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   LG Berlin, 16.04.2008 - 15 O 585/07   

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https://dejure.org/2008,9456
LG Berlin, 16.04.2008 - 15 O 585/07 (https://dejure.org/2008,9456)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.04.2008 - 15 O 585/07 (https://dejure.org/2008,9456)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. April 2008 - 15 O 585/07 (https://dejure.org/2008,9456)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • webshoprecht.de

    Rechtsmissbrauch durch Vielfachabmahnungen, wenn deren Ertrag den der eigentlichen gewerblichen Tätigkeit übersteigt

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wirtschaftlich unverhältnismäßige Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich

  • abmahnwelle.de PDF

Kurzfassungen/Presse (5)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Rechtsmissbrauch durch Vielfachabmahnungen, wenn deren Ertrag den der eigentlichen gewerblichen Tätigkeit übersteigt

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    LG Berlin zum Thema des Rechtsmissbrauchs bei Abmahnungen

  • shopbetreiber-blog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile für Shop-Betreiber 2008

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftlich unverhältnismäßige Abmahnungen sind rechtsmissbräuchlich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

    Auszug aus LG Berlin, 16.04.2008 - 15 O 585/07
    Allein die Anzahl der Abmahnungen rechtfertigt dabei einen Rechtsmissbrauchsvorwurf nicht, denn grundsätzlich steht es jedem Unternehmen offen, eine Vielzahl von Mitbewerbern abzumahnen, um den Wettbewerb auf diese Weise lauter zu halten (vgl. auch OLG München vom 20.12.2006 - 29 W 2903/06, zitiert nach juris; OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56).

    Vielmehr muss - so auch der BGH in der zitierten Entscheidung - hinzukommen, dass die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahners steht, nämlich einerseits was den Umfang der für die Abmahnungen aufgewendeten Tätigkeit - inklusive Kosten - anbetrifft (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56), andererseits was den Anteil an erwirtschafteten Einnahmen betrifft (vgl. hierzu auch OLG Hamm vom 24.10.2007 - 4 U 8/06; zitiert nach juris).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus LG Berlin, 16.04.2008 - 15 O 585/07
    a) Bei der Anwendung der Missbrauchsklausel des § 13 Abs. 5 UWG ist zu berücksichtigen, dass dieser Regelung neben der Aufgabe der Bekämpfung von Missbräuchen bei Wettbewerbsverbänden die Funktion eines Korrektivs gegenüber der weit gefassten Anspruchsberechtigung der Mitbewerber zukommt (vgl. BGH, Urt. V 6.4.2000 - I ZR 76/98, WRP 2000, 1269, 1271 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung, zum Abdruck in BGHZ bestimmt).

    Umso wichtiger ist es, dass die Regelung des § 13 Abs. 5 UWG immer dann eine Handhabe bietet, wenn der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch missbräuchlich geltend gemacht wird, insbesondere, wenn sachfremde Ziele - wie das Interesse, den Gegner durch möglichst hohe Prozesskosten zu belasten - als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (vgl. BGH WRP 2000, 1269, 1271 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung, m.w.N.).

  • KG, 16.01.2007 - 5 U 169/06

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LG Berlin, 16.04.2008 - 15 O 585/07
    Da ihr dies gelungen ist, hatte die Klägerin ihrerseits substantiiert die aufgekommenen Verdachtsgründe zu widerlegen (vgl. KG vom 16.01.2007 - 5 U 169/06; KG vom 25.01.2008 - 5 W 371/07).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus LG Berlin, 16.04.2008 - 15 O 585/07
    Der von der Kammer zu entscheidende Fall fällt aber in die vom Bundesgerichtshof entschiedene Fallkonstellation "Vielfachabmahner", zu der der BGH (GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner -, zu § 13 Absatz 3 UWG a.F.) sich wie folgt geäußert hat:.
  • OLG Hamm, 24.10.2006 - 4 U 8/06

    Unzulässige Werbung für Lebensmittel - Unterlassungsanspruch eines

    Auszug aus LG Berlin, 16.04.2008 - 15 O 585/07
    Vielmehr muss - so auch der BGH in der zitierten Entscheidung - hinzukommen, dass die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahners steht, nämlich einerseits was den Umfang der für die Abmahnungen aufgewendeten Tätigkeit - inklusive Kosten - anbetrifft (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56), andererseits was den Anteil an erwirtschafteten Einnahmen betrifft (vgl. hierzu auch OLG Hamm vom 24.10.2007 - 4 U 8/06; zitiert nach juris).
  • LG Heilbronn, 23.04.2007 - 8 O 90/07

    Rechtsmissbrauch einer anwaltlichen Abmahnung

    Auszug aus LG Berlin, 16.04.2008 - 15 O 585/07
    Wegen der Einzelheiten des zurückweisenden Beschlusses vom 23.04.2007 (LG Heilbronn 8 O 90/07) wird auf Anlage K3 Bezug genommen.
  • KG, 25.01.2008 - 5 W 371/07

    Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht

    Auszug aus LG Berlin, 16.04.2008 - 15 O 585/07
    Da ihr dies gelungen ist, hatte die Klägerin ihrerseits substantiiert die aufgekommenen Verdachtsgründe zu widerlegen (vgl. KG vom 16.01.2007 - 5 U 169/06; KG vom 25.01.2008 - 5 W 371/07).
  • OLG München, 20.12.2006 - 29 W 2903/06

    Wettbewerbsrechtliches Vorgehen gegen gleichgelagerte Verstöße verschiedener

    Auszug aus LG Berlin, 16.04.2008 - 15 O 585/07
    Allein die Anzahl der Abmahnungen rechtfertigt dabei einen Rechtsmissbrauchsvorwurf nicht, denn grundsätzlich steht es jedem Unternehmen offen, eine Vielzahl von Mitbewerbern abzumahnen, um den Wettbewerb auf diese Weise lauter zu halten (vgl. auch OLG München vom 20.12.2006 - 29 W 2903/06, zitiert nach juris; OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56).
  • KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08

    Missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. April 2008 verkündete Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin - 15 O 585/07 - wird zurückgewiesen.
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