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   LAG Düsseldorf, 18.09.2003 - 15 Sa 103/03   

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https://dejure.org/2003,6765
LAG Düsseldorf, 18.09.2003 - 15 Sa 103/03 (https://dejure.org/2003,6765)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.09.2003 - 15 Sa 103/03 (https://dejure.org/2003,6765)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. September 2003 - 15 Sa 103/03 (https://dejure.org/2003,6765)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 14 ABs. 4 TzBfG
    Befristung, Schriftform, Erprobung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 ABs. 4
    Schriftformerfordernis bei Erprobung als Befristungsgrund; Befristung, Schriftform, Erprobung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • ArbG Duisburg, 18.12.2002 - 3 Ca 185/02
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.09.2003 - 15 Sa 103/03
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 18.12.2002 - 3 Ca 185/02 - abgeändert: .

    Das Arbeitsgericht Duisburg hat mit seinem am 18.12.2002 verkündeten Urteil 3 Ca 185/02 - nach dem Klageantrag erkannt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass der Sachgrund zur Erprobung in der Regel nur bei Neueinstellungen vorzunehmen sei und nur dann, wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter überhaupt noch nicht kenne, ein Erprobungsbedarf bestehe.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 18.12.2002 - 3 Ca 185/02 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 983/93

    Befristeter Arbeitsvertrag vor Übernahme als Beamter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.09.2003 - 15 Sa 103/03
    Für den Sachgrund der Erprobung als Befristungsgrund ist die Einhaltung des Schriftformerfordernisses aus § 14 Abs. 4 TzBfG selbst dann nicht erforderlich, wenn man mit dem Bundesarbeitsgericht (BAG v. 31.08.1994 - 7 AZR 983/93 - entgegen BAG vom 21.03.1990 - 7 AZR 192/89 -) davon ausgeht, dass es für den Fall eines befristeten Probearbeitsverhältnisses einer Einigung der Parteien über den Sachgrund der Erprobung bedarf.

    (BAG vom 31.08.1994 ­ 7 AZR 983/93 ­ AP Nr. 163 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 04.07.2001 -2 AZR 88/00 n.v.).

    Soweit das BAG in seinem Urteil vom 30.09.1981 (AP Nr. 61 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) für den Fall eines befristeten Probearbeitsverhältnisses ausnahmsweise eine Einigung der Parteien über den Sachgrund der Erprobung gefordert hat, wurde diese Rechtsprechung mit Urteil vom 21.03.1990 (7 AZR 192/89 n.v.) ausdrücklich aufgegeben, dann jedoch (insoweit kommentarlos) mit Urteil vom 31.08.1994 (7 AZR 983/93 a.a.O.) wieder aufgegriffen.

  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 192/89

    Ergänzende Vertragsauslegung bei Nichteinigung der Arbeitsvertragsparteien -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.09.2003 - 15 Sa 103/03
    Für den Sachgrund der Erprobung als Befristungsgrund ist die Einhaltung des Schriftformerfordernisses aus § 14 Abs. 4 TzBfG selbst dann nicht erforderlich, wenn man mit dem Bundesarbeitsgericht (BAG v. 31.08.1994 - 7 AZR 983/93 - entgegen BAG vom 21.03.1990 - 7 AZR 192/89 -) davon ausgeht, dass es für den Fall eines befristeten Probearbeitsverhältnisses einer Einigung der Parteien über den Sachgrund der Erprobung bedarf.

    Soweit das BAG in seinem Urteil vom 30.09.1981 (AP Nr. 61 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) für den Fall eines befristeten Probearbeitsverhältnisses ausnahmsweise eine Einigung der Parteien über den Sachgrund der Erprobung gefordert hat, wurde diese Rechtsprechung mit Urteil vom 21.03.1990 (7 AZR 192/89 n.v.) ausdrücklich aufgegeben, dann jedoch (insoweit kommentarlos) mit Urteil vom 31.08.1994 (7 AZR 983/93 a.a.O.) wieder aufgegriffen.

  • BAG, 12.02.1981 - 2 AZR 1108/78

    Befristeter Arbeitsvertrag - ABM

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.09.2003 - 15 Sa 103/03
    Der Erprobungszweck kommt als sachlicher Grund für eine Befristung nur dann nicht in Betracht, wenn dem Arbeitgeber die Eignung des Arbeitnehmers aufgrund einer vorangegangenen Beschäftigung bereits bekannt ist (BAG vom 12.02.1981 ­ 2 AZR 1108/78 ­ AP Nr. 1 zu § 5 BAT; ErfKom - Müller-Glöge § 14 TzBfG Rn. 68; Meinel u.a. TzBfG § 14 Rn. 45).
  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 201/01

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.09.2003 - 15 Sa 103/03
    Würde man das Zitiergebot ausnahmsweise im Fall einer Probezeitbefristung bejahen (so etwa: Meinel/Heyn/Herms TzBfG § 14 Rdnr. 113 m.w.N.), ergäben sich bei dessen Missachtung im Übrigen kaum lösbare Widersprüche bei Sachverhaltskonstellationen, in denen neben dem Befristungsgrund der Erprobung auch andere Befristungsgründe gegeben sind, wie z.B. der des Vertretungsbedarfs mit absehbarem Ausscheiden des Vertretenen und Erprobung des Vertreters im Hinblick auf eine dauerhafte Stellenzuweisung (siehe dazu etwa den behandelten Fall im Urteil des BAG vom 05.06.2002 ­ 7 AZR 201/01 ­ AP Nr. 235 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00

    Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der Probezeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.09.2003 - 15 Sa 103/03
    (BAG vom 31.08.1994 ­ 7 AZR 983/93 ­ AP Nr. 163 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 04.07.2001 -2 AZR 88/00 n.v.).
  • BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 651/93

    Befristete Arbeitsverträge; Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.09.2003 - 15 Sa 103/03
    Da vorliegend das BPersVG zur Anwendung kommt und in diesem keine Erstreckung der Mitbestimmung auch auf Befristungsabreden enthalten ist, kam es hier auf etwaige Verstöße im Rahmen des nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG durchgeführten Mitbestimmungsverfahrens nicht an, hätten solche doch keine Auswirkungen auf die Rechtswirksamkeit des mit dem Kläger geschlossenen Arbeitsvertrages und der dort enthaltenen Befristungsabrede entfalten können (vgl. dazu etwa BAG vom 13.04.1994 ­ 7 AZR 651/93 ­ AP Nr. 9 zu § 72 LPVG NW).
  • BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 93/98
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.09.2003 - 15 Sa 103/03
    Von daher kam es dann auch nicht auf das Vorliegen der von der Rechtsprechung diesbezüglich aufgestellten Voraussetzungen an (vgl. so etwa: BAG vom 26.08.1998 ­ 7 AZR 450/97 ­ NZA 1999, 149 ff; BAG vom 20.01.1999 ­ 7 AZR 93/98 ­ n.v.).
  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 789/78

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.09.2003 - 15 Sa 103/03
    Soweit das BAG in seinem Urteil vom 30.09.1981 (AP Nr. 61 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) für den Fall eines befristeten Probearbeitsverhältnisses ausnahmsweise eine Einigung der Parteien über den Sachgrund der Erprobung gefordert hat, wurde diese Rechtsprechung mit Urteil vom 21.03.1990 (7 AZR 192/89 n.v.) ausdrücklich aufgegeben, dann jedoch (insoweit kommentarlos) mit Urteil vom 31.08.1994 (7 AZR 983/93 a.a.O.) wieder aufgegriffen.
  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 545/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.09.2003 - 15 Sa 103/03
    Grundsätzlich gilt, dass der Befristungsgrund (bzw. der Rechtfertigungsgrund für eine Befristung) bei Vertragsschluss weder mitgeteilt noch vereinbart werden muss ­ sofern nicht Abweichendes in gesetzlichen Sonderregelungen oder Tarifverträgen bestimmt ist (vgl. so z.B. zuletzt: BAG vom 04.12.2002 - 7 AZR 545/01 ­ NZA 2003, 916 ff. m.w.N.).
  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97

    Befristung der Arbeitsverhältnisse bei wissenschaftlichen Mitarbeitern einer

  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03

    Befristetes Probearbeitsverhältnis - Schriftform

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. September 2003 - 15 Sa 103/03 - wird zurückgewiesen.
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