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   LG Köln, 10.01.2002 - 15 O 237/01   

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https://dejure.org/2002,18548
LG Köln, 10.01.2002 - 15 O 237/01 (https://dejure.org/2002,18548)
LG Köln, Entscheidung vom 10.01.2002 - 15 O 237/01 (https://dejure.org/2002,18548)
LG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 2002 - 15 O 237/01 (https://dejure.org/2002,18548)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf - Haftung für falsche Internetanzeige

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Arglisteinwand auch bei Beschaffenheitsangaben im Internet

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.11.1995 - IX ZR 19/95

    Rückabwicklung eines aufgehobenen Grundstückskaufvertrag und Ersatz notwendiger

    Auszug aus LG Köln, 10.01.2002 - 15 O 237/01
    Da der Beklagte die Mängel durchweg nicht als solche, sondern nur deren Vorliegen bei Übergabe bestreitet, sind die Beseitigungskosten insgesamt notwendige Verwendungen zu ersetzen, da sie zur bestimmungsmäßen Nutzung objektiv erforderlich waren und dem Beklagten objektiv erforderliche Aufwendungen ersparten, da sie nicht nur Sonderzwecken des Klägers dienten (vgI. dazu BGH, NJW-RR 1996, 336, 337; Bassenge in Palandt, a. a. O., § 994 BGB Rdnr. 5).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2006 - 5 U 161/05

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines fehlenden Abgaskatalysators

    Denn die Fahrzeugbeschreibung im Internet war Grundlage des Kaufvertrages und es ist anerkannt, dass die Beschreibung im Internet oder in einem Werbeschreiben bzw. Inserat für die Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit ausreicht (vgl. OLG Köln NJW-RR 1990, 758; OLG Düsseldorf 1999, 514, LG Köln DAR 2002, 272).
  • LG Ellwangen/Jagst, 13.06.2008 - 5 O 60/08

    Autokauf - Fehlerhafte Anzeige im Internet nachweisbar korrigieren!

    Die Angabe des Beklagten in seiner Anzeige im Internetportal "autoscout24.de", dass der Pkw eine Laufleistung von 190.000 km hat, ist (konkludent) Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages geworden (vgl. LG Köln, DAR 2002, 272; LG Kleve, NJW-RR 2005, 422; Reinking-Eggert, Der Autokauf, 5. Aufl., RN 1300 m. w. N. in Fußnote 284).
  • KG, 13.09.2010 - 23 U 170/09
    Wenn der Beklagte seine in der Werbung gemachten Angaben zur Beschaffenheit des Fahrzeug hätte widerrufen wollen, hätte er das deutlich und anders zum Ausdruck bringen müssen als durch den eher bestärkenden Zusatz "zeitlich nicht genau festzulegen" (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/05 Rz. 12 sowie zur Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit durch vorangehende Werbeaussagen OLG Köln NJW-RR 1990, 758; OLG Düsseldorf 1999, 514, LG Köln DAR 2002, 272; OLG Brandenburg, Urt. vom 27.07.2006 - 5 U 161/05).
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