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   LG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 15 S 4/07   

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LG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 15 S 4/07 (https://dejure.org/2007,39753)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 28.06.2007 - 15 S 4/07 (https://dejure.org/2007,39753)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 15 S 4/07 (https://dejure.org/2007,39753)
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  • BGH, 08.01.1970 - VII ZR 130/68

    Tachomanipulation - § 818 BGB, Saldotheorie, Ausnahme bei arglistiger Täuschung

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 15 S 4/07
    Dem steht auch die Entscheidung BGHZ 53, 144 nicht entgegen.
  • AG Bernau, 19.12.2006 - 14 C 98/06
    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 15 S 4/07
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bernau - 14 C 98/06 - vom 19. Dezember 2006 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 46/04

    Rechtsstellung des Versicherers nach wirksame Anfechtung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 15 S 4/07
    Weil in Teilen der Literatur (vgl.z.B. MünchKommBGB/Lieb § 814 BGB Rn. 13) zumeist ohne Begründung und lediglich unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Reichsgerichts zu § 819 BGB (RGZ 151, 361, 376) eine auf den ersten Blick von der Ansicht der Kammer abweichende Auffassung zum Ausschluss der von der Beklagten geltend gemachten Gegenansprüche nach §§ 142 Abs. 2, 814 BGB vertreten wird und der BGH - soweit ersichtlich - in diesem Sinne bislang nur zu §§ 142 Abs. 2 BGB iVm. 40 Abs. 1 VVG entschieden hat, dass der Versicherer nach wirksamer Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung nicht nur bereits erbrachte Versicherungsleistungen zurückfordern, sondern auch die seit Vertragsschluss erhaltenen Prämien behalten darf (vgl. BGH NJW 2005, 2549 [BGH 01.06.2005 - IV ZR 46/04] ), ist es sowohl zur Fortbildung des Rechts als auch zur künftigen Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung veranlasst, die Revision zuzulassen ( § 543 ZPO ).
  • BGH, 29.11.1990 - IX ZR 29/90

    Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Gemeinschuldners

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 15 S 4/07
    Die Bestimmung in § 814 BGB will gerade den Leistenden benachteiligen, während der Empfänger darauf vertrauen darf, dass er eine bewusst zur Erfüllung einer nicht bestehenden oder hinsichtlich ihres Rechtsgrunds anfechtbaren Pflicht in jedem Fall behalten darf (vgl. BGH NJW 1991, 560, 562 [BGH 29.11.1990 - IX ZR 29/90] ; BGHZ 73, 202, 205 ).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78

    Rückforderung fehlgeleiteter Renten

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 15 S 4/07
    Die Bestimmung in § 814 BGB will gerade den Leistenden benachteiligen, während der Empfänger darauf vertrauen darf, dass er eine bewusst zur Erfüllung einer nicht bestehenden oder hinsichtlich ihres Rechtsgrunds anfechtbaren Pflicht in jedem Fall behalten darf (vgl. BGH NJW 1991, 560, 562 [BGH 29.11.1990 - IX ZR 29/90] ; BGHZ 73, 202, 205 ).
  • RG, 23.06.1936 - II 296/35

    1. Zur Offenbarungspflicht des Verkäufers. 2. Setzt bei anfechtbaren

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 15 S 4/07
    Weil in Teilen der Literatur (vgl.z.B. MünchKommBGB/Lieb § 814 BGB Rn. 13) zumeist ohne Begründung und lediglich unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Reichsgerichts zu § 819 BGB (RGZ 151, 361, 376) eine auf den ersten Blick von der Ansicht der Kammer abweichende Auffassung zum Ausschluss der von der Beklagten geltend gemachten Gegenansprüche nach §§ 142 Abs. 2, 814 BGB vertreten wird und der BGH - soweit ersichtlich - in diesem Sinne bislang nur zu §§ 142 Abs. 2 BGB iVm. 40 Abs. 1 VVG entschieden hat, dass der Versicherer nach wirksamer Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung nicht nur bereits erbrachte Versicherungsleistungen zurückfordern, sondern auch die seit Vertragsschluss erhaltenen Prämien behalten darf (vgl. BGH NJW 2005, 2549 [BGH 01.06.2005 - IV ZR 46/04] ), ist es sowohl zur Fortbildung des Rechts als auch zur künftigen Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung veranlasst, die Revision zuzulassen ( § 543 ZPO ).
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