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   LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 15 Sa 193/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9614
LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 15 Sa 193/08 (https://dejure.org/2008,9614)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.04.2008 - 15 Sa 193/08 (https://dejure.org/2008,9614)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. April 2008 - 15 Sa 193/08 (https://dejure.org/2008,9614)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses bei Beendigung der Organstellung in einer Aktiengesellschaft; Wirksamkeit einer Vereinbarung über die automatische Fortsetzung des Anstellungsverhältnisses als Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Organstellung als ...

  • Betriebs-Berater

    Arbeitsverhältnis bei Beendigung der Organstellung in einer AG

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.02.1978 - II ZR 189/76

    Keine Kündigung des Angestelltenverhältnisses durch GmbH-Geschäftsführer bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 15 Sa 193/08
    Bei wirksamer Beendigung der Organstellung aber Fortgeltung des Anstellungsvertrages geht der BGH - teilweise mit Einschränkungen - davon aus, dass das Vorstandsmitglied gehalten ist, sich mit dem Angebot einer anderen angemessenen Beschäftigung zufriedenzugeben, auch wenn diese Tätigkeit hinsichtlich Ansehen und Unabhängigkeit nicht gleichwertig ist (BGH vom 14.07.1966 DB 1966, 1306; vom 09.02.1978 DB 1978, 878, 879).
  • BGH, 08.03.1973 - II ZR 134/71

    Grundsätze über fehlerhafte Anstellungsverträge - Kündigung eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 15 Sa 193/08
    Der BGH (vom 08.03.1973 - II ZR 134/71 -, WM 1973, 506, 507) hat einen mit einem Vorstandsmitglied abgeschlossenen unwirksamen Anstellungsvertrag auch für die Zukunft als wirksam angesehen, wenn beide Parteien ihn jahrelang als Grundlage ihrer Rechtsbeziehungen betrachtet und durchgeführt haben und die Gesellschaft das Vorstandsmitglied in seinem Vertrauen auf die Rechtsbeständigkeit des Vertrages durch weitere Maßnahmen, insbesondere die Erhöhung von Vorstandsbezügen und die Verlängerung der Anstellungen, in seinem Vertrauen auf die Rechtsbeständigkeit des Vertrages bestärkt hat.
  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64

    Anforderung an die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 15 Sa 193/08
    Ein derartiger Zustand kann jederzeit dadurch beendet werden, dass das Vorstandsmitglied nicht weiterbeschäftigt wird, sodass auch eine Kündigung nicht notwendig ist (BGH vom 17.04.1967 - II ZR 157/64 - BGHZ 47, 341).
  • BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52

    Vorstand einer AG. Unmöglichkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 15 Sa 193/08
    Die Aktiengesellschaft kann sich daher nicht gegenüber dem Vorstandsmitglied oder sonstigen Dritten verpflichten, eine Wiederbestellung nach Ablauf der Amtszeit vorzunehmen (GK-Kort a. a. O. Rn. 110; Spindler/Stilz-Fleischer a. a. O. Rn. 16; BGHZ 10, 187, 195).
  • BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 15 Sa 193/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat nur entschieden, dass für Rechtsstreitigkeiten aus einem wiederauflebenden ruhenden Arbeitsverhältnis eines Vorstandsmitgliedes die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind (BAG vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 - NZA 1997, 509).
  • BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 142/00

    Vertretung einer Aktiengesellschaft im Arbeitsgerichtsprozeß

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 15 Sa 193/08
    Das Bundesarbeitsgericht (vom 04.07.2001 - 2 AZR 142/00 - NZA 2002, 401) hat in Überprüfung der von der Beklagten zitierten Entscheidung des LAG Köln (vom 30.11.1999 - 13 Sa 917/99 - NZA 2000, 833) aus § 112 AktG abgeleitet, dass sich die Vertretungsmacht des Aufsichtsrats auch auf Rechtsstreitigkeiten erstrecken kann, die die Zeit nach Beendigung der Vorstandstätigkeit betreffen.
  • OLG Nürnberg, 20.03.1990 - 1 U 2275/89

    Befristung des Anstellungsvertrages des Organs einer dem

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 15 Sa 193/08
    Diejenigen, die Mertens zitieren, sind der Ansicht, dass eine zugesagte Anstellung als leitender Angestellter oder freier Berater möglich ist, "ohne dass hierin eine Beschränkung des Rechts des Gesamt-Aufsichtsrats auf eine freie Entscheidung über die Wiederbestellung des Vorstandsmitglieds zu sehen ist" (GK-Kort, 4. Aufl. 2006, § 84 Rn. 55) oder lassen die Zulässigkeit derartiger Klauseln dahingestellt (OLG Nürnberg vom 20.03.1990 - 1 U 2275/89 - BB 1991, 1512 Rn. 57), geben aber beide die von Mertens vorgenommenen Einschränkungen auf den Fall der Abberufung ohne wichtigen Grund aber nicht wider.
  • BGH, 14.07.1966 - II ZR 212/64

    Wirksamkeit der Abberufung eines Vorstandsmitglieds und der Kündigung eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 15 Sa 193/08
    Danach muss ein Vorstandsmitglied, das den Widerruf seiner Bestellung verschuldet hat, sich mit einer seiner Kenntnisse und Fähigkeiten angemessenen, auch leitenden Stellung zufriedengeben, wenn er die sofortige Kündigung auch des Anstellungsverhältnisses vermeiden will (BGH vom 14.07.1966 - II ZR 212/64 - DB 1966, 1306).
  • LAG Köln, 30.11.1999 - 13 Sa 917/99

    Vorstand, ruhendes Arbeitsverhältnis, Kündigung, richtiger Beklagter,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 15 Sa 193/08
    Das Bundesarbeitsgericht (vom 04.07.2001 - 2 AZR 142/00 - NZA 2002, 401) hat in Überprüfung der von der Beklagten zitierten Entscheidung des LAG Köln (vom 30.11.1999 - 13 Sa 917/99 - NZA 2000, 833) aus § 112 AktG abgeleitet, dass sich die Vertretungsmacht des Aufsichtsrats auch auf Rechtsstreitigkeiten erstrecken kann, die die Zeit nach Beendigung der Vorstandstätigkeit betreffen.
  • BGH, 16.02.1967 - II ZR 53/66

    Lösung des Dienstverhältnisses durch Nichtabschluss eines neuen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 15 Sa 193/08
    Wegen der Regelungen in § 84 wird durchgängig eine Verlängerung des Anstellungsverhältnisses durch das weitere Tätigwerden nach Fristende in Verbindung mit § 625 BGB verneint (BGH vom 16.02.1967 - II ZR 53/66 - DB 1967, 1095; Weber BB 1996, 2373, 2373; MünchKommAktG a. a. O. Rn. 57; Hüffer a. a. O. Rn. 17).
  • BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 522/08

    Arbeitsverhältnis bei Beendigung der Organstellung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. April 2008 - 15 Sa 193/08 - wird zurückgewiesen.
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