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   LG Berlin, 31.05.2005 - 15 O 817/04   

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https://dejure.org/2005,51368
LG Berlin, 31.05.2005 - 15 O 817/04 (https://dejure.org/2005,51368)
LG Berlin, Entscheidung vom 31.05.2005 - 15 O 817/04 (https://dejure.org/2005,51368)
LG Berlin, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 15 O 817/04 (https://dejure.org/2005,51368)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus LG Berlin, 31.05.2005 - 15 O 817/04
    Diese Klausel ist nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG unwirksam, denn zu einem Beratungsvertrag gehört nicht nur die ordnungsgemäße Leistungserbringung, sondern auch die Haftung für Beratungsfehler Diese Haftung ist eine Kardinalspflicht des Beratungsvertrages, die nicht abbedungen werden kann ( BGH NJW-RR 2000, 998, 999 [BGH 13.01.2000 - III ZR 62/99] ).
  • BGH, 21.10.2003 - XI ZR 453/02

    Aufklärung über die Risiken von Börsentermingeschäften

    Auszug aus LG Berlin, 31.05.2005 - 15 O 817/04
    Es besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass ein Anleger bei gehöriger Aufklärung das verlustreiche Geschäft nicht abgeschlossen hätte ( BGH NJW-RR 2004, 203, 205 [BGH 21.10.2003 - XI ZR 453/02] ).
  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

    Auszug aus LG Berlin, 31.05.2005 - 15 O 817/04
    Beim Vertrieb einer Kapitalanlage, wie der streitgegenständlichen Eigentumswohnung, wird ein Beratungsvertrag geschlossen, wenn dem Käufer auf Befragen ein Rat erteilt wird ( BGH NJW 1999, 638, 639 [BGH 27.11.1998 - V ZR 344/97] ).
  • KG, 19.03.2008 - 24 U 91/07

    Bankenhaftung beim finanzierten Eigentumswohnungskauf: Voraussetzungen für

    Es ist auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass der Kläger und seine Frau - gar für ihre Gesprächspartner erkennbar - einen auf fachmännische Bewertung und Empfehlung gerichteten Beratungsvertrag hinsichtlich einer bestimmten Anlageentscheidung gerade mit der beklagten Bank abschließen wollten und nicht - wie das Landgericht im Urteil vom 31.05.2005 (- 15 O 817/04 - eingereicht als Anlage K 17) angenommen hat - mit der damals noch unter ... firmierenden Verkäuferin.

    Der Kläger kann sich insoweit auch nicht auf die von ihm in Bezug genommenen Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 31.05.2005 - 15 O 817/04 - (Anlage K 17) stützen, in welcher das Landgericht einer Schadensersatzklage des hiesigen wie dortigen Klägers gegenüber der Verkäuferin der Eigentumswohnung stattgegeben hat.

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