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   LG München I, 25.06.2014 - 15 O 16154/13   

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https://dejure.org/2014,74359
LG München I, 25.06.2014 - 15 O 16154/13 (https://dejure.org/2014,74359)
LG München I, Entscheidung vom 25.06.2014 - 15 O 16154/13 (https://dejure.org/2014,74359)
LG München I, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 15 O 16154/13 (https://dejure.org/2014,74359)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VerfGH Bayern, 22.10.2018 - 74-VI-17

    Erhebung einer Vorschaltbeschwerde vor Einleitung des Klageerzwingungsverfahrens

    Hintergrund der vom Beschwerdeführer eingereichten Strafanzeige sind zwei Zivilverfahren vor dem Landgericht München I, in denen auf Amtshaftungsansprüche wegen Rechtsbeugung eines Richters gestützte Klagen des Beschwerdeführers gegen den Freistaat Bayern mit Urteilen vom 9. Januar 2013 Az. 15 O 13259/12 und 25. Juni 2014 Az. 15 O 16154/13 abgewiesen wurden.

    c) Im Anschluss daran machten der Beschwerdeführer und seine Schwester in den Verfahren Az. 15 O 13259/12 und 15 O 16154/13 vor dem Landgericht München I erfolglos Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung gegen den Freistaat Bayern geltend.

    Die gegen das Urteil des Landgerichts im Verfahren Az. 15 O 16154/13 und nachfolgende Beschlüsse des Oberlandesgerichts zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhobene Verfassungsbeschwerde Vf. 8-VI-15 wurde durch Entscheidung vom 22. September 2015 abgewiesen.

    Mit Schreiben vom 2. Mai 2017 erstattete der Beschwerdeführer erneut Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen die Richter des Landgerichts München I, die mit dem Amtshaftungsverfahren Az. 15 O 16154/13 befasst gewesen waren, sowie gegen die Richter, die erstinstanzlich über die Amtshaftungsklage Az. 15 O 13259/12 entschieden hatten.

    Am 1. August 2017 stellte der Beschwerdeführer beim Oberlandesgericht München "Antrag im Verfahren gem. §§ 172 ff StPO auf Verpflichtung der Staatsanwaltschaft München I zur förmlichen Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen die beschuldigten Richter der Amtshaftungskammer des Landgerichts München I wegen gemeinschaftlicher Rechtsbeugung gem. §§ 339, 25 II StGB durch ihre Urteile vom 9.1.2013 und vom 25.6.2014, Az. 15 O 13259/12 und 15 O 16154/13".

  • VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 8-VI-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO;

    -das Endurteil des Landgerichts München I vom 25. Juni 2014 Az. 15 O 16154/13, mit dem die gegen den Freistaat Bayern gerichtete Amtshaftungsklage u. a. des Beschwerdeführers auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 658, 99 EUR und Freistellung von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 147, 56 EUR abgewiesen wurde;-den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 18. November 2014 Az. 1 U 2482/14, mit dem es darauf hingewiesen hat, dass es beabsichtige, die Berufung gegen das Urteil vom 25. Juni 2014 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen;-den im selben Verfahren ergangenen Beschluss vom 10. Dezember 2014, mit dem das Oberlandesgericht München ein Ablehnungsgesuch der Berufungskläger gegen eine Richterin des Senats zurückgewiesen hat;-den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 5. Januar 2015, mit dem die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts zurückgewiesen wurde.1.

    Im dieser Verfassungsbeschwerde zugrunde liegenden Ausgangsverfahren 15 O 16154/13 vor dem Landgericht München I machten der Beschwerdeführer und dessen Schwester eine Schadensersatzforderung aus Amtshaftung in Höhe von 658, 99 EUR nebst Zinsen und Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147, 56 EUR wegen der Teilnahme an einem Termin zur Zeugenvernehmung im Ausland im Rechtsstreit um die Falschaussage des Zeugen L. K. geltend.

  • OLG München, 05.01.2015 - 1 U 2482/14

    Amtshaftungsanspruch wegen Vorwurfs der Rechtsbeugung

    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 25.06.2014, Az. 15 O 16154/13, wird durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückgewiesen.

    Das Endurteil des Landgerichts München I vom 25.06.2014 mit dem Aktenzeichen 15 O 16154/13 in dieser Sache wird aufgehoben.

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