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   LAG Hamm, 03.03.2016 - 15 Sa 1669/15   

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LAG Hamm, 03.03.2016 - 15 Sa 1669/15 (https://dejure.org/2016,10990)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2016 - 15 Sa 1669/15 (https://dejure.org/2016,10990)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2016 - 15 Sa 1669/15 (https://dejure.org/2016,10990)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sexuelle Belästigung einer stellv. Markleiterin durch Bemerkungen sexuellen Inhalts eines Bezirksleiters im Außendienst (hier: Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und zuvoriges Abmahnerfordernis)

  • IWW

    § 3 Abs. 4 AGG, § ... 626 Abs. 1 BGB, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 lit. c, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 3 Abs. 3 AGG, § 323 Abs. 2 BGB, § 12 Abs. 3 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 286 Abs. 1 ZPO, § 1 Abs. 2 KSchG, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eines stellvertretenden Marktleiters eines Lebensmittelmarkts wegen sexueller Belästigung einer Mitarbeiterin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sexuelle Belästigung einer stellv. Markleiterin durch Bemerkungen sexuellen Inhalts eines Bezirksleiters im Außendienst (hier: Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und zuvoriges Abmahnerfordernis)

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eines stellvertretenden Marktleiters eines Lebensmittelmarkts wegen sexueller Belästigung einer Mitarbeiterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Hamm, 03.03.2016 - 15 Sa 1669/15
    Im Unterschied zu § 3 Abs. 3 AGG können auch einmalige sexuell bestimmte Verhaltensweisen den Tatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllen (BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13, NZA 2015, 294; BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10, NZA 2011, 1342).

    Geeignet im Sinne der Verhältnismäßigkeit sind daher nur solche Maßnahmen, von denen der Arbeitgeber annehmen darf, dass sie die Benachteiligung für die Zukunft abstellen und damit eine Wiederholung ausschließen (BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10, a.a.O.).

    Ein notorisches Grenzüberschreiten durch den Kläger liegt nicht vor (vgl. den Sachverhalt eines einschlägig abgemahnten Arbeitnehmers, der über mehrere Tage einer Mitarbeiterin durch entwürdigende Anzüglichkeiten zusetzte, in BAG 09.06.2011 - 2 AZR 323/10, a.a.O.).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Hamm, 03.03.2016 - 15 Sa 1669/15
    Im Unterschied zu § 3 Abs. 3 AGG können auch einmalige sexuell bestimmte Verhaltensweisen den Tatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllen (BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13, NZA 2015, 294; BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10, NZA 2011, 1342).

    Nur dann bedarf es einer solchen nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i. V. m § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht, wenn bereits von vornherein erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich und auch für den Arbeitnehmer erkennbar ausgeschlossen ist (BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13, NZA 2015, 294 un. w.N.).

  • BAG, 30.09.1976 - 2 AZR 402/75

    Vorausschau - Auflösungsantrag - Erwartung der weiteren Zusammenarbeit -

    Auszug aus LAG Hamm, 03.03.2016 - 15 Sa 1669/15
    Das Gericht darf seiner Entscheidung nur solche Tatsachen zugrundelegen, die der darlegungspflichtige Arbeitgeber vorgebracht hat und darf selbst offenkundige Tatsachen nicht verwerten, wenn sich der Arbeitgeber nicht auf sie zur Begründung seines Auflösungsantrags berufen hat (BAG, 30.09.1976 - 2 AZR 402/75, AP Nr. 3 zu § 9 KSchG 1969).
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus LAG Hamm, 03.03.2016 - 15 Sa 1669/15
    Sind schon sie geeignet, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck, nämlich nicht die Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos zukünftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses zu erreichen, stellen sie alternative Gestaltungsmittel dar (BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13, NZA 2015, 353; BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11, NZA 2013, 319).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus LAG Hamm, 03.03.2016 - 15 Sa 1669/15
    Sind schon sie geeignet, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck, nämlich nicht die Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos zukünftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses zu erreichen, stellen sie alternative Gestaltungsmittel dar (BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13, NZA 2015, 353; BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11, NZA 2013, 319).
  • LAG Hamm, 08.06.2000 - 16 Sa 2122/99

    Rechtmässigkeit einer ausserordentlichen und ordentlichen Kündigung wegen des

    Auszug aus LAG Hamm, 03.03.2016 - 15 Sa 1669/15
    Er hat vielmehr im Einzelnen vorzutragen, weshalb die nicht ausreichenden Kündigungsgründe einer den Betriebszwecken dienlichen weiteren Zusammenarbeit entgegenstehen (LAG Hamm, 08.06.2000 - 16 Sa 2122/99, juris).
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