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   LG Bonn, 07.10.2016 - 15 O 41/16   

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LG Bonn, 07.10.2016 - 15 O 41/16 (https://dejure.org/2016,45843)
LG Bonn, Entscheidung vom 07.10.2016 - 15 O 41/16 (https://dejure.org/2016,45843)
LG Bonn, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - 15 O 41/16 (https://dejure.org/2016,45843)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Rücktritts vom Kaufvertrag über ein zuvor geleastes Fahrzeug wegen des Einbaus einer Software zur Manipulation des Stickoxidausstoßes i.R.d. sog. Abgasskandals; Vorliegen eines Sachmangels wegen Geltendmachung einer nicht ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Weiterverkauf vom Abgas-Skandal betroffenen Fahrzeuges, ursprünglicher Verkäufer haftet § 439

  • ra.de
  • ebc-recht.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rücktritt wegen EA-189-Motor bei Leasinggeschäften - Notwendige Wertberichtigung wegen erheblichem Mangel

  • test.de (Kurzinformation)

Sonstiges

  • ebc-recht.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Kunden bekommen im Volkswagen-Skandal recht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG München I, 17.05.2016 - 23 O 23033/15

    Anfechtung eines PKW-Kaufvertrages wegen unrichtiger Angaben zum

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2016 - 15 O 41/16
    Darüber hinaus liegt zudem allein aufgrund der Tatsache, dass die gesetzlich vorgegebenen und im technischen Datenblatt des Kfz aufgenommenen Abgaswerte nicht eingehalten werden, weil eine Software im Kfz installiert worden ist, die über den NOx-Ausstoß unter realen Bedingungen täuscht, ein Mangel im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB vor (vgl. LG Münster v. 14.3.2016 - 011 O 341/15, BeckRS 2016, 06090; LG Bochum v. 16.3.2016 - I-2 O 425/15, BeckRS 2016, 05964; LG München I v. 14.4.2016 - 23 O 23033/15, BeckRS 2016, 10952; LG Dortmund v. 12.5.2016 - 25 O 6/16, BeckRS 2016, 12836; LG Paderborn v. 9.6.2016 - 3 O 23/16, BeckRS 2016, 13271).

    Klauselrechtliche Wertungen, nach denen etwa im Rahmen von § 308 BGB Nachbesserungsfristen von mehr als sechs Wochen oder mehr als zwei Monaten als Verstoß gegen eine grundsätzliche gesetzgeberische Wertung anzusehen seien (vgl. LG München I v. 14.4.2016 - 23 O 23033/15, BeckRS 2016, 10952), dürften für die Bewertung der Angemessenheit von Fristen im Rahmen von Sekundäranspruchen, die im konkreten Fall keiner Regelung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen, außen vor bleiben.

    Vor dem Hintergrund, dass für den Beklagten jedenfalls bis zur Erbringung der Nacherfüllung Lager- und Instandhaltungskosten für ein Kfz anfallen, dass er nach der vertraglich vorausgesetzten Verwendung im Straßenverkehr nicht nutzen wollte, dürfte eine Frist, die ein halbes Jahr übersteigt, jedenfalls angemessen sein (so im Ergebnis auch LG München I v. 14.4.2016 - 23 O 23033/15, BeckRS 2016, 10952).

    Wie das LG München I (Urteil v. 14.4.2016 - 23 O 23033/15, BeckRS 2016, 10952) zu Recht anmerkt, darf der Aufwand der Mangelbeseitigung nicht durch eine isolierte Betrachtung der eigentlichen Nacherfüllungshandlung bestimmt werden, wenn ihr ein erheblicher Vorbereitungssaufwand in Form logistischer Tätigkeit und behördlicher Kooperation vorausgeht.

  • LG Münster, 14.03.2016 - 11 O 341/15

    VW-Skandal, Rücktritt, Kaufvertrag, manipulierte Abgassoftware

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2016 - 15 O 41/16
    Darüber hinaus liegt zudem allein aufgrund der Tatsache, dass die gesetzlich vorgegebenen und im technischen Datenblatt des Kfz aufgenommenen Abgaswerte nicht eingehalten werden, weil eine Software im Kfz installiert worden ist, die über den NOx-Ausstoß unter realen Bedingungen täuscht, ein Mangel im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB vor (vgl. LG Münster v. 14.3.2016 - 011 O 341/15, BeckRS 2016, 06090; LG Bochum v. 16.3.2016 - I-2 O 425/15, BeckRS 2016, 05964; LG München I v. 14.4.2016 - 23 O 23033/15, BeckRS 2016, 10952; LG Dortmund v. 12.5.2016 - 25 O 6/16, BeckRS 2016, 12836; LG Paderborn v. 9.6.2016 - 3 O 23/16, BeckRS 2016, 13271).

    Nichtsdestotrotz ist auf Seiten der Klägerin zu beachten und ihr für die Bestimmung der Angemessenheit der Frist zuzugestehen, dass Sie nicht in der Lage ist, das avisierte Softwareupdate selbst durchzuführen und insofern auf eine Leistung des Herstellers angewiesen ist, die ihrerseits in Anbetracht der erheblichen Anzahl der betroffenen Fahrzeuge einen erheblichen logistischen Aufwand erfordert (vgl. LG Münster v. 14.3.2016 - 011 O 341/15, BeckRS 2016, 06090).

    Der Frage, ob eine vollständige Mangelbeseitigung mit dem von der Klägerin behaupteten finanziellen Aufwand von weniger als EUR 100, 00 und dem zeitlichen Einsatz von einer halben Stunde tatsächlich zu bewerkstelligen ist, musste das Gericht im Rahmen der Beurteilung der Erheblichkeit des Mangels nicht nachgehen (so allerdings LG Münster v. 14.3.2016 - 011 O 341/15, BeckRS 2016, 06090; LG Bochum v. 16.3.2016 - I-2 O 425/15, BeckRS 2016, 05964; LG Dortmund v. 12.5.2016 - 25 O 6/16, BeckRS 2016, 12836).

  • LG Bochum, 16.03.2016 - 2 O 425/15

    VW-Skandal, Rücktritt, Kaufvertrag, manipulierte Abgassoftware

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2016 - 15 O 41/16
    Darüber hinaus liegt zudem allein aufgrund der Tatsache, dass die gesetzlich vorgegebenen und im technischen Datenblatt des Kfz aufgenommenen Abgaswerte nicht eingehalten werden, weil eine Software im Kfz installiert worden ist, die über den NOx-Ausstoß unter realen Bedingungen täuscht, ein Mangel im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB vor (vgl. LG Münster v. 14.3.2016 - 011 O 341/15, BeckRS 2016, 06090; LG Bochum v. 16.3.2016 - I-2 O 425/15, BeckRS 2016, 05964; LG München I v. 14.4.2016 - 23 O 23033/15, BeckRS 2016, 10952; LG Dortmund v. 12.5.2016 - 25 O 6/16, BeckRS 2016, 12836; LG Paderborn v. 9.6.2016 - 3 O 23/16, BeckRS 2016, 13271).

    Der Frage, ob eine vollständige Mangelbeseitigung mit dem von der Klägerin behaupteten finanziellen Aufwand von weniger als EUR 100, 00 und dem zeitlichen Einsatz von einer halben Stunde tatsächlich zu bewerkstelligen ist, musste das Gericht im Rahmen der Beurteilung der Erheblichkeit des Mangels nicht nachgehen (so allerdings LG Münster v. 14.3.2016 - 011 O 341/15, BeckRS 2016, 06090; LG Bochum v. 16.3.2016 - I-2 O 425/15, BeckRS 2016, 05964; LG Dortmund v. 12.5.2016 - 25 O 6/16, BeckRS 2016, 12836).

  • LG Dortmund, 12.05.2016 - 25 O 6/16

    Zum Anspruch auf Rückabwicklung eines PKW-Kaufvertrages wegen Verwendung von

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2016 - 15 O 41/16
    Darüber hinaus liegt zudem allein aufgrund der Tatsache, dass die gesetzlich vorgegebenen und im technischen Datenblatt des Kfz aufgenommenen Abgaswerte nicht eingehalten werden, weil eine Software im Kfz installiert worden ist, die über den NOx-Ausstoß unter realen Bedingungen täuscht, ein Mangel im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB vor (vgl. LG Münster v. 14.3.2016 - 011 O 341/15, BeckRS 2016, 06090; LG Bochum v. 16.3.2016 - I-2 O 425/15, BeckRS 2016, 05964; LG München I v. 14.4.2016 - 23 O 23033/15, BeckRS 2016, 10952; LG Dortmund v. 12.5.2016 - 25 O 6/16, BeckRS 2016, 12836; LG Paderborn v. 9.6.2016 - 3 O 23/16, BeckRS 2016, 13271).

    Der Frage, ob eine vollständige Mangelbeseitigung mit dem von der Klägerin behaupteten finanziellen Aufwand von weniger als EUR 100, 00 und dem zeitlichen Einsatz von einer halben Stunde tatsächlich zu bewerkstelligen ist, musste das Gericht im Rahmen der Beurteilung der Erheblichkeit des Mangels nicht nachgehen (so allerdings LG Münster v. 14.3.2016 - 011 O 341/15, BeckRS 2016, 06090; LG Bochum v. 16.3.2016 - I-2 O 425/15, BeckRS 2016, 05964; LG Dortmund v. 12.5.2016 - 25 O 6/16, BeckRS 2016, 12836).

  • BGH, 12.08.2009 - VIII ZR 254/08

    Schadensersatz des Autokäufers bei Aufforderung zur "umgehenden"

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2016 - 15 O 41/16
    Eine derart zu kurz bemessene Frist setzt allerdings eine angemessene Frist in Gang (BGH v. 12.8.2009 - VIII ZR 254/08, NJW 2009, 3153, 3154 m. w. N.).
  • LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 72/16

    Zeitliche Unzumutbarkeit der Nacherfüllung des Schummelsoftwaremangels durch den

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2016 - 15 O 41/16
    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob auch allein aufgrund des beklagtenseits geäußerten Verdachts, dass das beabsichtigte Softwareupdate entweder nicht erfolgreich sein oder zu Folgemängeln führen werde, ein Mangel zu erblicken ist (so allerdings LG Krefeld v. 14.9.2016 - 2 O 72/16, BeckRS 2016, 16674).
  • LG Frankenthal, 12.05.2016 - 8 O 208/15

    Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt aufgrund manipulierter Software; Erforderlichkeit

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2016 - 15 O 41/16
    Von einem Mangel in diesem Sinne muss ausgegangen werden, soweit nicht gesichert ist, dass die allgemeine Betriebserlaubnis des Kfz nicht auch ohne die Implementierung des vorzunehmenden Softwareupdates im Rahmen des vom Hersteller vorgesehenen Nacherfüllungsplans erhalten bleibt (vgl. LG Frankenthal v. 12.5.2016 - 8 O 208/15, BeckRS 2016, 08996).
  • LG Paderborn, 09.06.2016 - 3 O 23/16

    Zur Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen angeblicher Schummelsoftware

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2016 - 15 O 41/16
    Darüber hinaus liegt zudem allein aufgrund der Tatsache, dass die gesetzlich vorgegebenen und im technischen Datenblatt des Kfz aufgenommenen Abgaswerte nicht eingehalten werden, weil eine Software im Kfz installiert worden ist, die über den NOx-Ausstoß unter realen Bedingungen täuscht, ein Mangel im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB vor (vgl. LG Münster v. 14.3.2016 - 011 O 341/15, BeckRS 2016, 06090; LG Bochum v. 16.3.2016 - I-2 O 425/15, BeckRS 2016, 05964; LG München I v. 14.4.2016 - 23 O 23033/15, BeckRS 2016, 10952; LG Dortmund v. 12.5.2016 - 25 O 6/16, BeckRS 2016, 12836; LG Paderborn v. 9.6.2016 - 3 O 23/16, BeckRS 2016, 13271).
  • BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 374/11

    Nachbesserungsverlangen beim Kauf eines Neuwagens

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2016 - 15 O 41/16
    Eine derartige Erheblichkeit wird im Fall einer Beschaffenheitsvereinbarung gemäß § 434 Absatz ein S. 1 BGB hinsichtlich der Kaufsache indiziert (BGH v. 6.2.2013 - VIII ZR 374/11, NJW 2013, 1365, 1366).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 29.11.2016 - 15 O 41/16   

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https://dejure.org/2016,103477
LG Berlin, 29.11.2016 - 15 O 41/16 (https://dejure.org/2016,103477)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.11.2016 - 15 O 41/16 (https://dejure.org/2016,103477)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. November 2016 - 15 O 41/16 (https://dejure.org/2016,103477)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 24.03.2017 - 5 W 28/17

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verstöße gegen einstweilige Verfügungen;

    Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss der Zivilkammer 15 vom 29. November 2016 - 15 O 41/16 - teilweise geändert:.
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