Weitere Entscheidung unten: LG Osnabrück, 24.06.2011

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   LG Berlin, 08.02.2011 - 15 O 548/10   

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https://dejure.org/2011,33968
LG Berlin, 08.02.2011 - 15 O 548/10 (https://dejure.org/2011,33968)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.02.2011 - 15 O 548/10 (https://dejure.org/2011,33968)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - 15 O 548/10 (https://dejure.org/2011,33968)
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Wird zitiert von ...

  • KG, 17.05.2011 - 5 W 75/11

    Kostenwiderspruch gegen einstweilige Verfügung im Lauterkeitsrecht

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird das Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin vom 08. Februar 2011 - 15 O 548/10 abgeändert:.
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Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 24.06.2011 - 15 O 548/10   

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https://dejure.org/2011,61635
LG Osnabrück, 24.06.2011 - 15 O 548/10 (https://dejure.org/2011,61635)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 24.06.2011 - 15 O 548/10 (https://dejure.org/2011,61635)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 24. Juni 2011 - 15 O 548/10 (https://dejure.org/2011,61635)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 283/89

    Testfotos

    Auszug aus LG Osnabrück, 24.06.2011 - 15 O 548/10
    Es ist anerkannt, dass der Anbieter von Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist, Testkäufe oder die testweise Inanspruchnahme von Dienstleistungen zu dulden, sofern die den Test durchführenden Personen sich wie normale Nachfrager verhalten (vgl. BGH GRUR 1991, 843 ff mwN).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 13/07

    Brillenversorgung

    Auszug aus LG Osnabrück, 24.06.2011 - 15 O 548/10
    Die Möglichkeit einer bequemen Versorgung allein rechtfertigt im Übrigen auch noch keine Empfehlung nach § 34 Abs. 5 NdsBOÄ (vgl. BGH GRUR 2009, 977 ff).
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 112/08

    Ärztliches Berufsrecht: Verweisung eines Patienten an einen Hilfsmittelanbieter

    Auszug aus LG Osnabrück, 24.06.2011 - 15 O 548/10
    Diese Wahlfreiheit ist bereits beeinträchtigt, wenn der Arzt dem Patienten von sich aus einen bestimmten Anbieter gesundheitlicher Leistungen nahelegt oder nur empfiehlt (vgl. BGH, I ZR 112/08, Urteil vom 13.01.2011, zitiert nach juris).
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