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AG Stralsund, 04.06.2004 - 15 OWi 152/04 |
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Verfahrensgang
- AG Stralsund, 04.06.2004 - 15 OWi 152/04
- OLG Rostock, 02.11.2004 - 2 Ss OWi 289/04
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 02.11.2004 - 2 Ss OWi 289/04
Unzulässige Rechtsbeschwerde gegen Verwerfung des Einspruchs bei abgelehnter …
hat der Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichtes Rostock durch den Richter am Oberlandesgericht Hansen auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Stralsund vom 04.06.2004 - 15 OWi 152/04 - auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Rostock sowie nach Anhörung des Betroffenen und seines Verteidigers.Das Amtsgericht Stralsund verwarf nunmehr den Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid des Amtes für Arbeitsschutz und Technische Sicherheit Stralsund vom 19.09.2001 0159/02/01 - HGW - F1 -, mit dem gegen ihn wegen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz eine Geldbuße in Höhe von 750,DM festgesetzt worden ist, mit Urteil vom 04.06.2004 - 15 OWi 152/04 - gemäß § 74 Abs. 2 OWiG (Bl. 114 f. d. A.).