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LG Berlin, 31.05.2005 - 15 O 817/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei-storch.de
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99
Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen
Auszug aus LG Berlin, 31.05.2005 - 15 O 817/04
Diese Klausel ist nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG unwirksam, denn zu einem Beratungsvertrag gehört nicht nur die ordnungsgemäße Leistungserbringung, sondern auch die Haftung für Beratungsfehler Diese Haftung ist eine Kardinalspflicht des Beratungsvertrages, die nicht abbedungen werden kann ( BGH NJW-RR 2000, 998, 999 [BGH 13.01.2000 - III ZR 62/99] ). - BGH, 21.10.2003 - XI ZR 453/02
Aufklärung über die Risiken von Börsentermingeschäften
Auszug aus LG Berlin, 31.05.2005 - 15 O 817/04
Es besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass ein Anleger bei gehöriger Aufklärung das verlustreiche Geschäft nicht abgeschlossen hätte ( BGH NJW-RR 2004, 203, 205 [BGH 21.10.2003 - XI ZR 453/02] ). - BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97
Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels …
Auszug aus LG Berlin, 31.05.2005 - 15 O 817/04
Beim Vertrieb einer Kapitalanlage, wie der streitgegenständlichen Eigentumswohnung, wird ein Beratungsvertrag geschlossen, wenn dem Käufer auf Befragen ein Rat erteilt wird ( BGH NJW 1999, 638, 639 [BGH 27.11.1998 - V ZR 344/97] ).
- KG, 19.03.2008 - 24 U 91/07
Bankenhaftung beim finanzierten Eigentumswohnungskauf: Voraussetzungen für …
Es ist auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass der Kläger und seine Frau - gar für ihre Gesprächspartner erkennbar - einen auf fachmännische Bewertung und Empfehlung gerichteten Beratungsvertrag hinsichtlich einer bestimmten Anlageentscheidung gerade mit der beklagten Bank abschließen wollten und nicht - wie das Landgericht im Urteil vom 31.05.2005 (- 15 O 817/04 - eingereicht als Anlage K 17) angenommen hat - mit der damals noch unter ... firmierenden Verkäuferin.Der Kläger kann sich insoweit auch nicht auf die von ihm in Bezug genommenen Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 31.05.2005 - 15 O 817/04 - (Anlage K 17) stützen, in welcher das Landgericht einer Schadensersatzklage des hiesigen wie dortigen Klägers gegenüber der Verkäuferin der Eigentumswohnung stattgegeben hat.