Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 25.04.2005 - 15 Sa 129/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Schuldner einer zugesagten, vorgezogenen Altersrente - Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Anpassungsprüfung
- IWW
BGB § 329 BGB § ... 613 a BGB § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB § 613 a Abs. 2 BetrAVG § 7 BetrAVG § 16 BetrAVG § 16 Abs. 4 BetrAVG § 77 Abs. 4 EStG § 6 a ArbGG § 64 Abs. 6 ArbGG § 66 Abs. 1 ZPO § 256 Abs. 2 ZPO § 519 ZPO § 520
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Zahlung einer Betriebsrente und zur Anpassung derselben; Anforderungen an die Zulässigkeit einer im zweiten Rechtszug anhängig gemachten Zwischenfeststellungsklage im Hinblick auf das Rechtsschutzbedürfnis; Anspruch auf Erhöhung einer ...
- Judicialis
BGB § 329; ; BGB § ... 613 a; ; BGB § 613 a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 613 a Abs. 2; ; BetrAVG § 7; ; BetrAVG § 16; ; BetrAVG § 16 Abs. 4; ; BetrAVG § 77 Abs. 4; ; EStG § 6 a; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldner einer zugesagten vorgezogenen Altersrente, Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Anpassungsprüfung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 30.06.2004 - 30 Ca 3695/03
- LAG Baden-Württemberg, 25.04.2005 - 15 Sa 129/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 14.07.1981 - 3 AZR 517/80
Betriebsveräußerung - Versorgungsansprüche
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.04.2005 - 15 Sa 129/04
Mit dem Wechsel des Arbeitgebers wechselt auch der Schuldner der Versorgungsanwartschaften aller aktiven Arbeitnehmer, die an dem Betriebsinhaberwechsel teilgenommen haben (vgl. BAG, Urteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 517/80, AP Nr. 27 zu § 613 a BGB). - BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80
Tarifliche Friedenspflicht - Gewillkürte Prozeßstandschaft
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.04.2005 - 15 Sa 129/04
Muss das vorgreifliche Rechtsverhältnis ohnehin geklärt werden, so soll es später nicht noch einmal Anlass zu einem Rechtsstreit geben und doch mindestens nicht nochmals vermeidbaren Arbeits-, Zeit- und Kostenaufwand verursachen sowie einer abweichenden Beurteilung zugänglich bleiben (vgl. BAG, Urteil vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80, BAGE 41, 209 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Urteil vom 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91, AP Nr. 84 zu § 37 BetrVG 1972). - BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91
Entgeltschutz; betriebsübliche berufliche Entwicklung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.04.2005 - 15 Sa 129/04
Muss das vorgreifliche Rechtsverhältnis ohnehin geklärt werden, so soll es später nicht noch einmal Anlass zu einem Rechtsstreit geben und doch mindestens nicht nochmals vermeidbaren Arbeits-, Zeit- und Kostenaufwand verursachen sowie einer abweichenden Beurteilung zugänglich bleiben (vgl. BAG, Urteil vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80, BAGE 41, 209 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Urteil vom 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91, AP Nr. 84 zu § 37 BetrVG 1972). - BGH, 07.07.1976 - VIII ZR 80/75
Abgrenzung zwischen Bürgschaft und Schuldmitübernahme - Auslegung einer Erklärung …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.04.2005 - 15 Sa 129/04
Der im Gesetz nicht geregelte, jedoch nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit als dem beherrschenden Gesichtspunkt für die Begründung und den Inhalt von schuldrechtlichen Verträgen (…vgl. Hk - BGB/Schulze, 4. Auflage, vor §§ 311 - 319 Rn. 6) anerkannte Schuldbeitritt (Schuldmitübernahme) (vgl. BGH, Urteil vom 07. Juli 1976 - VIII ZR 80/75, BB 1976, 1431) begründet eine eigene Schuld des Beitretenden nach dem Inhalt und der Beschaffenheit der Hauptschuld im Zeitpunkt des Beitritts.