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   LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Sa 268/09   

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LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Sa 268/09 (https://dejure.org/2009,8384)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.07.2009 - 15 Sa 268/09 (https://dejure.org/2009,8384)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 15 Sa 268/09 (https://dejure.org/2009,8384)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 9 Ziffer 2 AÜG, §§ 305 Abs. 1, 307, 670 BGB
    Arbeitnehmerüberlassung, Aufwendungsersatz, Inhaltskontrolle

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungsersatzanspruch des Leiharbeitsnehmers bei Einsatz an wechselnden Einsatzorten; unwirksame Ausschluss durch Formularklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Arbeitnehmerüberlassung, Aufwendungsersatz, Inhaltskontrolle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leiharbeiter haben Ersatzansprüche auf Aufwendungsersatz für Fahrten zu Kunden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Köln, 24.10.2006 - 13 Sa 881/06

    Leiharbeitnehmer; Fahrtkostenerstattung; Fahrzeitvergütung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Sa 268/09
    Schließlich wird auch vom Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 15.11.2002 - 4 Sa 692/02 -, LAGE § 670 BGB Nr. 14; Urteil vom 24.10.2006 - 13 Sa 881/06 -, NZA-RR 2007, S. 345 - 347) ein Aufwendungsersatzanspruch für die Fahrten zum Entleiher grundsätzlich bejaht, wobei aufgrund der Besonderheiten der dort zugrunde liegenden Sachverhalte zum Teil aber eine differenzierende Betrachtungsweise zugrunde gelegt wurde.

    aa) Zu ersetzen sind nur diejenigen Fahrtkosten, soweit sie tatsächlich im konkreten Einzelfall entstanden sind (LAG Köln vom 24.10.2006, a.a.O., m. w. N.).

    bb) Nach den vom Kläger gemachten Angaben war eine Schätzung seiner Fahrtkosten gemäß § 287 Abs. 1 und 2 ZPO (vgl. dazu auch LAG Köln vom 24.10.2006, a.a.O.) mit dem von ihm insoweit angegebenen Dieselpreis von 1, 30 EUR pro Liter und einem durchschnittlichen Verbrauch von 5, 6 l auf 100 km möglich.

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07

    Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Sa 268/09
    aa) Wenn ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seinen Dienstpflichten für den Arbeitgeber Aufwendungen macht, für deren Abgeltung die ihm gewährte Arbeitsvergütung nicht bestimmt und die er auch nach dem sonstigen Inhalt seines Arbeitsvertrages in ihren belastenden Auswirkungen nicht endgültig zu tragen verpflichtet ist, kann er vom Arbeitgeber in - zumindest entsprechender - Anwendung von § 670 BGB Ersatz der Aufwendungen fordern, soweit diese von ihm gefordert wurden oder erforderlich waren oder der Arbeitnehmer sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte (BAG vom 16.10.2007 - 9 AZR 170/07 - AP Nr. 34 zu § 670 BGB, BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 657/02 - AP Nr. 32 zu § 670 BGB m. w. N.).

    Was zur selbstverständlichen Einsatzpflicht eines Arbeitnehmers gehört, ist nach der geschuldeten Arbeitsleistung zu bestimmen (BAG vom 16.10.2007, a.a.O., m. w. N.).

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02

    Häusliches Arbeitszimmer - Aufwendungsersatzanspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Sa 268/09
    aa) Wenn ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seinen Dienstpflichten für den Arbeitgeber Aufwendungen macht, für deren Abgeltung die ihm gewährte Arbeitsvergütung nicht bestimmt und die er auch nach dem sonstigen Inhalt seines Arbeitsvertrages in ihren belastenden Auswirkungen nicht endgültig zu tragen verpflichtet ist, kann er vom Arbeitgeber in - zumindest entsprechender - Anwendung von § 670 BGB Ersatz der Aufwendungen fordern, soweit diese von ihm gefordert wurden oder erforderlich waren oder der Arbeitnehmer sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte (BAG vom 16.10.2007 - 9 AZR 170/07 - AP Nr. 34 zu § 670 BGB, BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 657/02 - AP Nr. 32 zu § 670 BGB m. w. N.).

    Sie entstehen auch ohne die Nutzung im Interesse des Arbeitgebers (BAG vom 14.10.2003, a.a.O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.07.1997 - 3 Sa 535/96

    Springertätigkeit als Einsatzwechseltätigkeit; Erweiterung des tariflichen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Sa 268/09
    Auch das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 22.07.1997 - 3 Sa 535/96 a -, zit. nach juris) geht bei einer Einsatzwechseltätigkeit davon aus, dass die wechselnden Einsatzorte die regelmäßige Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers darstellen, sieht sich dann aber nicht gehindert, gleichwohl einen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten in entsprechender Anwendung des § 670 BGB anzuerkennen, da die Fahrten im dienstlichen Interesse durchgeführt würden und nicht davon ausgegangen werden könne, dass die Aufwendungen für diese Fahrten bereits mit dem Lohn abgegolten sein sollten.
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Sa 268/09
    Es ist ein genereller, typisierender Maßstab anzulegen (vgl. so z.B. BAG vom 25.04.2007 - 5 AZR 627/06 - AP Nr. 7 zu § 308 BGB m. w. N.).
  • BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96

    Bezahlung von Reisezeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Sa 268/09
    Eine weitere Fallgruppe zeichnet sich dadurch aus, dass es die Art der Arbeitsaufgaben (zwangsläufig) mit sich bringt, ein Tätigwerden "vor Ort" zu entfalten, wie z.B. bei den im Außendienst tätigen Mitarbeitern (vgl. dazu auch BAG vom 03.09.1997 - 5 AZR 428/96 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Dienstreise).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 5 Sa 913/03

    Umfang der Darlegungslast bei der Geltendmachung eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Sa 268/09
    Ob überhaupt und welche Aufwendungen von einer Pauschale erfasst sind, muss im Einzelfall durch Auslegung ermittelt werden (LAG Rheinland-Pfalz vom 13.01.2004 - 5 Sa 913/03 -, zit. nach juris).
  • LAG Köln, 15.11.2002 - 4 Sa 692/02

    Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Sa 268/09
    Schließlich wird auch vom Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 15.11.2002 - 4 Sa 692/02 -, LAGE § 670 BGB Nr. 14; Urteil vom 24.10.2006 - 13 Sa 881/06 -, NZA-RR 2007, S. 345 - 347) ein Aufwendungsersatzanspruch für die Fahrten zum Entleiher grundsätzlich bejaht, wobei aufgrund der Besonderheiten der dort zugrunde liegenden Sachverhalte zum Teil aber eine differenzierende Betrachtungsweise zugrunde gelegt wurde.
  • BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 192/98

    Stufenweise Wiedereingliederung und Fahrtkostenerstattung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Sa 268/09
    Die so vom Leiharbeitnehmer übernommene Pflicht, sich zu wechselnden Arbeitsstätten zu begeben, ist keine von ihm übernommene "Arbeitspflicht", sondern eine sonstige arbeitsvertraglich übernommene (Neben-)Pflicht, die es dem Verleiher ermöglicht, sein Arbeitnehmerüberlassungsgeschäft zu betreiben, wobei der Einsatz des Leiharbeitnehmers beim Kunden in dem eigenen, in der Regel eigenwirtschaftlichen Interesse des Verleihers liegt (vgl. insoweit auch BAG vom 28.07.1999 - 4 AZR 192/98 - AP Nr. 3 zu § 74 SGB V).
  • LAG Hamm, 16.07.2008 - 2 Sa 1797/07
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Sa 268/09
    Das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 16.07.2008 - 2 Sa 1797/07 -, zit. nach juris) nimmt an, dass die Aufwendungen für Fahrten von seinem Wohnort zu seiner regelmäßigen Arbeitsstätte grundsätzlich der Arbeitnehmer selbst zu tragen habe und es grundsätzlich seine Sache sei, wie er zur Arbeit komme und welche Beförderungsmittel er dabei benutze, was auch bei wechselnden Einsatzorten gelten solle.
  • LAG Hamm, 13.01.2016 - 5 Sa 1437/15

    Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer bei wechselnden Einsatzstellen; Intransparenz

    30.06.2011, 8 Sa 387/11, juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 30.07.2009, 15 Sa 268/09, juris; LAG Köln, Urt. v. 24.10.2006, 13 Sa 881/06, juris; LAG Köln, Urt. v. 15.11.2002, 4 Sa 692/02, juris; entgegen LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 08.09.2009, 1 Sa 331/09, juris; dem folgend auch LAG Hamm, Urt. v. 16.07.2008, 2 Sa 1797/07, juris).

    So wird vertreten, dass der Leiharbeitnehmer generell Ersatz von Fahrtkosten zum Einsatzort abzüglich der vom Wohnort zum Arbeitgeber gem. § 670 BGB verlangen kann (LAG Niedersachsen, Urt. v. 20.12.2013, 6 Sa 392/13, juris; LAG Hamm, Urt. v. 30.06.2011, 8 Sa 387/11, juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 30.07.2009, 15 Sa 268/09, juris; LAG Köln, Urt. v. 24.10.2006, 13 Sa 881/06, juris; LAG Köln, Urt. v. 15.11.2002, 4 Sa 692/02, juris).

  • LAG Niedersachsen, 20.12.2013 - 6 Sa 392/13

    Wirksam abbedungener Anspruch eines Leiharbeitsnehmers auf Fahrtkostenerstattung

    Wird der Arbeitnehmer demgegenüber, wie vorliegend der Kläger auf Grundlage von § 3 des Arbeitsvertrages zwischen den Parteien vom 25.11.2010 in weiter entfernten Entleihbetrieben tätig, wendet er die hiermit verbundenen Mehrkosten im fremden, nämlich im Interesse seines Arbeitgebers auf (vgl. LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 387/11 - LAGE § 4 TVG Ausschlussfrist Nr. 58; LAG Köln, 24.10.2006 - 13 Sa 881/06 - NZA-RR 2007, 354 - 357; LAG B-Stadt, 30.07.2009 - 15 Sa 268/09 - LAGE § 670 BGB 2002 Nr. 3).
  • ArbG Freiburg, 18.10.2011 - 2 Ca 218/11

    Berechnung des equal-pay-Anspruches eines Leiharbeitnehmers - keine Ausnahme vom

    Deutlich wird dies an Fahrtkosten und Spesen: Während Arbeitnehmer, die an einem bestimmten Betriebssitz arbeiten, in der Regel keine Fahrtkosten und Spesen erhalten, können Leiharbeitnehmer, die ihre Arbeitsleistung an wechselnden Arbeitsorten erbringen, die Erstattung ihrer Fahrtkosten gemäß § 670 BGB verlangen (LAG Hamm 30.06.2011 - 8 Sa 387/11; LAG Düsseldorf 30.07.2009 - 15 Sa 268/09; a.A. LAG Rheinland-Pfalz 08.09.2009 - 1 Sa 331/09).
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