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VG Köln, 21.04.2005 - 15 K 6078/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Gewährung einer weitergehenden familienbezogenen Besoldung; Ausgestaltung der Besoldung eines Oberamtsrats mit drei kindergeldberechtigten Kindern; Ausgestaltung der Ermittlung des sozialhilferechtlichen Mindestbedarfs ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
Auszug aus VG Köln, 21.04.2005 - 15 K 6078/03
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch stellt Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit der "Vollsteckungsanordnung" in Ziffer 2 des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - (BVerfGE 99, 300 ff) dar.Insoweit sei der entstehende Mehrbedarf durch zusätzliche Leistungen zu decken, wobei es dem Gesetzgeber frei stehe, das von der Verfassung vorgegebene Ziel durch eine entsprechende Bemessung der Bruttobezüge, durch die Höhe des allgemeinen gewährten Kindergeldes oder durch steuerliche Entlastungen zu gewährleisten, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.1998, a.a.O..
Das Gericht hat die Berufung nach § 124 a VwGO zugelassen, da die Frage, inwieweit tatsächliche Abweichungen gegenüber der Situation im Jahr 1998 ein Festhalten an den im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - unter C III. 3. S. 321 ff. aufgeführten Maßstäbe gebieten, von grundsätzlicher Bedeutung ist.
- BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02
Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung; …
Auszug aus VG Köln, 21.04.2005 - 15 K 6078/03
Kommt der Dienstherr seiner Verpflichtung zur amtsangemessenen Alimentierung von Beamten mit drei oder mehr Kindern nicht oder nicht hinreichend nach, so sind die Fachgerichte verpflichtet, über die gesetzlich vorgesehene Besoldung hinausgehende Besoldungsansprüche nach Maßgabe der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßstäbe (vgl. Entscheidungsgründe zu C. III. 3. S. 321 f. des obigen Beschlusses) zuzusprechen, vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 17.06.2004, - 2 C 34.02 -.So hat das Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24.06.2004 - 2 C 34.02 - (S. 10 des Urteilsabdrucks) die strikte Bindung an den Rechengang in den Gründen zu C. III. 3. in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.1998 betont.
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 2 A 10039/05
Amtsangemessene Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien
Auszug aus VG Köln, 21.04.2005 - 15 K 6078/03
vgl. zu dieser Ableitung auch Urteile des OVG Rheinland-Pfalz vom 02.02.2005 - 2 A 10039/05.OVG - und - 2 A 10040/05.OVG-. - VG Frankfurt/Main, 17.06.2002 - 9 E 1852/01
Besoldung; Familienzuschlag; Entscheidung durch Fachgerichte
Auszug aus VG Köln, 21.04.2005 - 15 K 6078/03
Hiergegen wandte sich der Kläger mit seinem unter dem 27.06.2003 eingelegten Widerspruch, in welchem er auf das Urteil des VG Frankfurt am Main vom 17.06.2002 - 9 E 1852/01 - Bezug nahm.
- OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2008 - 3 LB 8/07
Alimentation kinderreicher Beamter und Richter
Das Gericht folgt hierbei der überwiegenden Ansicht der Rechtsprechung, wonach der erhöhte Familienzuschlag nur dann rückwirkend zuzusprechen ist, wenn dieser auch zeitnah, d. h. im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht wurde (VG Saarlouis, Urteil v. 16.05.2006 - 3 K 13/O5-; VG Hamburg, Urteil v. 22.06.2005 - 10 K 6262/04 - VG Bremen, Urteil v. 29.09.2005 - 2 K 2745/04 - VG Mainz, Urteil v. 21.11.2005 - 6 K 185/05.MZ - vgl. VG Köln, Urteil v. 21.04.2005 - 15 K 6078/03 -).