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   LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2016 - 15 Sa 1953/15   

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https://dejure.org/2016,20566
LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2016 - 15 Sa 1953/15 (https://dejure.org/2016,20566)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.02.2016 - 15 Sa 1953/15 (https://dejure.org/2016,20566)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 15 Sa 1953/15 (https://dejure.org/2016,20566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung; Unwirksame Massenentlassungsanzeige bei unterlassenem Verhandlungsangebot; Berücksichtigung von Unwirksamkeitsgründen einer Kündigung von Amts wegen

  • hensche.de

    Massenentlassung, Betriebsrat: Konsultation, Konsultationsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Massenentlassung; Beratungen mit dem Betriebsrat; Einigungsstelle

  • rechtsportal.de

    Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-44/08

    Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u.a. - Vorabentscheidungsverfahren -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2016 - 15 Sa 1953/15
    Das kann zwar je nach Kenntnisstand sukzessive erfolgen [EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C 44/08 (Akavan Erityisalojen Keskusliitto)], aber nur ein so informierter Betriebsrat kann dann qualifizierte Alternativen für eine vollständige oder teilweise Weiterbeschäftigung der von Entlassung bedrohten Beschäftigten entwickeln.

    Ist eine unternehmerische Entscheidung, von der angenommen wird, dass sie zu Massenentlassungen führen wird, beabsichtigt und sind die einschlägigen Gründe für die Konsultationen nicht bekannt, so können diese Ziele nicht erreicht werden [EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C 44/08 (Akavan Erityisalojen Keskusliitto)].

    Nach Art. 2 Abs. 4 UA 1 RL 98/59/EG treffen die Informations-, Konsultations- und Meldepflichten ebenso wie im Rahmen des § 17 KSchG allein die Beklagte als die juristische Person, mit der die Arbeitnehmer, die entlassen werden könnten, in einem Beschäftigungsverhältnis stehen [EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C 44/08 (Akavan Erityisalojen Keskusliitto)].

    Das Konsultationsverfahren muss bei dem unmittelbaren Arbeitgeber abgeschlossen sein, ehe dieser damit beginnen darf, Kündigungserklärungen auszusprechen (EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C 44/08).

    Wie der EuGH in der Entscheidung vom 10. September 2009 ( C 44/08) festgestellt hat, ergibt sich aus Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der RL 98/59/EG nämlich, dass sich die Konsultationen insbesondere auf die Möglichkeit erstrecken sollen, geplante Massenentlassungen zu vermeiden oder zu beschränken.

    So hat der EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C 44/08 (Akavan Erityisalojen Keskusliitto) - NZA 2009, 1083 Rn 49 ausdrücklich entschieden:.

  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2016 - 15 Sa 1953/15
    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mit dem Betriebsrat über die Entlassungen bzw. die Möglichkeiten ihrer Vermeidung oder Einschränkung und über die Folgen der Entlassungen ernstlich zu verhandeln, ihm dies zumindest anzubieten (BAG 26.02.2015 - 2 AZR 955/13 - NZA 2015, 881 Rn. 15).

    Verhandlungen sind mit dem Betriebsrat als Gremium durchzuführen, denn dieser handelt als Kollegialorgan (BAG 26.02.2015- 2 AZR 955/13-NZA 2015, 881 Rn. 21).

    Dass und welche Verfahren gleichzeitig durchgeführt werden sollen, muss hierbei jedoch hinreichend klargestellt werden (BAG 20.09.2012 - 6 AZR 155/11-NZA 2013, 32 Rn. 47; BAG 26.02.2015 - 2 AZR 955/13 - NZA 2015, 881 Rn. 17).

    Der Betriebsrat wird nicht einmal aufgefordert, eine abschließende Stellungnahme zu den beabsichtigten Massenentlassungen abzugeben (vergleiche BAG 26.02.2015- 2 AZR 955/13 - NZA 2015, 881 Rn. 29).

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2016 - 15 Sa 1953/15
    Diese Ziele bestehen gemäß dem Wortlaut von Art. 2 Abs. 2 RL 98/59/EG neben der Milderung der Folgen der Massenentlassung vor allem darin, Massenentlassungen zu vermeiden oder zumindest zu beschränken [vgl. EuGH, Urteil vom 27. Januar 2005 - C 188/03 (Junk)].
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultation des Betriebsrats -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2016 - 15 Sa 1953/15
    Insofern wird auf die zutreffenden Erwägungen des LAG Berlin - Brandenburg vom 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15 Bezug genommen.
  • BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 60/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2016 - 15 Sa 1953/15
    Wird kein Konsultationsverfahren im Sinne dieser Norm durchgeführt, ist eine im Rahmen einer Massenentlassung ausgesprochene Kündigung wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot im Sinne von § 134 BGB rechtsunwirksam (BAG 21.03.2013 - 2 AZR 60/12 - NZA 2013, 966 Rn. 19).
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 5/12

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2016 - 15 Sa 1953/15
    Unwirksamkeitsgründe sind unabhängig von einer Rüge des Arbeitnehmers auch von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn sie sich aus einem Vortrag des Arbeitgebers oder eingereichten Unterlagen ergeben (BAG 13.12.2012 - 6 AZR 5/12 - Rn. 43).
  • BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10

    Nachteilsausgleich - Einigungsstellenspruch - Versuch eines Interessenausgleichs

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2016 - 15 Sa 1953/15
    Der Vorsitzende der Einigungsstelle verwies sodann auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. August 2011 im Verfahren 1 AZR 44/10.
  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2016 - 15 Sa 1953/15
    Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsgericht zuvor einen Hinweis nach § 6 KSchG gegeben hat (BAG 18.01.2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 26).
  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2016 - 15 Sa 1953/15
    Dass und welche Verfahren gleichzeitig durchgeführt werden sollen, muss hierbei jedoch hinreichend klargestellt werden (BAG 20.09.2012 - 6 AZR 155/11-NZA 2013, 32 Rn. 47; BAG 26.02.2015 - 2 AZR 955/13 - NZA 2015, 881 Rn. 17).
  • ArbG Berlin, 21.02.2006 - 79 Ca 22399/05

    Vorlagebeschluss; EuGH; Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG; Massenentlassung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2016 - 15 Sa 1953/15
    Streitig ist, ob der Arbeitgeber Konsultationen auch im Rahmen der Einigungsstelle durchführen muss (bejahend ArbG Berlin Beschluss 21.02.2006 - 79 Ca 22.399/05-NZA 2006, 739 ; Wolter AuR 2005, 135, 139; offen gelassen KDZ-Deinert, 9.Aufl., § 17 KSchG Rn 48).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 693/06

    Betriebsübergang: Bodenpersonal einer Fluglinie auf einem Großflughafen -

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2016 - 15 Sa 1953/15 - teilweise aufgehoben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 1544/15

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren - Einbeziehung einer

    - 15 Sa 1953/15 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - 21 Sa 142/16

    Massenentlassung - Stellungnahme des Betriebsrats

    Dahingestellt bleiben kann, ob die Beklagte den Betriebsrat über die beabsichtigte Massenentlassung ausreichend i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG unterrichtet und ihm insbesondere die Gründe für die geplanten Entlassungen hinreichend mitgeteilt hat (verneinend u. a. LAG Berlin-Brandenburg vom 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15 - und vom 24.02.2016- 15 Sa 1953/15 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 1241/15

    Massenentlassung; Konsultationsverfahren; Anzeigeverfahren

    Dahingestellt bleiben kann, ob die Beklagte den Betriebsrat über die beabsichtigte Massenentlassung ausreichend i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG unterrichtet und ihm insbesondere die Gründe für die geplanten Entlassungen hinreichend mitgeteilt hat (verneinend u. a. LAG Berlin-Brandenburg vom 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15 - und vom 24.02.2016 - 15 Sa 1953/15 -).
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