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   LG Koblenz, 30.10.2017 - 15 O 36/17   

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https://dejure.org/2017,51552
LG Koblenz, 30.10.2017 - 15 O 36/17 (https://dejure.org/2017,51552)
LG Koblenz, Entscheidung vom 30.10.2017 - 15 O 36/17 (https://dejure.org/2017,51552)
LG Koblenz, Entscheidung vom 30. Oktober 2017 - 15 O 36/17 (https://dejure.org/2017,51552)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Passagier kann nicht per AGB zum automatischen Trinkgeld gezwungen werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kreuzfahrt - Kein automatisches Trinkgeld von 10 EURO pro Nacht durch AGB-Klausel

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Service-Entgelt für Schiffsreise in AGB ist unzulässig

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ungefragtes Abbuchen von Trinkgeld vom Bordkonto unzulässig!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Trinkgelder dürfen bei Reiseveranstaltungen nicht automatisch abgebucht werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Trinkgeld-Klausel in AGB bei Kreuzfahrten rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reiseanbieter darf Trinkgelder auf Kreuzfahrten nicht automatisch vom Bordkonto des Reisenden abbuchen - Hinweis auf mögliche Streichung der Zahlungen nicht ausreichend

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 25.06.2008 - 5 U 13/07

    Wettbewerbswidrige Internet-Werbung: Irreführende Werbung eines

    Auszug aus LG Koblenz, 30.10.2017 - 15 O 36/17
    In welcher Höhe Verbände eine Kostenpauschale für Personal- und Sachkosten verlangen können, richtet sich nach Lage des Einzelfalls (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 25.06.2008, Az.: 5 U 13/07, MMR 2008, 743).
  • OLG Jena, 19.02.2014 - 2 U 668/13

    Preiswerbung für Kreuzfahrten ohne Einbeziehung des zu zahlenden Serviceentgelts

    Auszug aus LG Koblenz, 30.10.2017 - 15 O 36/17
    1 Satz 1 PAngV in Verbindung mit Art. 7 Abs. 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG anzugebenden Gesamtpreises (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2015, Az.: I ZR 158/14, GRUR 2015, 1240; OLG Jena, Urteil vom 19.02.2014, Az.: 2 U 668/13, NJW-RR 2014, 1000).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 158/14

    Der Zauber des Nordens - Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von

    Auszug aus LG Koblenz, 30.10.2017 - 15 O 36/17
    1 Satz 1 PAngV in Verbindung mit Art. 7 Abs. 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG anzugebenden Gesamtpreises (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2015, Az.: I ZR 158/14, GRUR 2015, 1240; OLG Jena, Urteil vom 19.02.2014, Az.: 2 U 668/13, NJW-RR 2014, 1000).
  • BGH, 28.10.2015 - III ZR 36/15

    Verfahren nach dem UKlaG: Bemessung der Beschwer des im Unterlassungsprozess

    Auszug aus LG Koblenz, 30.10.2017 - 15 O 36/17
    Der Streitwert ist mit 2.500 Euro je angegriffener Teilklausel zu bemessen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.10.2015, Az.: III ZR 36/15, MMR 2016, 179; OLG Koblenz, Urteil vom 14.07.2016, Az.:2 U 615/15, VuR 2017, 25).
  • OLG Koblenz, 14.07.2016 - 2 U 615/15

    Unterlassungsanspruch: Wirksamkeit der AGB eines Telekommunikationsunternehmens

    Auszug aus LG Koblenz, 30.10.2017 - 15 O 36/17
    Der Streitwert ist mit 2.500 Euro je angegriffener Teilklausel zu bemessen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.10.2015, Az.: III ZR 36/15, MMR 2016, 179; OLG Koblenz, Urteil vom 14.07.2016, Az.:2 U 615/15, VuR 2017, 25).
  • OLG Koblenz, 14.06.2019 - 2 U 1260/17

    Reisevertrag: Inhaltskontrolle der Trinkgeldempfehlung eines Reiseveranstalters

    15 O 36/17 LG Koblenz.

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 30.10.2017, Az. 15 O 36/17, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 20.11.2017 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

    15 O 36/17 LG Koblenz.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 30.10.2017 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 20.11.2017, Aktenzeichen 15 O 36/17, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 30.10.2017, Aktenzeichen 15 O 36/17, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • OLG Koblenz, 05.02.2019 - 2 U 1260/17

    Reisevertrag: Inhaltskontrolle der Trinkgeldempfehlung eines Reiseveranstalters

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 30.10.2017, Az. 15 O 36/17, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 20.11.2017 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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