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   LAG Düsseldorf, 19.01.2012 - 15 Sa 380/11   

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LAG Düsseldorf, 19.01.2012 - 15 Sa 380/11 (https://dejure.org/2012,8376)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.2012 - 15 Sa 380/11 (https://dejure.org/2012,8376)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 15 Sa 380/11 (https://dejure.org/2012,8376)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 7 Abs. 3 BUrlG
    Ruhendes Arbeitsverhältnis, Urlaubsanspruch

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ruhenszeitraum Arbeitsverhältnis - Urlaubsansprüche

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Urlaubsansprüche bei ruhendem Arbeitsverhältnis

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 3
    Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine Urlaubsansprüche bei ruhendem Arbeitsverhältnis

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2012 - 15 Sa 380/11
    So wird vertreten, dass für die Dauer des Ruhens keine Urlaubsansprüche entstehen können (LAG Köln, Urteil vom 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 - LAG Köln, Urteil vom 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2011 - 9 Sa 258/10 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 -).

    cc)Selbst wenn man davon ausgeht, dass auch in einem ruhenden Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche grundsätzlich entstehen können, ist die erkennende Kammer mit dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 01.10.2010, 9 Sa 1541/09 - Rdn. 88 ff.) der Auffassung, dass solche Urlaubsansprüche dann jedenfalls keine "Werthaltigkeit" besitzen können, d. h. dass sie keinen durchsetzbaren Zahlungsanspruch begründen.

    Das ruhende Arbeitsverhältnis ist nämlich zumindest einem Teilzeitverhältnis "0" gleichzusetzen, so dass die Urlaubsvergütung entsprechend pro-rata-temporis auf 0 zu kürzen ist, weil in einem ruhenden Arbeitsverhältnis die gewöhnliche Vergütung eben 0 EUR beträgt (LAG Düsseldorf vom 01.10.2010 a. a. O., Rdn. 100).

  • BAG, 09.08.1995 - 10 AZR 539/94

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Stillschweigende Vereinbarung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2012 - 15 Sa 380/11
    aa)Ein Arbeitsverhältnis ruht - soweit das Ruhen nicht bereits durch tarifliche oder gesetzliche Bestimmung angeordnet wird - wenn die wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag, die Pflicht des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Gegenleistung nicht mehr verlangen und durchsetzen kann (BAG vom 09.08.1995 - 10 AZR 539/94 - m. w. N.).

    Nicht in einem Beschäftigungsverhältnis kann der Arbeitnehmer grundsätzlich auch in einem rechtlich fortbestehenden Arbeitsverhältnis z. B. dann stehen, wenn der Arbeitgeber seine Verfügungsgewalt über den Arbeitnehmer und dessen Arbeitskraft nicht mehr beansprucht - etwa dann, wenn der Arbeitnehmer die Verfügungsgewalt des Arbeitgebers über seine Arbeitskraft nicht mehr anerkennt (BAG vom 09.08.1995 - 10 AZR 539/94 - Rdn. 22 m. w. N.).

    Bei einer solchen Sachverhaltskonstellation ist aufgrund des Umstandes, dass der Arbeitnehmer bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit trotz des rechtlichen Weiterbestehens des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld beantragt und bezieht, eine Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien über das Ruhen des Arbeitsverhältnisses zu vermuten (BAG vom 09.08.1995 - 10 AZR 539/94 - BAG vom 11.10.1995 - 10 AZR 985/94 - BAG vom 25.02.1998 - 10 AZR 298/97 -).

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2012 - 15 Sa 380/11
    Sofern kein Übertragungsgrund nach § 7 Abs. 3 BurlG in einem solchen Fall gegeben ist, verfällt der am Ende des Urlaubsjahres nicht genommene Urlaub (BAG vom 09.08.2011 - 9 AZR 425/10 - Rdn. 18 m. w. N.).

    Konsequenz dieser Befristungsregelung ist, dass der Urlaubsanspruch trotz langwieriger krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit drei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres erlischt, wenn der Arbeitnehmer im Kalenderjahr oder im Übertragungszeitraum so rechtzeitig gesund und arbeitsfähig wird, dass er in der verbleibenden Zeit seinen Urlaub nehmen kann (BAG vom 09.08.2011 - 9 AZR 425/10 - Rdn. 20).

    c)Wird ein zunächst arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer im Kalenderjahr einschließlich des Übertragungszeitraums so rechtzeitig gesund, dass er in der verbleibenden Zeit seinen Urlaub nehmen kann, erlöscht der aus früheren Zeiträumen stammende Urlaubsanspruch genauso wie der Anspruch, der zu Beginn des Urlaubsjahres neu entstanden ist (BAG vom 09.08.2011 - 9 AZR 425/10 -).

  • LAG Köln, 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10

    Urlaubsabgeltung, ruhendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2012 - 15 Sa 380/11
    So wird vertreten, dass für die Dauer des Ruhens keine Urlaubsansprüche entstehen können (LAG Köln, Urteil vom 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 - LAG Köln, Urteil vom 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2011 - 9 Sa 258/10 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 -).

    Zu Recht hat insoweit bereits das LAG Köln in seinem Urteil vom 10.03.2011 (3 Sa 1057/10, Rdn. 23) auf die Entscheidung des BAG vom 20.04.2010 (3 AZR 370/08) hingewiesen, in dem (für den Bereich der Altersversorgung) ausgeführt wurde: Ist der Arbeitgeber von der Verpflichtung zur Zahlung des Arbeitsentgelts befreit, weil das Arbeitsverhältnis ruht, ist er auch nicht gehalten, direkt oder indirekt zusätzliche Leistungen zu erbringen.

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2011 - 9 Sa 258/10

    Urlaubsabgeltung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsunfähigkeitsrente,

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2012 - 15 Sa 380/11
    Solches könnte sich z. B. aus der Art der Erkrankung und/oder dem Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente ergeben (vgl. dazu etwa LAG Düsseldorf Urteil vom 25.02.2011 - 9 Sa 258/10 - Rdn. 55), aus ärztlicherseits attestierten oder sonst dokumentierten Krankheitszeiten oder einer bislang bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ergebnislos gebliebenen durchgängigen Behandlung bzw. bislang ausgebliebenen Therapieerfolgen etc.

    So wird vertreten, dass für die Dauer des Ruhens keine Urlaubsansprüche entstehen können (LAG Köln, Urteil vom 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 - LAG Köln, Urteil vom 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2011 - 9 Sa 258/10 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 -).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2012 - 15 Sa 380/11
    Zur Begründung hat sich das Arbeitsgericht auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - BAG vom 04.05.2010 - 9 AZR 183/09 -) berufen und hat diese - unter Verneinung einer besonderen Regelung für den übergesetzlichen Urlaub im Tarifvertrag - auch auf den tariflichen Mehrurlaub angewandt.

    Der gesetzliche Mindesturlaub ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - unabhängig von der Erfüllbarkeit des Freistellungsanspruchs in einem als fortbestehend angedachten Arbeitsverhältnis - nach § 7 Abs. 4 BurlG abzugelten (BAG vom 04.05.2010 - 9 AZR 183/09 - BAG vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - BAG vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 -).

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2012 - 15 Sa 380/11
    Zur Begründung hat sich das Arbeitsgericht auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - BAG vom 04.05.2010 - 9 AZR 183/09 -) berufen und hat diese - unter Verneinung einer besonderen Regelung für den übergesetzlichen Urlaub im Tarifvertrag - auch auf den tariflichen Mehrurlaub angewandt.

    Der gesetzliche Mindesturlaub ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - unabhängig von der Erfüllbarkeit des Freistellungsanspruchs in einem als fortbestehend angedachten Arbeitsverhältnis - nach § 7 Abs. 4 BurlG abzugelten (BAG vom 04.05.2010 - 9 AZR 183/09 - BAG vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - BAG vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 -).

  • BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94

    Tarifliche Sonderzahlung bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2012 - 15 Sa 380/11
    Bei einer solchen Sachverhaltskonstellation ist aufgrund des Umstandes, dass der Arbeitnehmer bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit trotz des rechtlichen Weiterbestehens des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld beantragt und bezieht, eine Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien über das Ruhen des Arbeitsverhältnisses zu vermuten (BAG vom 09.08.1995 - 10 AZR 539/94 - BAG vom 11.10.1995 - 10 AZR 985/94 - BAG vom 25.02.1998 - 10 AZR 298/97 -).
  • BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2012 - 15 Sa 380/11
    Bei einer solchen Sachverhaltskonstellation ist aufgrund des Umstandes, dass der Arbeitnehmer bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit trotz des rechtlichen Weiterbestehens des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld beantragt und bezieht, eine Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien über das Ruhen des Arbeitsverhältnisses zu vermuten (BAG vom 09.08.1995 - 10 AZR 539/94 - BAG vom 11.10.1995 - 10 AZR 985/94 - BAG vom 25.02.1998 - 10 AZR 298/97 -).
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 370/08

    Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2012 - 15 Sa 380/11
    Zu Recht hat insoweit bereits das LAG Köln in seinem Urteil vom 10.03.2011 (3 Sa 1057/10, Rdn. 23) auf die Entscheidung des BAG vom 20.04.2010 (3 AZR 370/08) hingewiesen, in dem (für den Bereich der Altersversorgung) ausgeführt wurde: Ist der Arbeitgeber von der Verpflichtung zur Zahlung des Arbeitsentgelts befreit, weil das Arbeitsverhältnis ruht, ist er auch nicht gehalten, direkt oder indirekt zusätzliche Leistungen zu erbringen.
  • LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09

    Anspruch auf Mindesturlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Urlaubsabgeltung

  • LAG Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 22 Sa 59/10

    Entstehen des Urlaubsanspruchs während des Bezugs von Erwerbsminderungsrente -

  • LAG Düsseldorf, 07.07.2011 - 5 Sa 416/11

    Urlaubsabgeltung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit; zeitlich unbeschränkte

  • LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10

    Tarifliche Kürzung des Erholungsurlaubs in ruhendem Arbeitsverhältnis;

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010 - 4 Sa 209/10

    Erwerbsunfähigkeitsrente, Befristete Rente, Arbeitsverhältnis, ruhendes,

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    a) In Rechtsprechung und Literatur wird allerdings teilweise angenommen, während des Ruhens eines Arbeitsverhältnisses entstünden keine Urlaubsansprüche bzw. die Kürzung des Urlaubsanspruchs um Zeiten des Ruhens sei zulässig (vgl. nur LAG Düsseldorf 19. Januar 2012 - 15 Sa 380/11 - ZTR 2012, 283; LAG Baden-Württemberg 9. Juni 2011 -  6 Sa 109/10 -; LAG München 26. Mai 2011 - 4 Sa 66/11 -; LAG Düsseldorf 1. Oktober 2010 - 9 Sa 1541/09 -; LAG Köln 29. April 2010 - 6 Sa 103/10 - ZTR 2010, 589; Düwell DB 2012, 1750, 1751; Wicht BB 2012, 1349; Bürger ZTR 2011, 707, 713; Fieberg NZA 2009, 929) .
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