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   VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 15 S 896/89   

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https://dejure.org/1989,2829
VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 15 S 896/89 (https://dejure.org/1989,2829)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.06.1989 - 15 S 896/89 (https://dejure.org/1989,2829)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juni 1989 - 15 S 896/89 (https://dejure.org/1989,2829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 15 S 896/89
    Insoweit gelten für § 21 Abs. 2 SchwbG für die Bestimmung des "Arbeitgebers" dieselben Grundsätze wie für die Bestimmung des "Kündigungsberechtigten" in § 626 Abs. 2 BGB (vgl. dazu Rewolle, SchwbG § 21 Anmerk. II; BAGE 24, 341/344).

    Die Anhörung darf allerdings nicht ungebührlich hinausgezögert werden, andernfalls beginn die Frist vorher zu laufen (vgl. dazu BAG, Urteil vom 10.6.1988, BB 1989, 1062 sowie BAGE 24, 341/344).

  • BAG, 22.01.1987 - 2 ABR 6/86

    Auswirkung der Fristen des § 18 SchwbG auf das Verfahren nach § 103 BetrVG -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 15 S 896/89
    Hierbei war er nicht gehalten, sich eines Boten zu bedienen (vgl. BAGE 55, 9/18).

    Hinsichtlich des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 47 Abs. 1 S. 2 BPersVG vertritt der Senat im Einklang mit dem Bundesarbeitsgericht die Auffassung, daß das Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle Vorrang hat (vgl. BAGE 55, 9/14), darüber hinaus die Dienststelle aber auch das dem Zustimmungsersetzungsverfahren vorausgehende Zustimmungsverfahren nach § 47 Abs. 1 S. 1 BPersVG erst nach der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle beim Personalrat einzuleiten gehalten ist.

  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 15 S 896/89
    Dabei besteht der Grundsatz, daß Personalratsmitglieder und andere entsprechend § 47 Abs. 1 S. 2 BPersVG geschützte Personen -- hier: der Vertrauensmann der Schwerbehinderten -- jedem anderen Arbeitnehmer gleichstehen, was die Frage der Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag und die Schwere dieser Verletzung betrifft (vgl. BAGE 27, 113/117).

    Die verwaltungsgerichtliche Entscheidung ist in einem nachfolgenden arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozeß bindend (vgl. BAGE 27, 113/124 ff., ferner OVG Münster, Beschluß vom 19.12.1983, ZL 19/82).

  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 15 S 896/89
    Auch der Amtsermittlungsgrundsatz im gerichtlichen Beschlußverfahren kann nicht dazu führen, daß das Gericht Sachverhalte und Umstände zur Rechtfertigung eines Zustimmungsersetzungsbeschlusses heranzieht, auf die der Dienststellenleiter -- aus welchem Gründen auch immer -- sich nicht vorher gegenüber dem Personalrat als möglichen Kündigungsgrund stützte (vgl. BAGE 26, 219 und VGH München, Beschluß v. 13.5.1982, 17 C 82 A.908).
  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88

    Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 15 S 896/89
    Die Anhörung darf allerdings nicht ungebührlich hinausgezögert werden, andernfalls beginn die Frist vorher zu laufen (vgl. dazu BAG, Urteil vom 10.6.1988, BB 1989, 1062 sowie BAGE 24, 341/344).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1983 - CL 19/82
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 15 S 896/89
    Dies bedeutet, daß das Verwaltungsgericht hier ausschließlich eine Rechtsentscheidung zu treffen hat (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 26.9.1983, ZBR 1984, 52, und vom 19.12.1983, CL 19/82, ebenso VGH Kassel, Beschluß vom 21.12.1983, BPV TK 21/83).
  • VGH Hessen, 21.12.1983 - BPV TK 21/83
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 15 S 896/89
    Dies bedeutet, daß das Verwaltungsgericht hier ausschließlich eine Rechtsentscheidung zu treffen hat (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 26.9.1983, ZBR 1984, 52, und vom 19.12.1983, CL 19/82, ebenso VGH Kassel, Beschluß vom 21.12.1983, BPV TK 21/83).
  • VGH Bayern, 03.12.2018 - 17 P 18.111

    Verfahren wegen Zustimmung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung

    An die Stelle der zweiwöchigen Kündigungsfrist tritt daher die in der hier maßgeblichen, bis 31. Dezember 2017 gültigen Fassung des § 91 Abs. 2 SGB IX (a.F.) festgelegte zweiwöchige Frist zur Antragstellung beim Integrationsamt mit der Maßgabe des § 91 Abs. 5 SGB IX a.F. (vgl. VGH BW, B.v. 20.6.1989 - 15 S 896/89 - ZBR 1990, 130).

    Das in § 91 Abs. 5 SGB IX a.F. normierte Gebot unverzüglichen Handelns, das auch für das Verfahren nach Art. 47 BayPVG gilt (vgl. VGH BW, B.v. 20.6.1989 - 15 S 896/89 - ZBR 1990, 130; BAG, B.v. 22.1.1987, B.v. 22.1.1987 - 2 ABR 6/86 - BAGE 55, 9 zum Verfahren nach § 103 BetrVG), hat der Antragsteller eingehalten.

    (vgl. Ballerstedt/Schleicher/Faber, BayPVG, Stand Oktober 2018, Art. 47 Rn. 93c; VGH BW, B.v. 20.6.1989 - 15 S 896/89 - ZBR 1990, 130).

  • BVerwG, 25.02.2004 - 6 P 12.03

    Instanzenzug

    Auf ihn ist daher ebenfalls § 47 Abs. 1 BPersVG anzuwenden (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Juni 1989 - 15 S 896/89 - PersR 1990, 261; Etzel in: Lorenzen u.a., § 47 Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94

    Kündigungsberechtigter gegenüber Arbeitnehmern von Gemeinden; Kündigungsfrist für

    Dabei besteht der Grundsatz, daß Personalratsmitglieder jedem anderen Arbeitnehmer gleichstehen, was die Frage der Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag und die Schwere dieser Verletzung betrifft (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 20.6.1989 - 15 S 896/89 -, ZBR 1990, 130 m.w.N.; BAG, Beschluß v. 22.8.1974, BAGE 26, 219; Urteil v. 24.4.1975, BAGE 27, 113).

    Bei der Entscheidung über den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung sind auch solche Umstände zu berücksichtigen, die erst im Laufe des Beschlußverfahrens bekannt werden oder entstehen, sofern der Dienststellenleiter zuvor beim Personalrat auch wegen dieser vorgesehenen Kündigungsgründe vergeblich die Zustimmung zu der beabsichtigten Kündigung beantragt hat (vgl. Beschluß des Senats vom 20.6.1989, a.a.O.; BAG, Beschluß v. 22.8.1974, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2001 - PL 15 S 715/01

    Außerordentliche Kündigung - Zustimmungsersetzung

    Im Übrigen ergibt sich die Einhaltung der Frist jedenfalls aus der speziellen Vorschrift des § 21 Abs. 5 SchwbG, wie das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 20.06.1989 - 15 S 896/89 - (Z?R 1990, 130 = PersR 1990, 261) ausgeführt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.1996 - 7 S 483/95

    Antragsfrist für die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines

    Ist die Kenntnis der Kündigungsgründe beim Arbeitgeber vorhanden, so wird der Fristlauf durch weitere Ermittlungen nicht gehindert (BGH, Urteil vom 24.11.1975, NJW 1976, 797; vgl auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 20.6.1989 - 15 S 896/89 -, ZBR 1990, 130, 131).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1994 - PL 15 S 1817/94

    Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühr im personalvertretungsrechtlichen

    Sie nimmt damit in gewissem Umfang den arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozeß praktisch vorweg (vgl. BAGE 27, 113 zu § 103 Abs. 2 BetrVG; Senatsbeschluß vom 20.6.1989, ZBR 1990, 130 = Personalrat 1990, 261 = PersV 1991, 40 zu § 47 Abs. 1 BPersVG; Hess. VGH, Beschluß vom 21.12.1983, ZBR 1984, 283 LS).
  • VG München, 24.01.2023 - M 20 P 22.3482

    Personalvertretungsrecht - Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur

    Insoweit verweist das Gericht - wie bereits in der mündlichen Verhandlung - auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshof Mannheim vom 20. Juni 1989 - 15 S 896/89 -:.
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