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   LG Osnabrück, 28.06.2018 - 15 KLs 35/16   

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https://dejure.org/2018,33747
LG Osnabrück, 28.06.2018 - 15 KLs 35/16 (https://dejure.org/2018,33747)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 28.06.2018 - 15 KLs 35/16 (https://dejure.org/2018,33747)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - 15 KLs 35/16 (https://dejure.org/2018,33747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Entstehung der Terminsgebühr für die Teilnahme an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung der Terminsgebühr für die Teilnahme an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 28.04.2006 - 2 (s) Sbd IX-31/06

    Pauschgebühr; Verhandlungstermin; Verhandeln; Vernehmungstermin

    Auszug aus LG Osnabrück, 28.06.2018 - 15 KLs 35/16
    Die bloße Gelegenheit zur Äußerung ist kein Verhandeln (LG Berlin, StraFo 2006, 472; LG Bielefeld, StV 2008, 198 ; a.A. OLG Hamm, AGS 2007, 240; KG RVGReport 2009, 227 ).

    Daher ist es beispielsweise auch nicht ausreichend, wenn im Haftprüfungstermin lediglich Akteneinsicht beantragt wird oder dem Rechtsanwalt Akten überlassen werden (OLG Hamm BeckRS 2006, 10625; (Knaudt in Kotz in BeckOK RVG, 4102 Rn. 12 m.w.N.).

  • LG Traunstein, 20.09.2012 - 1 Ks 201 Js 3874/11

    Pflichtverteidigergebühr: Anfall einer Terminsgebühr bei Erlass eines Haftbefehls

    Auszug aus LG Osnabrück, 28.06.2018 - 15 KLs 35/16
    Verhandeln im Sinne dieser Vorschrift bedeutet, dass der Verteidiger mehr tun muss, als lediglich den Beschluss über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft über sich ergehen zu lassen (vgl. OLG Hamm AGS 2006, 122 [OLG Hamm 18.12.2005 - 2 (s) Sbd/ VIII 224/05] ; LG Berlin StraFo 2006, 472; LG Traunstein 20.9.2012 - 1 Ks 201 Js 3874/11 ).
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus LG Osnabrück, 28.06.2018 - 15 KLs 35/16
    Die bloße Gelegenheit zur Äußerung ist kein Verhandeln (LG Berlin, StraFo 2006, 472; LG Bielefeld, StV 2008, 198 ; a.A. OLG Hamm, AGS 2007, 240; KG RVGReport 2009, 227 ).
  • LG Düsseldorf, 25.03.2005 - I Qs 9/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Zusatzgebühr bei Verkündung eines Haftbefehls -

    Auszug aus LG Osnabrück, 28.06.2018 - 15 KLs 35/16
    Davon kann ausgegangen werden, wenn vor oder nach Verkündung des Haftbefehls verfahrensbezogene Erörterungen stattfinden ( LG Düsseldorf 25.3.2005 - I Qs 9/05 ; Kotz in BeckOK RVG, 4102 Rn. 13).
  • LG Düsseldorf, 23.08.2013 - 4 KLs 24/12

    Erforderlichkeit einer tatsächlichen "Verhandlung" im Termin über die Anordnung

    Auszug aus LG Osnabrück, 28.06.2018 - 15 KLs 35/16
    Sinn der Vorschrift ist es insbesondere, den Zeitaufwand des Anwalts zu vergüten, der anlässlich eines Haftprüfungstermins über diesen hinausgehende sachbezogene Stellungnahmen abgibt und hiermit zur Verfahrensförderung und -beschleunigung beiträgt (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 004 KLs -90 Js 6363/12-24/12B).
  • KG, 23.06.2006 - 4 Ws 62/06

    Pflichtverteidigerkosten bei Untersuchungshaft: Vergütung für die Wahrnehmung des

    Auszug aus LG Osnabrück, 28.06.2018 - 15 KLs 35/16
    Der Verteidiger muss für seinen Mandanten in diesem Termin in einer Weise tätig geworden sein, dass er Erklärungen oder Stellungnahmen abgegeben bzw. Anträge gestellt hat, die dazu bestimmt waren, Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft abzuwenden (KG AGS 2007, 241; OLG Saarbrücken StraFo 2014, 350 [OLG Saarbrücken 25.06.2014 - 1 Ws 85/14] ).
  • OLG Hamm, 18.12.2005 - 2 (s) Sbd VIII-224/05

    Pauschgebühr; Haftbefehlsverkündung; Terminsgebühr; Verhandeln

    Auszug aus LG Osnabrück, 28.06.2018 - 15 KLs 35/16
    Verhandeln im Sinne dieser Vorschrift bedeutet, dass der Verteidiger mehr tun muss, als lediglich den Beschluss über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft über sich ergehen zu lassen (vgl. OLG Hamm AGS 2006, 122 [OLG Hamm 18.12.2005 - 2 (s) Sbd/ VIII 224/05] ; LG Berlin StraFo 2006, 472; LG Traunstein 20.9.2012 - 1 Ks 201 Js 3874/11 ).
  • OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 1 Ws 85/14

    Vernehmungsterminsgebühr, Hafttermin

    Auszug aus LG Osnabrück, 28.06.2018 - 15 KLs 35/16
    Der Verteidiger muss für seinen Mandanten in diesem Termin in einer Weise tätig geworden sein, dass er Erklärungen oder Stellungnahmen abgegeben bzw. Anträge gestellt hat, die dazu bestimmt waren, Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft abzuwenden (KG AGS 2007, 241; OLG Saarbrücken StraFo 2014, 350 [OLG Saarbrücken 25.06.2014 - 1 Ws 85/14] ).
  • LG Bad Kreuznach, 10.08.2020 - 2 KLs 1042 Js 12567/18

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Entstehung der Vernehmungsterminsgebühr bei

    Zwar mag das vorausgesetzte Verhandeln über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft mehr als die bloße Erklärung einer Antragsrücknahme voraussetzen (LG Osnabrück, Beschluss vom 28.06.2018 - 15 KLs 35/16 -, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2015 - 1 Ws 85/14 -), nach gebotener Sachaufklärung hat sich jedoch herausgestellt, dass über die nicht wortgetreue Dokumentation im Protokoll hinaus, der Antragsrücknahme eine Erörterung der Fortdauer der Untersuchungshaft im Hinblick auf das Fortbestehen des Haftgrundes der Fluchtgefahr vorangegangen war.
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