Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 03.07.2014 - 15 O 19/14 KfH IV |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Erstattung der Kosten eines anwaltlichen Abschlussschreibens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfallen der Kosten eines rechtsanwaltlichen Abschlussschreibens bei zuvoriger rechtzeitiger Abschlusserklärung
- kanzlei.biz
Kostenerstattungspflicht eines Abschlussschreibens
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Nr 2300 RVG-VV, Nr 2302 RVG-VV, § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 BGB
Kosten eines anwaltlichen Abschlussschreibens in Wettbewerbssachen: Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit; Berechnung der zu erstattenden Geschäftsgebühr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Kosten für Abschlussschreiben
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Kosten eines Abschlussschreibens
- Jurion (Kurzinformation)
Erstattung von Kosten einer Abschlusserklärung nach Erlass einer wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kosten eines Abschlussschreibens
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.02.2010 - I ZR 30/08
Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der für ein Abschlussschreiben entstandenen …
Auszug aus LG Karlsruhe, 03.07.2014 - 15 O 19/14
a) Dieser Aufwendungsersatzanspruch ist nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 683, 670 BGB) begründet (BGH, Urteil vom 04. Februar 2010 - I ZR 30/08 -, juris, Rn. 26; stRspr), nach a.A. auf der Grundlage von § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG analog (…Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 12, Rn. 3.73).Diese Bemessung entspricht der wohl herrschenden Rechtsprechung (vgl. die Nachweise bei BGH, Urteil vom 04. Februar 2010, a.a.O., Rn. 30), der sich der Bundesgerichtshof für den Regelfall angeschlossen hat (…a.a.O., Rn. 31).
- BGH, 08.12.2005 - IX ZR 188/04
Pflicht des Rechtsanwalts zur Beratung des Mandanten über die Abgabe einer …
Auszug aus LG Karlsruhe, 03.07.2014 - 15 O 19/14
b) Allerdings fallen dem Antragsgegner dann keine Kosten eines Abschlussschreibens zur Last, wenn er bereits vor dessen Absendung unaufgefordert die Abschlusserklärung abgegeben hat (BGH, Urteil vom 08. Dezember 2005 - IX ZR 188/04 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).Es hätte dem Beklagten oblegen, aufgrund entsprechender Beratung seines Prozessbevollmächtigten (dazu BGH, Urteil vom 08. Dezember 2005, a.a.O.) die Abschlusserklärung von sich aus abzugeben (…vgl. Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 13 "Abschlussschreiben";… Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 58 Rn. 35 ff.;… Köhler/Bornkamm, a.a.O., Rn. 3.73, alle m.w.N.).
- BGH, 05.07.1990 - I ZR 148/88
Abschlußerklärung - Rechtsschutzbedürfnis; Ausnutzung von Unerfahrenheit
Auszug aus LG Karlsruhe, 03.07.2014 - 15 O 19/14
Die Abschlusserklärung dient dazu, sie ebenso effektiv und dauerhaft werden zu lassen wie einen Hauptsachetitel (BGH, GRUR 1991, 76, 77). - BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
Folienrollos
Auszug aus LG Karlsruhe, 03.07.2014 - 15 O 19/14
Binnen welcher Frist ab Zustellung der Beschluss- oder Urteilsverfügung er dies tun muss, hängt von den Einzelfallumständen ab (…vgl. näher Köhler/Bornkamm, a.a.O.); das Abschlussschreiben wird aber regelmäßig als erforderlich anzusehen sein (dazu BGH, GRUR 2010, 855, Rn. 26), wenn die Abschlusserklärung nicht binnen eines Monats abgegeben wurde. - LG Berlin, 21.01.2010 - 27 O 822/09
Keine Kosten für eine Abschlusserklärung, wenn keine Hauptklage beabsichtigt ist
Auszug aus LG Karlsruhe, 03.07.2014 - 15 O 19/14
cc) Soweit der Beklagte auf ein - von ihm nicht vorgelegtes und in juris und Beck online nicht verfügbares - Urteil des Landgerichts Berlin vom 21.01.2010 (27 O 822/09) verweist und behauptet, dieser Entscheidung zufolge müsse der Verletzte beweisen, dass er beabsichtige oder beabsichtigt habe, Hauptsacheklage zu erheben, so schließt sich das Gericht dieser Auffassung jedenfalls nicht an.