Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008

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   LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08   

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LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08 (https://dejure.org/2008,182)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.11.2008 - 15 Sa 517/08 (https://dejure.org/2008,182)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. November 2008 - 15 Sa 517/08 (https://dejure.org/2008,182)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statistik über die Geschlechtsverteilung auf den einzelnen Hierarchieebenen als Indiz für eine Geschlechtsdiskriminierung bei einer Beförderung auf einen Führungsposten; Auswirkungen des Erfolgens der Auswahl ohne eine Stellenausschreibung oder ohne sonstige schriftlich ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Diskriminierung - verdeckte bei Beförderungen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Geschlechtsdiskriminierung bei Beförderung

  • Betriebs-Berater

    Entschädigung wegen Geschlechterdiskriminierung aufgrund Statistik

  • hensche.de

    Diskriminierung: Geschlecht

  • Betriebs-Berater

    Nachweis der Diskriminierung durch Statistik

  • Betriebs-Berater

    Entschädigung wegen Geschlechterdiskriminierung aufgrund Statistik

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    AGG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; AGG § 3 Abs. 1; ; AGG § 7 Abs. 1 Satz 1; ; AGG § 15 Abs. 1; ; AGG § 15 Abs. 2; ; AGG § 22; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; BGB § 823

  • DER BETRIEB PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Diskriminierung; Geschlecht; statistischer Nachweis; Einwendungen; Schadenshöhe; Persönlichkeitsrechtsverletzung; Mobbing

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Diskriminierung wegen des Geschlechts ? Statistische Verteilung der Geschlechter in Hierarchieebenen als Indiz für Diskriminierung zulässig ? Sachliche Rechtfertigung für Beförderungsentscheidung muss aus Auswahlverfahren abzuleiten sein ? Schadensersatzanspruch § 15 Abs. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Beförderung: Entschädigung und Schadenersatz bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Diskriminierungsklage auf der Grundlage einer statistischen Berechnung

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung per Mathematik

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Diskriminierung bei der Beförderung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entschädigung und Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung bei der Beförderung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Ungleiche Geschlechtsverteilung auf den einzelnen Hierarchien kann Indiz für Diskriminierung sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schlechte Frauenquote in der Führungsetage

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen geschlechtsdiskriminierender Beförderung

  • dbb.de PDF, S. 20 (Leitsatz)

    Geschlechtsdiskriminierung bei statistischer Verteilung der Geschlechter in Hierarchieebenen - Schadensersatz nach AGG

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen diskriminierender Beförderungsentscheidung

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Führungspositionen nur mit Männern besetzt?

  • hensche.de (Zusammenfassung)

    Gläserne Decken auf dem Weg nach oben

  • hensche.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Top 10 der arbeitsgerichtlichen Entscheidungen 2008

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Diskriminierung wegen des Geschlechts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerrechte gestärkt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entschädigung und Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung bei der Beförderung - Persönlichkeitsrecht verletzt

  • 123recht.net (Pressebericht, 26.11.2008)

    Erstes Anti-Diskriminierungsurteil nach Wahrscheinlichkeitsrechnung // GEMA zu Schadenersatz wegen Bevorzugung von Männern verurteilt

Besprechungen u.ä. (6)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    AGG: Besetzung von Führungspositionen nur mit Männern kann zur Geschlechterdiskriminierung führen!

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    AGG: Besetzung von Führungspositionen nur mit Männern kann zur Geschlechterdiskriminierung führen!

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neuer Auftrieb für AGG-Klagen?

  • wordpress.com (Kurzanmerkung)

    Die Personalstatistik kann ein Indiz für geschlechtsspezifische Diskriminierung sein

  • fernuni-hagen.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Statistische Nachweise für unmittelbare Diskriminierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1783 (Ls.)
  • NZA 2009, 43 (Ls.)
  • NJ 2009, 128
  • DB 2008, 2707
  • NZG 2009, 101
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08
    Auch der BGH geht seit langem davon aus, dass der Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht ein Schmerzensgeld nach § 847 BGB a. F. darstellt, sondern dass es sich um ein Recht handelt, das auf den Schutzauftrag aus Art. 1 und 2 GG i. V. m. § 823 BGB zurückgeht (BGH vom 05.12.1995 - VI ZR 332/94 - NJW 1996, 984, Rn. 12 f.).

    Die Herleitung dieses Anspruchs aus § 823 BGB i. V. m. Art. 1 und 2 GG beruht auf dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen häufig ohne Sanktion blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde (BGH vom 05.12.1995 a. a. O. Rn. 13).

    Dies geht zurück auf die Rechtsprechung des BGH (vom 05.12.1995 - VI ZR 332/94 - NJW 1996, 984 Rn. 16).

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08
    Dieser hat daher Anspruch darauf, dass auf sein Wohl und seine berechtigten Interessen Rücksicht genommen wird, dass er vor Gesundheitsgefahren, auch psychischer Art, geschützt wird, und dass er keinem Verhalten ausgesetzt wird, das bezweckt oder bewirkt, dass seine Würde verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird" (BAG vom 25.10.2007 - 8 AZR 593/06 - NZA 2008, 223, 227 Rn. 78).

    Das BAG verweist insofern aber zutreffend darauf, dass einzelne Handlungen für sich allein betrachtet noch keine Rechtsverletzungen darstellen können, die Gesamtschau der einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen jedoch zur Annahme einer Vertrags- oder Rechtsgutverletzung führen können (BAG vom 25.10.2007 - 8 AZR 593/06 - NZA 2008, 223 Rn. 56).

  • BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Begründung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08
    Eine Auswahl, die zu Unrecht auf das Geschlecht abstellt, stellt eine erhebliche Verletzung der Würde der Person dar, die eine Entschädigungszahlung rechtfertigt (BAG 14.3.1999 - 8 AZR 447/87 - Juris).

    4.1 Soweit die Klägerin bei der Beförderung wegen ihres Geschlechts benachteiligt worden ist, liegt darin eine Herabwürdigung ihrer beruflichen Fähigkeiten und zugleich eine Verletzung ihrer Würde als Person (BAG vom 14.03.1999 - 8 AZR 447/87 - Juris Rn. 18).

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08
    Auch das BAG geht mindestens inzwischen hiervon aus (vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154, 1163 Rn. 97).

    In einer anderen Leitentscheidung (vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154) führt das BAG aus: "Die Würdigung, ob ein bestimmtes Gesamtverhalten als rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers oder als Gesundheitsverletzung zu qualifizieren ist, hat jeweils im Rahmen einer sorgfältigen Einzelfallprüfung zu erfolgen, die - was die Verletzung des Persönlichkeitsrechts anbelangt - revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist." (a. a. O. Rn. 84).

  • EuGH, 22.04.1997 - C-180/95

    SOZIALPOLITIK

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08
    Nach Ansicht des EuGH obliegt es dem Arbeitgeber, der über sämtliche eingereichten Bewerbungsunterlagen verfügt, zu beweisen, dass der Bewerber die zu besetzende Position auch dann nicht erhalten hätte, wenn keine Diskriminierung stattgefunden hätte (EuGH vom 22.04.1997 - As. C - 180/95 - Draehmpaehl, Rn. 36, NZA 1997, 645).

    Hierbei muss der nationale Gesetzgeber darauf achten, dass Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht nach ähnlichen sachlichen und verfahrensrechtlichen Regeln geahndet werden, wie nach Art und Schwere gleichartiger Verstöße gegen das nationale Recht (vgl. EuGH vom 22.04.1997 - C - 180/95 - Draehmpaehl, NZA 1997, 645 Rn 29).

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - arbeitsrechtlicher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08
    Die Rechtslage ist nach dem am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beurteilen, da die Beförderung von Herrn R. im Dezember 2006 erfolgte (Vgl. BAG vom 14.08.2007 - 9 AZR 943/06 - NZA 2008, 99, 101 Rn. 28).

    Auch das BAG ist bei dieser Linie geblieben (vom 14.8.2007 - 9 AZR 943/06 - NZA 2008, 99 Rn 47).

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08
    Schon § 611 a Abs. S. 3 BGB enthielt eine zweistufige Regelung (BAG vom 05.02.2004 - 8 AZR 112/03 - NZA 2004, 540, 543).

    Das Bundesarbeitsgericht ist dem gefolgt (BAG vom 05.02.2004 - 8 AZR 112/03 - NZA 2004, 540).

  • LAG München, 07.08.2008 - 3 Sa 1112/07

    Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08
    Das LAG München wertet den Umstand, dass in einem Unternehmen der Anteil der Frauen in Führungspositionen in den letzten Jahren stark abgenommen hat und nunmehr sowohl deutlich unter dem deutschen Durchschnitt als auch unter dem Frauenanteil in dem betroffenen Unternehmen allgemein liegt, nicht als ausreichendes Indiz für eine Geschlechtsdiskriminierung, denn hierfür könne es ganz unterschiedliche Ursachen geben, zum Beispiel eine spezielle Unternehmensgeschichte oder keine ausgeprägte Unternehmenskultur hinsichtlich der Vereinbarung von Beruf und Familie (LAG München 7.8.2008 - 3 Sa 1112/07 - Juris Rn 52).

    Es kann auch nicht damit begründet werden, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Deutschland so schlecht gewährleistet ist (so aber die Vermutung des LAG München vom 7.8.2008 - 3 Sa 1112/07 - Juris Rn 52).

  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01

    Zur Geldentschädigung wegen auf einen Anrufbeantworter gesprochener beleidigender

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08
    Bei Anwendung dieser Tatbestandsmerkmale haben die Gerichte die Fundierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Würde des Menschen zu beachten (BVerfG vom 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01 - NJW 2004, 2371 Rn. 13 f.).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08
    Schon in der so genannten Soraya-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1973 ist die rechtliche Grundlage für einen Geldleistungsanspruch in Art. 1 und 2 GG erblickt worden (BVerfGE 34, 269, 292).
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

  • ArbG Berlin, 28.04.2006 - 28 Ca 5196/06
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

  • BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03

    Nicht geschlechtsneutrale Ausschreibung einer Ausbildungsstelle und Garantie der

  • BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96

    Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden, hier: Nichtannahme einer

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79

    Lohngleichheit - Benachteiligungsverbot

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

  • EuGH, 27.10.1993 - C-127/92

    Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health

  • LAG Hamburg, 09.11.2007 - H 3 Sa 102/07

    Stellenbewerbung, Benachteiligung, Entschädigung

  • LAG Köln, 13.06.2006 - 9 Sa 1508/05

    Zulässigkeit, Berufung, Entschädigungsanspruch, Schmerzensgeld, Benachteiligung,

  • ArbG Lübeck, 29.05.2007 - 6 Ca 642/07

    Anwendbarkeit AGG bei Kündigungen; Darlegungs- und Beweisanforderungen;

  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 169/88

    Entscheidung über das Leistungsbegehren im Rahmen einer Stufenklage

  • EuGH, 30.06.1988 - 318/86

    Kommission / Frankreich

  • BGH, 05.05.1999 - XII ZR 184/97

    Bestehen eines güterrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach Scheidung einer in der

  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auf die Revision des Beklagten, die Anschlussrevision und die Revision der Klägerin wird das Schlussurteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. November 2008 - 15 Sa 517/08 - aufgehoben.
  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher

    Jedenfalls aber wird überwiegend zu Recht für das Vorliegen einer Benachteiligung verlangt, dass eine Person, die an sich für die Tätigkeit geeignet wäre, nicht ausgewählt oder schon nicht in Betracht gezogen wird (so ausdrücklich BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265 = AP BGB § 611a Nr. 23 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 3; Däubler/Bertzbach-Däubler aaO; Adomeit/Mohr AGG § 22 Rn. 27; ErfK/Schlachter aaO; aA: vgl. Schiek/Kocher AGG § 22 Rn. 25, § 3 Rn. 7; LAG Berlin-Brandenburg 26. November 2008 - 15 Sa 517/08 - LAGE AGG § 22 Nr. 1, das die mangelnde Eignung im Ergebnis als Einwendung des Anspruchsgegners begreift).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.12.2014 - 25 C 357/14

    Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Höhe von insgesamt

    Hohe Entschädigungen sind in Ansehung dieser Rechtsprechung bei schweren und hartnäckigen Verstößen, die keinen Fall des § 15 Abs. 2 S. 2 AGG darstellen, nicht unüblich (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 05.06.2014, Az.: 2 Sa 394/13: 25.000,00 Euro; LAG Berlin-Brandenburg Urt. v. 26.11.2008, Az.: 15 Sa 517/08: 20.000,00 Euro; Urt. v. 31.01.2008, Az.: 5 Sa 1755/07: 12.000,00 Euro).
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 466/09

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - ungünstigere Behandlung in "vergleichbarer

    Im überwiegenden Schrifttum zum AGG, aber auch in der Rechtsprechung des Senats wird für das Vorliegen einer Benachteiligung verlangt, dass eine Person, die an sich für die Tätigkeit geeignet wäre, nicht ausgewählt oder schon nicht in Betracht gezogen wurde (BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265 = AP BGB § 611a Nr. 23 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 3; Däubler/Bertzbach/Däubler AGG 2. Aufl. § 7 Rn. 9; Adomeit/Mohr KommAGG § 22 Rn. 27; ErfK/Schlachter 10. Aufl. § 6 AGG Rn. 3; aA: vgl. Schiek/Kocher AGG § 22 Rn. 25, § 3 Rn. 7; LAG Berlin-Brandenburg 26. November 2008 - 15 Sa 517/08 - LAGE AGG § 22 Nr. 1).
  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08

    Altersbezogene Benachteiligung - Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden

    Zu Recht wird für das Vorliegen einer Benachteiligung verlangt, dass eine Person, die an sich für die Tätigkeit geeignet wäre, nicht ausgewählt oder schon nicht in Betracht gezogen wurde (so ausdrücklich BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265 = AP BGB § 611a Nr. 23 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 3; Däubler/Bertzbach-Däubler AGG 2. Aufl. § 7 Rn. 9; Adomeit/Mohr AGG § 22 Rn. 27; ErfK/Schlachter 10. Aufl. § 6 AGG Rn. 3; aA: vgl. Schiek/Kocher AGG § 22 Rn. 25, § 3 Rn. 7; LAG Berlin-Brandenburg 26. November 2008 - 15 Sa 517/08 - LAGE AGG § 22 Nr. 1).
  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 781/10

    Urteilsergänzungsantrag

    Die Klägerin hat mit Schriftsatz vom 2. November 2009 "für den Fall, dass die Revision des Beklagten insoweit ganz oder teilweise insoweit zu einer Aufhebung des Berufungsurteils des LAG Berlin-Brandenburg - AZ: 15 Sa 517/08 - vom 26. November 2008 führt, als dieses der Berufung stattgegeben und den Beklagten unter Ziffer I. 3.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 26. November 2008 - 15 Sa 517/08 - insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Klägerin auf Zahlung einer Entschädigung wegen Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts, ihrer Gesundheit und des Maßregelungsverbotes wegen der insbesondere nach dem 09. Dezember 2006 einsetzenden, sie benachteiligenden Handlungen des Beklagten ("Mobbing"-Handlungen) insbesondere als Reaktion auf die Rechtewahrnehmung durch die Klägerin nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in der Folge ihrer Nichtbeförderung auf die Stelle einer Leiterin der bundesweit tätigen Personalabteilung des Beklagten wegen des 16.000 EUR übersteigenden Betrages zurückgewiesen hat (Urteil LAG zu I.5. sowie S. 35 und 45 des Schlussurteils).

  • ArbG Wiesbaden, 18.12.2008 - 5 Ca 46/08

    Zuweisung eines Arbeitsplatzes nach Rückkehr aus Mutterschutzzeiten, der dem

    Das bedeutet, dass die in Klägerin entweder konkrete Tatsachen der Benachteiligung wegen des Geschlechts oder Indiztatsachen diesbezüglich vortragen muss, die sie auch dahingehend unter Beweis stellen muss, dass bei Erhebung des Beweises die Überzeugung des Gerichtes von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Geschlechtszugehörigkeit und Nachteil entsteht (vgl. BAG Urteil vom 24 April 2008 a.a.O.; ArbG Berlin Urteil vom 12.11.2007 - 86 Ca 4035/07, NZA 2008, 492; LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 26.11.2008 - 15 Sa 517/08 - juris).

    Aussagekräftige Statistiken können grundsätzlich Indizwirkung entfalten (EuGH Urteil vom 27.10.1993 - C- 127/92 - NZA 1994, 797; Däubler/Bertzbach-Bertzbach, § 22 Rn. 45; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.11.2008 - 15 Sa 517/08 - juris).

    Dies kann möglicherweise anders zu bewerten sein, wenn es um die Frage der Besetzung einer konkreten Stelle im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens geht und beispielsweise ein Geschlecht in der zu besetzenden Führungsebene signifikant unterrepräsentiert ist (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.11.2008 - 15 Sa 517/08 - juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2009 - 2 Sa 2070/08

    Schadensersatz - geschlechtsspezifische Diskriminierung - statistische Daten als

    2.2.5.1 Die Kammer 15 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hat in ihrer Entscheidung vom 26.11.2008 (LAG Berlin-Brandenburg vom 26.11.2008 - 15 Sa 517/08 - DB 2008, 2707) als Indiz für eine Geschlechtsdiskriminierung bei einer Beförderung auf einen Führungsposten eine Statistik über die Geschlechterverteilung auf den einzelnen Hierarchieebenen gelten lassen.
  • LAG München, 03.06.2009 - 10 Sa 719/08

    Schriftform i.S.d. § 15 Abs. 4 AGG; Beweislast bei Anspruch nach § 15 Abs. 1 AGG

    Dies gilt auch im Rahmen des Anspruchs nach § 15 Abs. 1 AGG (so im Ergebnis auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.11.2008 - 15 Sa 517/08 - Rn. 127).
  • LAG Hamm, 26.02.2009 - 17 Sa 923/08

    Befristete Einstellung von Aushilfskräften aus Haushaltsmitteln; unbegründete

    Offen bleiben kann auch, ob die Dauer der Schadensersatzpflicht einzuschränken ist auf den Zeitpunkt, zu dem das angestrebte Arbeitsverhältnis erstmals hätte gekündigt werden können (vgl. dazu HWK/Annuß/Rupp, 3. Aufl., § 15 AGG Rdnr. 2; ErfK/Schlachter a.a.O. § 15 AGG Rdnr. 3, Jauernig, BGB, 12. Aufl., § 15 AGG Rdnr. 3; gegen eine Beschränkung LAG Berlin-Brandenburg 26.11.2008 - 15 Sa 517/08, DB 2008, 2707; MünchKomm/Thüsing a.a.O., § 15 AGG Rdnr. 29; Däubler/Bertzenbach-Deinert, AGG, 2. Aufl., § 15 Rdnr. 39).
  • LAG München, 28.06.2011 - 6 Sa 252/11

    Altersdiskriminierung

  • ArbG Berlin, 27.01.2010 - 55 Ca 9120/09

    Keine Benachteiligung wegen sexueller Identität bei negativer

  • LAG Berlin-Brandenburg - 15 Sa 72/12 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Klage auf Entschädigung und Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer

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LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08 (https://dejure.org/2008,10566)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.07.2008 - 15 Sa 517/08 (https://dejure.org/2008,10566)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 15 Sa 517/08 (https://dejure.org/2008,10566)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch einer Klägerin im Wege einer Stufenklage bzgl. der Bezahlung eines Mitarbeiters und die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung einer entsprechenden Vergütung; Prozessuales Vorgehen im Zusammenhang einer Stufenklage; Anzuwendendes Recht i.F.d. § 33 ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gleichbehandlungsgesetz - Diskriminierung - ungleiche Geschlechtsverteilung

  • Judicialis

    BGB § 612 a Abs. 3

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Klage auf höhere Vergütung auf der Grundlage einer behaupteten Diskriminierung wegen des Geschlechts

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung bei der Beförderung aufgrund statistischen Gutachtens

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Beförderung: Entschädigung und Schadenersatz bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 26.06.2001 - C-381/99

    Brunnhofer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist bei der Frage, ob Arbeitnehmer gleiche oder als gleichwertig anerkannte Arbeit verrichten, zu prüfen, ob diese Arbeitnehmer unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren, wie Art der Arbeit, Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen, als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können (EuGH vom 31.05.1995 - C-400/93 - Royal Copenhagen, Rn. 33; vom 26.06.2001 - C-381/99 -, Brunnhofer, Rn. 43).

    Hierbei stellt die Berufsausbildung nicht nur einen Faktor dar, der eine unterschiedliche Vergütung für Arbeitnehmer, die gleiche Arbeit verrichten, objektiv rechtfertigen kann, sondern sie gehört vielmehr auch zu den Kriterien, anhand derer sich feststellen lässt, ob die Arbeitnehmer die gleiche Arbeit verrichten (EuGH vom 11.05.1999 - C-309/97 - Angestelltenbetriebsrat, Rn. 19; vom 26.06.2001 a. a. O. Rn. 78).

    Dies wird damit begründet, dass die Berufsausbildung bei der Einstellung des Arbeitnehmers objektiv bekannt ist, während die Arbeitsleistungen sich erst später beurteilen lassen und daher nicht schon bei Aufnahme der Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer als tauglicher Grund für eine ungleiche Entlohnung dienen können (EuGH vom 26.06.2001 a. a. O. Rn. 78).

  • BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 225/06

    Eingruppierung - Lehrer mit britischer Lehrerausbildung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08
    Bezüglich der Ausbildung geht das Bundesarbeitsgericht auch davon aus, dass selbst unter Berücksichtigung europarechtlicher Diskriminierungsverbote es keiner nationalen Regelung verboten ist, bei der Eingruppierung und somit bei der Vergütung auch auf die Ausbildungsqualifikation abzustellen (BAG vom 21.02.2007 - 4 AZR 225/06 - ZTR 2007, 675, Rn. 29).

    Schon diese unterschiedlichen Ausbildungen vermögen eine unterschiedliche Bewertung der Arbeitsleistungen zu rechtfertigen, was insbesondere auch der Rechtsprechung des BAG entspricht (vom 21.02.2007 a. a. O.).

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08
    Insofern zitiert es die plastische Formel, dass es nicht angehen könne, dass ein Arbeitgeber zunächst so differenziert, wie es ihm passt, und dann im Streitfall nach Rechtfertigungsgründen Ausschau hält (BAG 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79 - AP Nr. 117 zu Art. 3 GG, Rn 37; offen lassend BAG 03.07.2003 - 2 AZR 617/02 - BAGE 107, 56 Rn 24f für Differenzierungen unabhängig von der Geschlechtszugehörigkeit).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08
    Über die Kosten ist wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung im Schlussurteil zu entscheiden (BAG 18.10.2000 - 2 AZR 465/99 - NZA 2001, 437, zu III. der Gründe).
  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79

    Lohngleichheit - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08
    Insofern zitiert es die plastische Formel, dass es nicht angehen könne, dass ein Arbeitgeber zunächst so differenziert, wie es ihm passt, und dann im Streitfall nach Rechtfertigungsgründen Ausschau hält (BAG 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79 - AP Nr. 117 zu Art. 3 GG, Rn 37; offen lassend BAG 03.07.2003 - 2 AZR 617/02 - BAGE 107, 56 Rn 24f für Differenzierungen unabhängig von der Geschlechtszugehörigkeit).
  • BAG, 13.09.2006 - 4 AZR 236/05

    Eingruppierung: Angestellter in einem Haus der Offenen Tür

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08
    Ob die Klägerin auch auf Basis des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (vgl. BAG vom 13.09.2006 - 4 AZR 236/05 - ZTR 2007, 258) eine höhere Vergütung verlangen könnte, muss nicht erörtert werden, weil die Klägerin sich hierauf im Vergleich zu Frau G. oder Frau St. nicht beruft.
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00

    Altersteilzeit - Aufstockung des Entgelts ohne Arbeitszeitverringerung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08
    Trotz der Formulierung als Verbotsnorm ist § 612 Abs. 3 Anspruchsgrundlage für vorenthaltene Entgeltbestandteile (BAG vom 20.08.2002 - 9 AZR 710/00 - NZA 2003, 510 Rn. 21; vom 11.12.2007 - 3 AZR 249/06 - NZA 2008, 532 Rn. 45).
  • EuGH, 11.05.1999 - C-309/97

    PSYCHOTHERAPEUTEN MIT UNTERSCHIEDLICHER BERUFSAUSBILDUNG UND BERUFSBERECHTIGUNG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08
    Hierbei stellt die Berufsausbildung nicht nur einen Faktor dar, der eine unterschiedliche Vergütung für Arbeitnehmer, die gleiche Arbeit verrichten, objektiv rechtfertigen kann, sondern sie gehört vielmehr auch zu den Kriterien, anhand derer sich feststellen lässt, ob die Arbeitnehmer die gleiche Arbeit verrichten (EuGH vom 11.05.1999 - C-309/97 - Angestelltenbetriebsrat, Rn. 19; vom 26.06.2001 a. a. O. Rn. 78).
  • BGH, 05.05.1999 - XII ZR 184/97

    Bestehen eines güterrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach Scheidung einer in der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08
    Ob die Klägerin auch einen Erledigungsantrag hätte stellen können (BGH 05.05.1999 - XII ZR 184/97 - NJW 1999, 2520 Rn 21f), braucht hier mangels eines solchen Antrags nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 169/88

    Entscheidung über das Leistungsbegehren im Rahmen einer Stufenklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08
    Damit strebt er sein ursprüngliches Klageziel nunmehr unmittelbar an, was keine Klageänderung darstellt (BGH 21.2.1991 - III ZR 169/88 - NJW 1991, 1893 Rn 12).
  • EuGH, 31.05.1995 - C-400/93

    Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - arbeitsrechtlicher

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 942/93

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Lohn

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

  • BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvR 2781/13

    Entschädigung wegen unangemessener Verzögerung eines

    Im Berufungsverfahren wies das Landesarbeitsgericht durch Teilurteil vom 30. Juli 2008 - 15 Sa 517/08 - die Berufung zurück, soweit die Gehaltsdifferenz für den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 9. Dezember 2006 betroffen war.
  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 2781/13

    Durchsetzungsannahme (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG) nicht geboten, da nach

    b) das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Juli 2008 - 15 Sa 517/08 -,.
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