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   LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - 15 Sa 1109/12   

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https://dejure.org/2012,38349
LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - 15 Sa 1109/12 (https://dejure.org/2012,38349)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.10.2012 - 15 Sa 1109/12 (https://dejure.org/2012,38349)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - 15 Sa 1109/12 (https://dejure.org/2012,38349)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers bei unwirksamer Kündigung nach verweigerter Annahme eines Altersteilzeitangebotes; Kündigungsschutz bei eingeschränkter Berechtigung zur Einstellung oder Entlassung

  • hensche.de

    Maßregelungsverbot, Selbständige Einstellung, Selbständige Entlassung, Änderungskündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134
    Unbegründeter Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei unwirksamer Kündigung nach verweigerter Annahme eines Altersteilzeitangebotes; Kündigungsschutz bei eingeschränkter Berechtigung zur Einstellung oder Entlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00

    Auflösungsantrag - leitender Angestellter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - 15 Sa 1109/12
    Ein Arbeitgeber kann die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG nur verlangen, wenn die Kündigung lediglich nach § 1 KSchG sozialwidrig ist (BAG 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - NZA 2002, 1277, 1281).

    Von daher diente die Zweitunterschrift nicht lediglich Kontrollzwecken (so aber BAG 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - NZA 2002, 1277, 1282).

  • LAG Hamm, 18.12.1987 - 17 Sa 1295/87
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - 15 Sa 1109/12
    Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nur deshalb, weil dieser in eine Änderung der Arbeitsbedingungen nicht eingewilligt hat, verstößt dies gegen das Maßregelungsverbot (LAG Hamm, 18.12.1987 - 17 Sa 1295/87 - DB 1988, 917).
  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - 15 Sa 1109/12
    Gleichartige Maßnahmen in der Vergangenheit können ein Indiz dafür bilden, dass auch ein aktuelles Verhalten auf gleichen Erwägungen beruht (vgl. BAG 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08 - NZA 2011, 93 Rn. 83 mit Beispielen zur Geschlechtsdiskriminierung).
  • BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - leitender Angestellter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - 15 Sa 1109/12
    - 2 AZR 167/10 - juris Rn. 21).
  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - 15 Sa 1109/12
    Die zulässige Rechtsausübung muss der tragende Grund, also das wesentliche Motiv für die benachteiligende Maßnahme sein (BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10 - NZA 2012, 317 Rn. 35).
  • LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13

    Personalleiter als leitender Angestellter

    Einem Personalleiter, dem vertraglich die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis übertragen ist, fehlt gleichwohl die Eigenschaft als leitender Angestellter i.S.d. § 5 Abs. 3, S. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn sein weisungsbefugter betrieblicher Vorgesetzter mit identischen vertraglichen Kompetenzen ausgestattet ist (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 16.04.2002, 1 ABR 23/01 und LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.10.2012, 15 Sa 1109/12).

    Mit der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist davon auszugehen, dass eine uneingeschränkte Befugnis zur Einstellung und Entlassung bei einem Vorgesetzten des Personalleiters dafür spricht, dass die Vorgesetztenfunktion auch das Recht umfasst, den Personalchef hinsichtlich der Einstellung und/oder Entlassung von Arbeitnehmern anzuweisen (BAG, Beschluss vom 16.04.2002, 1 ABR 23/01 a.a.O.; Urteil vom 14.04.2011, 2 AZR 167/10 bei juris Rn. 20 und 21 ausdrücklich auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.10.2012, 15 Sa 1109/12 bei juris Rn. 37 ff).

  • LAG Düsseldorf, 19.02.2013 - 16 Sa 1652/12

    Kein Kündigungsschutz für Organ-Geschäftsführer -Rechtsmissbrauch bei

    Die zulässige Rechtsausübung muss der tragende Grund, also das wesentliche Motiv für die benachteiligende Maßnahme sein (BAG, Urteil vom 21.09.2011, 7 AZR 150/10 Rn. 35; BAG, Urteil vom 17.03.2010, 5 AZR 168/09 Rn. 28; BAG, Urteil vom 18.09.2007, 3 AZR 639/06 Rn. 27; BAG, Urteil vom 14.03.2007, 7 AZR 96/06 Rn. 34; BAG, Urteil vo m 06.11.2003, 2 AZR 690/02 Rn. 34;.so zuletzt auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.10.2012, 15 Sa 1109/12 Rn. 30).
  • LAG Hamm, 22.11.2016 - 7 TaBV 67/16
    (2) Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 14.04.2011, 2 AZR 167/10, vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.10.2012, 15 Sa 1109/12, LAG Hamm, Beschluss vom 12.06.2015, 13 TaBV 78/14 sowie Beschluss vom 18.12.2013, 7 TaBV 80/13 juris) ist die Berechtigung zur Einstellung und Entlassung für die Begründung des Status eines leitenden Angestellten dann nicht ausreichend, wenn diese Befugnis durch gleiche Berechtigungen anderer eingeschränkt ist.
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