.

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2015 - OVG 4 B 35.14 -, juris, Rn. 32; VG Köln, Urteil vom 1. Juli 2013 - 15 K 4360/12 -, juris, Rn. 12.

  • VG Köln, 12.09.2018 - 3 K 9651/17
    Bei dem Begriff der Förderlichkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der gerichtlich voll überprüfbar ist und keinen Beurteilungsspielraum eröffnet, so auch BVerwG, Urteil vom 14.12.2017 - 2 C 25.16 -, juris, Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2014 - 4 S 2129/13 -, juris, Rn. 20 ff; VG Arnsberg, Urteil vom 25.11.2016 - 13 K 3843/15 -, juris, Rn. 26; VG Sigmaringen, Urteil vom 27.09.2016 - 3 K 5436/15 -, juris, Rn. 15; VG Köln, Urteil vom 01.07.2013 - 15 K 4360/12 -, juris, Rn. 13 ff.

    vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 17.08.2018 - 1 A 1044/16 -, juris Rn. 44, 48 ; VG Köln, Urteil vom 01.07.2013 - 15 K 4360/12 -, juris, Rn. 13, die ebenfalls allein auf die Laufbahngruppe im Bereich des jeweiligen Dienstherrn abstellen.

    Die Entscheidung, in welchem Maße eine als grundsätzlich förderlich anzusehende Tätigkeit bei der Erfahrungsstufe tatsächlich berücksichtigt wird, obliegt der Behörde im Rahmen ihrer Ermessensausübung, so auch VG Köln, Urteil vom 01.07.2013 - 15 K 4360/12 -, juris, Rn. 14.

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2015 - OVG 4 B 35.14 -, juris, Rn. 32; VG Köln, Urteil vom 1. Juli 2013 - 15 K 4360/12 -, juris, Rn. 12.

  • VG Köln, 27.09.2017 - 3 K 5256/16

    Widerspruch gegen die Festsetzung einer Erfahrungsstufe unter Berücksichtigung

    Bei dem Begriff der Förderlichkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der gerichtlich voll überprüfbar ist und keinen Beurteilungsspielraum eröffnet, so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2014 - 4 S 2129/13 -, juris, Rn. 20 ff; VG Arnsberg, Urteil vom 25.11.2016 - 13 K 3843/15 -, juris, Rn. 26; VG Sigmaringen, Urteil vom 27.09.2016 - 3 K 5436/15 -, juris, Rn. 15; VG Köln, Urteil vom 01.07.2013 - 15 K 4360/12 -, juris, Rn. 13 ff.

    Die Entscheidung, in welchem Maße eine als grundsätzlich förderlich anzusehende Tätigkeit bei der Erfahrungsstufe tatsächlich berücksichtigt wird, obliegt sodann der Behörde im Rahmen ihrer Ermessensausübung, so auch VG Köln, Urteil vom 01.07.2013 - 15 K 4360/12 -, juris, Rn. 14.

  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 3 B 19.1558

    Förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeit für die Beamtentätigkeit

    Insoweit wäre es sachwidrig, die Festsetzung der Erfahrungsstufen von dem bloßen Zufall abhängig zu machen, bei welcher Dienststelle und auf welchem der möglichen Dienstposten seiner Qualifikationsebene und Fachlaufbahn der Beamte nach seiner Einstellung zuerst eingesetzt wird (vgl. OVG NW, U.v. 17.8.2018 - 1 A 1044/16 - juris Rn. 44; VG Köln, U.v. 1.7.2013 - 15 K 4360/12 - juris Rn. 12).
  • VG Arnsberg, 25.11.2016 - 13 K 3843/15

    Berücksichtigung von Tätigkeiten als Rettungsschwimmer/Beckenaufsicht bei der

    vgl. hierzu: Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg (VGH Bad.-Württ.), Beschluss vom 25. Juli 2016 - 4 S 604/16 -, juris, Rdnr.10; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18. März 2014 - 4 S 2129/13 - juris, Rdnr. 19; VG Sigmaringen, Urteil vom 27. September 2016 - 3 K 5436/15 -, juris, Rdnr. 15; VG Stuttgart, Urteil vom 1. August 2013 - 3 K 718/13 -, juris, dort insbesondere Rdnr. 25; VG Köln, Urteil vom 1. Juli 20134 - 15 K 4360/12 -, Justiz-Online/NRWE, zu § 28 Abs. 1 Satz 3 BBesG unter Hinweis darauf, dass hierfür auch kein praktisches Bedürfnis bestünde, da die Behörde im Rahmen der Ermessensentscheidung berücksichtigen könne, ob eine Vorverwendung sich als wenig oder stark förderlich für die neue Verwendung erweise; VG Freiburg, Urteil vom 22. Januar 2013 - 5 K 437/12 - juris, Rdnr. 21 und 23 ff.; allgemein zur Lehre vom Beurteilungsspielraum: Maurer; Allgemeines Verwaltungsrecht, 17. Auflage (2009), Rdnr. 31 ff zu § 7; die Frage offen lassend: VG Bayreuth, Urteil vom 14. April 2015 - B 5 K 13.712 -, juris, Rdnr.25; anders: VG des Saarlandes, Urteil vom 23. September 2014 - 2 K 732/12 -, juris, Rdnr. 51 ff.; Kuhlmey, a.a.O., Rdnr. 50 zu § 28 BBesG, der allein aus der Verwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs auf das Bestehen eines Beurteilungsspielraums schließt und auch im Rahmen der Beurteilung der Hauptberuflichkeit von einem Beurteilungsspielraum bezüglich der Frage der Gleichwertigkeit ausgeht, gleichzeitig aber unterstellt, dass dann, wenn die Gleichwertigkeit - und damit die Hauptberuflichkeit - nicht gegeben sei, eine Anerkennung als "förderliche Zeit" nach § 28 Abs. 2 Satz 1 BBesG, welche Vorschrift aber die Hauptberuflichkeit ebenfalls voraussetzt, möglich sei; Plog/ Wiedow, a.a.O., Rdnr. 82 zu § 28; Wonka, Stufenein- und -aufstieg im bayerischen Besoldungsrecht ..., Recht im Amt (RiA) 2014, 62 ff. (67), der davon ausgeht, dass nur die zuständige Personaldienststelle die notwendige Sachkenntnis habe, um entscheiden zu können, inwiefern die Beschäftigung für das spätere Beamtenverhältnis "von Nutzen und Interesse" sei; Runderlass des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. Januar 2014 - B 2100-136.1-IV 1-, "Änderungen im Besoldungsrecht durch das Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfa-len/Durchführungshinweise zu den §§ 27, 28 ÜBesG NRW; Ziffer 2.1.3 der Durchführungshinweise des Bundesministeriums des Innern vom 7. Dezember 2012 - D 3 - 221 020/60 # 1 - zu den §§ 27, 28, 38, 53 und 72 BBesG.
  • VG Berlin, 30.08.2021 - 26 K 528.19
    Die Behörde kann im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung berücksichtigen, ob sich eine Vortätigkeit als wenig oder stark förderlich für die neue Verwendung erweist (vgl. VG Köln, Urteil vom 01. Juli 2013 - 15 K 4360/12 -, juris Rn. 15).
  • VG Karlsruhe, 16.07.2019 - 1 K 2171/17

    Festsetzung von Erfahrungsstufen - Voraussetzungen einer hauptberuflichen

    Förderliche Zeiten sind insbesondere frühere hauptberufliche Tätigkeiten, die zu den Anforderungen möglicher Tätigkeiten der betreffenden Laufbahngruppe in sachlichem Zusammenhang stehen oder durch die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben wurden, die für die auszuübenden Tätigkeiten von Nutzen oder Interesse sind (vgl. VG Köln, Urteil vom 01.07.2013 - 15 K 4360/12 -, juris; ferner Kuhlmey, in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: 01.06.2016, § 28 BBesG / Berücksichtigungsfähige Zeiten, Rn. 50).
  • VG Koblenz, 08.02.2023 - 2 K 839/22

    Erstmalige besoldungsrechtliche Stufenfestsetzung

    Bei der Frage, ob bestimmte vorherige Beschäftigungszeiten förderlich sind, sind daher auch mögliche Wechsel des Beamten auf andere Dienstposten der Laufbahn zu berücksichtigen (vgl. VG Köln, Urteil vom 1. Juli 2013 - 15 K 4360/12 -, juris Rn. 12).
  • VG Osnabrück, 26.11.2019 - 3 A 250/18

    Beamte; Besoldung; Erfahrungsstufe; Erfahrungszeit; öffentlich-rechtliches

    Das hier abstrakt (vgl. VG Köln, Urteil vom 1. Juli 2013 - 15 K 4360/12 -, juris) in den Blick zu nehmende Amt der Stadtinspektorin unterscheidet sich in wesentlichen Aspekten von der kaufmännischen Tätigkeit in einem Sportverein.
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