Rechtsprechung
LG Berlin, 22.11.2005 - 15 O 710/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- webshoprecht.de
Zu den notwendigen Vorkehrungen des Betreibers eines Affiliatenetzwerks zur Vermeidung seiner Störerhaftung
- affiliateundrecht.de
Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate bei Spam
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate bei Spam
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate bei Spam
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate bei Spam
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate bei Spam
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99
Ambiente.de
Auszug aus LG Berlin, 22.11.2005 - 15 O 710/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es, um ein Ausufern der Störerhaftung zu vermeiden, ferner erforderlich, dass der in Anspruch Genommene einer ihn treffenden Prüfungspflicht nicht genügt hat (…vgl. BGHZ "Internet-Versteigerung", a.a.O.; ferner BGHZ 148, 13 = GRUR 2001, 1038 = WRP 2001, 1305 "ambiente.de"). - BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88
Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung
Auszug aus LG Berlin, 22.11.2005 - 15 O 710/05
Sie hat dabei jedoch zu beachten, dass sie nicht durch Outsourcen sich von der Haftung für ihre Werbung befreien kann (vgl. zum Umfang der Pflichtigkeit auch BGHZ 144, 200 = NJW 2000, 2901 ; Z 106, 229 = GRUR 1989, 225 "Handzettel-Wurfsendung"). - BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99
Frankfurter Drogenhilfezentrum
Auszug aus LG Berlin, 22.11.2005 - 15 O 710/05
Sie hat dabei jedoch zu beachten, dass sie nicht durch Outsourcen sich von der Haftung für ihre Werbung befreien kann (vgl. zum Umfang der Pflichtigkeit auch BGHZ 144, 200 = NJW 2000, 2901 ; Z 106, 229 = GRUR 1989, 225 "Handzettel-Wurfsendung").
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01
E-Mail-Werbung
Auszug aus LG Berlin, 22.11.2005 - 15 O 710/05
Rechtlich gesichert (vgl. BGH GRUR 2004, 517 = NJW 2004, 1655 "E-Mail-Werbung"; KG, NJW-RR 2005, 51) und auch von der Antragsgegnerin nicht in Zweifel gezogen ist, dass die unaufgeforderte Übersendung von E-Mail-Werbung an eine Privatperson dann, wenn weder deren Einverständnis vorliegt, noch dieses anhand konkreter Umstände zu vermuten ist, einen widerrechtlichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt und einen auf Unterlassung der Verletzungshandlung gerichteten Anspruch begründet (§§ 1004, 823 Abs. 1 BGB). - BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01
Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens
Auszug aus LG Berlin, 22.11.2005 - 15 O 710/05
Störer ist, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt (vgl. aus jüngster Zeit BGHZ 158, 343 = GRUR 2004, 693 = WRP 2004, 899 "Schöner Wohnen"; Z 158, 236 = GRUR 2004, 860 = WRP 2004, 1287 "Internet-Versteigerung"). - BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus LG Berlin, 22.11.2005 - 15 O 710/05
Störer ist, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt (vgl. aus jüngster Zeit BGHZ 158, 343 = GRUR 2004, 693 = WRP 2004, 899 "Schöner Wohnen"; Z 158, 236 = GRUR 2004, 860 = WRP 2004, 1287 "Internet-Versteigerung"). - KG, 22.06.2004 - 9 W 53/04
Unterlassungsanspruch wegen E-Mail-Spamming: Mithaftung einer politischen Partei …
Auszug aus LG Berlin, 22.11.2005 - 15 O 710/05
Rechtlich gesichert (vgl. BGH GRUR 2004, 517 = NJW 2004, 1655 "E-Mail-Werbung"; KG, NJW-RR 2005, 51) und auch von der Antragsgegnerin nicht in Zweifel gezogen ist, dass die unaufgeforderte Übersendung von E-Mail-Werbung an eine Privatperson dann, wenn weder deren Einverständnis vorliegt, noch dieses anhand konkreter Umstände zu vermuten ist, einen widerrechtlichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt und einen auf Unterlassung der Verletzungshandlung gerichteten Anspruch begründet (§§ 1004, 823 Abs. 1 BGB).
- LG Berlin, 09.03.2007 - 15 O 169/07
Mitstörerhaftung des MLM-Unternehmens für Spam-Mails seiner Vertriebspartner
Ein Multi-Level-Marketing-Unternehmen haftet für die von seinen Vertriebspartnern versendeten Spam-Mails als Mitstörer, da es durch das Setzen der finanziellen Anreize Mitverursacher ist (in Anlehnung an LG Berlin, Urt. v. 08.02.2006 - Az: 15 O 710/05).Das Gericht verweist insoweit auf eine Entscheidung der Kammer vom 8.2.2006 - 15 O 710/05 -, in der folgendes ausgeführt ist:.
- AG Pforzheim, 07.02.2008 - 1 C 284/03
Merchant (Händler) haftet nicht immer für E-Mail-Spam seines Affiliates …
Eine durchgängige Kontrolle wäre ohnehin tatsächlich kaum möglich; es stellt sich jedoch auch die Frage, wie eine »stichprobenartige Überwachung« stattfinden soll (so aber LG Berlin, Urteil vom 08.02.2006, 15 O 710/05; zustimmend Spieker, GRUR 2006, 903, allerdings nur für den Bereich des UWG, MarkenG und UrhG.).