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   LG Münster, 24.09.2009 - 015 O 275/09   

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LG Münster, 24.09.2009 - 015 O 275/09 (https://dejure.org/2009,14097)
LG Münster, Entscheidung vom 24.09.2009 - 015 O 275/09 (https://dejure.org/2009,14097)
LG Münster, Entscheidung vom 24. September 2009 - 015 O 275/09 (https://dejure.org/2009,14097)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung einer Leistungskürzung auf "Null" in einer Kaskoversicherung bei Führen eines Kraftfahrzeugs im alkoholbedingten Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 81 Abs. 2
    Das Führen eines Kfz im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit führt zur vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ab 1,1 Promille zahlt die Kaskoversicherung nichts

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Vollständige Leistungsfreiheit bei absoluter Fahruntüchtigkeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Leistungsfreiheit bei absoluter Fahruntüchtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 487
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Münster, 20.08.2009 - 15 O 141/09

    Bei einem Rotlichtverstoß ist die Versicherung mindestens zur Hälfte

    Auszug aus LG Münster, 24.09.2009 - 15 O 275/09
    Die Kammer hält es (wie im Urteil der Kammer vom 20.08.2009, Az. 15 O 141/09, bereits näher dargelegt) für sachgerecht, von einem Standard-Einstiegswert abzusehen und die Bemessung der Quote nach den besonderen Umständen des Einzelfalls entsprechend ohne starre Vorgaben vorzunehmen.
  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10

    Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit

    Die hierzu bisher ergangene Rechtsprechung der Instanzgerichte lässt eine vollständige Leistungskürzung seitens des Versicherers auch bei grober Fahrlässigkeit in Einzelfällen zu und nimmt dies überwiegend bei der Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit an (OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 185, 186 f.; OLG Hamm VersR 2011, 206; LG Münster VersR 2011, 487 f.; LG Oldenburg r+s 2010, 461, 462; LG Tübingen ZfS 2010, 394 f.; AG Bühl SVR 2009, 424 f.; AG Bitterfeld-Wolfen vom 19. August 2010 - 7 C 1001/09, juris).

    b) Die Gegenansicht vertritt die Auffassung, bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles komme ein vollständiger Wegfall der Leistungspflicht des Versicherers nicht in Betracht (KG VersR 2011, 487; Marlow, VersR 2007, 43, 45; Marlow/Spuhl, Das Neue VVG kompakt 3. Aufl. S. 157 f.; Schimikowski/Höra, Das neue Versicherungsvertragsgesetz S. 148; Rokas, VersR 2008, 1457, 1462; Kerst, VW 2010, 501; Halm/Kreuter/Schwab/Stomper aaO Rn. 1096-1100).

    Entsprechend lagen den bisherigen Gerichtsentscheidungen zu § 81 Abs. 2 VVG, die eine vollständige Leistungskürzung gebilligt haben, durchweg Sachverhalte zugrunde, bei denen der Versicherungsfall durch den Versicherungsnehmer im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit herbeigeführt wurde (OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 185; LG Münster VersR 2011, 487 f.; LG Tübingen ZfS 2010, 394 f.; LG Oldenburg r+s 2010, 461; AG Bühl SVR 2009, 424 f.; AG Bitterfeld-Wolfen aaO).

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 4 U 101/10

    Kraftfahrzeugversicherung - Leistungskürzung - Maßstab

    Aus Sicht des Senats bietet es sich auch nicht an, nach dem "Einstieg" bei 100 % Leistungspflicht des Versicherers, die dann auf der Grundlage der konkreten Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers um einen näher zu begründenden und festzusetzenden Prozentsatz reduziert wird, von vornherein, also zunächst einzelfallunabhängig, eine bestimmte Größenordnung von "Reduzierungsschritten" (zum Beispiel von 10 %: so wohl OLG Hamm aaO, oder in Schritten von 25 %: LG Münster r+s 2010, 321), in Ansatz zu bringen.
  • LG Kleve, 13.01.2011 - 6 S 79/10

    Leistungsfreiheit eines Versicherers bei einer grob fahrlässigen Herbeiführung

    Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur wird - zumindest ganz herrschend - davon ausgegangen, dass im Rahmen des § 81 Abs. 2 VVG auch eine Kürzung auf null grundsätzlich möglich ist (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 15.09.2010, Az. 7 U 466/10 mit weiteren Nachweisen zu Rechtsprechung und Literatur; LG Tübingen, Urteil vom 26.04.2010, Az. 4 O 326/09; LG Münster, Urteil vom 24.09.2009, Az. 15 O 275/09; Voit in Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage, § 81, R. 27) Dieser Auffassung folgt die Kammer, weil sich anderes weder aus dem Wortlaut, noch aus der Systematik oder dem Sinn und Zweck der Regelung ergibt.
  • LG Oldenburg, 24.09.2010 - 13 O 1964/10

    Berechtigung eines Kaskoversicherers zu einer vollständigen Leistungsfreiheit im

    Ein solches Verhalten gehört zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt ( LG Tübingen, Urteil vom 26.04.2010, 4 O 326/09 , [...]; LG Münster, Urteil vom 24.09.2009, 15 O 275/09, [...] ).
  • AG Daun, 31.05.2011 - 3a C 440/10

    Volle Leistungsfreiheit bei absoluter Fahruntüchtigkeit

    Ein solches Verhalten gehört zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt (LG Oldenburg vom 24.09.2010, 13 O 1964/10, LG Münster vom 24.09.2009, 15 O 275/09, Juris).
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