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FG Münster, 27.04.1999 - 15 K 7655/98 E |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nebenkosten als Vermietungseinnahme und Werbungskostenpauschbetrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 27.04.1999 - 15 K 7655/98 E
- BFH, 14.12.1999 - IX R 48/99
Papierfundstellen
- EFG 1999, 1011
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- FG Niedersachsen, 22.07.1998 - III 347/97
Einkommensteuer; vereinnahmte Mietnebenkosten
Auszug aus FG Münster, 27.04.1999 - 15 K 7655/98
Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf die, in EFG 1999, 17 und 19 veröffentlichten Entscheidungen des Niedersächsischen FG und des FG München.Die Revision war im Hinblick darauf zuzulassen, dass gegen die in EFG 1999, 17 veröffentlichte Entscheidung des Niedersächsischen FG unter dem Aktenzeichen - IX R 69/98 - ein Revisionsverfahren anhängig ist.
- BFH, 14.12.1999 - IX R 69/98
Mietnebenkosten als Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung
Auszug aus FG Münster, 27.04.1999 - 15 K 7655/98
Die Revision war im Hinblick darauf zuzulassen, dass gegen die in EFG 1999, 17 veröffentlichte Entscheidung des Niedersächsischen FG unter dem Aktenzeichen - IX R 69/98 - ein Revisionsverfahren anhängig ist.
- BFH, 14.12.1999 - IX R 48/99
Pauschbetrag nach § 9 a Satz 1 Nr. 2 EStG; Mietnebenkosten
Die Klägerin beantragt, das Urteil des FG Münster vom 27. April 1999 15 K 7655/98 E aufzuheben und die Einkommensteuer für 1997 auf ... DM und die Einkommensteuer-Vorauszahlung 1998 auf ... DM herabzusetzen. - FG Baden-Württemberg, 18.01.2000 - 2 K 296/98
Kaltmiete zuzüglich Umlagen als Nutzungswert für die eigengenutzte Wohnung bei …
Sind weitere Nebenkosten nicht in den Mieteinnahmen von 4.800 DM erfaßt und gleichwohl von den Klägern - neben den Umlagen für Wasser - vereinnahmt worden, so müßten sie den Mieteinnahmen zugerechnet werden (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. Juli 1998 III 347/97, EFG 1999, 17, und Urteil des Finanzgerichts Münster vom 27. April 1999 15 K 7655/98 E, EFG 1999 1011).