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LAG Hessen, 26.11.1996 - 15 Sa 1749/92 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 16.09.1992 - 7 Ca 2762/91
- LAG Hessen, 26.11.1996 - 15 Sa 1749/92
- BAG, 08.07.1998 - 10 AZR 274/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.02.1988 - 2 BvR 522/87
Verfassungsmäßigkeit der Sicherheitsüberprüfung eines Beamten durch den …
Auszug aus LAG Hessen, 26.11.1996 - 15 Sa 1749/92
Daß diese Vorschrift verfassungsgemäß ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits am 06. Oktober 1987 entschieden (BVerfG Beschluß vom 06. Oktober 1987 - 1 BvR 1086, 1468 und 1623/82 - EzAÜG AFG Nr. 22; zustimmend etwa Richter AuR 1978, 31 ff, kritisch Schwabe DVBl 1988, 530, [BVerfG 10.02.1988 - 2 BvR 522/87] zum neueren diesbezüglichen Diskussionsstand Düwell, in HzA, Arbeitnehmerüberlassung - Teil B: Erläuterungen Rz. 218 f.) Diese Vorschrift ist hier nach dem Vortrag des Klägers auch anwendbar: Es handelt sich danach um gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in einen Betrieb des Baugewerbes im Inland (…dazu Schüren, AÜG, § 1 Rz. 372), und zwar betreffend Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern (gewerblichen Arbeitnehmern) verrichtet werden, wobei nach dem klägerischen Vortrag gerade keine vom Verbot nicht erfaßten Einsatzarten (vgl. Art. 1 § 1 Absatz 1 S. 2 und Abs. 3 AÜG;… insgesamt dazu Düwell, a. a. O., Rz 223 ff.) vorlagen. - BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 29/74
Arbeitgeber - Begriff - Definition - Gläubiger der Arbeitsleistung - Schuldner …
Auszug aus LAG Hessen, 26.11.1996 - 15 Sa 1749/92
Nach § 24 Absatz 1 VTV knüpft die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen an den Kläger an die Arbeitgeberstellung an Damit legen die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes den allgemeinen Begriff des Arbeitgebers zugrunde, wonach Arbeitgeber der jeweilige Gläubiger des Anspruchs auf Arbeitsleistung und der jeweilige Schuldner des Arbeitsentgeltes gegenüber den Arbeitnehmer nach § 611 BGB ist (vgl. etwa BAG Urteil vom 16. Oktober 1974 - 4 AZR 29/74 - AP Nr. 1 zu § 705 BGB, Leitsatz 1). - LAG Hessen, 07.06.1993 - 16 Sa 137/93
Arbeitnehmerüberlassung; Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes bei …
Auszug aus LAG Hessen, 26.11.1996 - 15 Sa 1749/92
Im übrigen kann bereits nach dem Vortrag des Klägers aus Rechtsgründen nicht davon ausgegangen werden, daß entsprechende Arbeitsverhältnisse zwischen dem Entleiher (der Beklagten) und den Leiharbeitnehmern (den ".-Leuten") zu dem zwischen Entleiher und Verleiher (.) für den Beginn der Tätigkeit vorgesehenen Zeitpunkt gemäß Art. 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 AÜG als zustandegekommen gelten (vgl. dazu etwa Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 07. Juni 1993 - 16 Sa 137/93 - = Kopie Blatt 299 ff. d.A.; Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Februar 1994 - 16 Sa 1096/93 - = Kopie Blatt 283 ff. d.A.;… Koch. Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes, München 1994, Rz. 173). - LAG Hessen, 28.02.1994 - 16 Sa 1096/93
Arbeitnehmerüberlassung: Zahlungspflicht für Sozialkassenbeiträge
Auszug aus LAG Hessen, 26.11.1996 - 15 Sa 1749/92
Im übrigen kann bereits nach dem Vortrag des Klägers aus Rechtsgründen nicht davon ausgegangen werden, daß entsprechende Arbeitsverhältnisse zwischen dem Entleiher (der Beklagten) und den Leiharbeitnehmern (den ".-Leuten") zu dem zwischen Entleiher und Verleiher (.) für den Beginn der Tätigkeit vorgesehenen Zeitpunkt gemäß Art. 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 AÜG als zustandegekommen gelten (vgl. dazu etwa Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 07. Juni 1993 - 16 Sa 137/93 - = Kopie Blatt 299 ff. d.A.; Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Februar 1994 - 16 Sa 1096/93 - = Kopie Blatt 283 ff. d.A.;… Koch. Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes, München 1994, Rz. 173).
- BAG, 08.07.1998 - 10 AZR 274/97
Beitragspflicht des Entleihers illegal überlassener Arbeitnehmer zu den …
Hessisches Landesarbeitsgericht - 15 Sa 1749/92 -.Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. November 1996 - 15 Sa 1749/92 - aufgehoben.