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   LAG Hessen, 31.08.2004 - 15 Sa 2128/03   

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https://dejure.org/2004,44456
LAG Hessen, 31.08.2004 - 15 Sa 2128/03 (https://dejure.org/2004,44456)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31.08.2004 - 15 Sa 2128/03 (https://dejure.org/2004,44456)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31. August 2004 - 15 Sa 2128/03 (https://dejure.org/2004,44456)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2008 - 10 Sa 908/08

    Sozialkassen im Baugewerbe - Rechtsirrtum - unzulässiges Auskunftsverlangen -

    Offen kann auch die Frage bleiben, ob § 4 Abs. 4 TVG als Arbeitnehmerschutzvorschrift überhaupt auf den Verzicht auf Beitragsansprüche nach den Sozialkassentarifverträgen oder deren Verwirkung anzuwenden ist (dafür Hess. LAG, Urteil vom 31. August 2004 - 15 Sa 2128/03 = zit. nach juris; zweifelnd BAG, Urteil vom 18.5.1994 - 10 AZR 646/93 = AP Nr. 180 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau).

    Selbst wenn man § 4 Abs. 4 TVG auf die Beitragsansprüche nach den Sozialkassentarifverträgen anwenden sollte, wäre danach zwar ein rechtswirksamer Verzicht auf Beitragsansprüche oder die Verwirkung der Geltendmachung von Beitragsansprüchen als solche ausgeschlossen, nicht aber andere Fälle der treuwidrigen Rechtsausübung (Hess. LAG, Urteil vom 31. August 2004 - 15 Sa 2128/03 = zit. nach juris; Löwisch/Rieble TVG § 4 RN 361).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2013 - 15 Sa 212/13

    Fertigbauarbeiten - Nasszellen - Sozialkassenverfahren Bau

    Zu Recht hat das Hessische LAG (31.08.2004 - 15 Sa 2128/03 - juris Rn. 61) darauf hingewiesen, dass eine Verwirkung von tarifvertraglichen Rechten auch bezogen auf den Unterfall des widersprüchlichen Verhaltens nach § 4 Abs. 4 Satz 2 TVG ausgeschlossen ist.
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