Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 15 Sa 88/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Außerordentliche Kündigung wegen privater Nutzung des ausschließlich zu dienstlichen Zwecken zur Verfügung gestellten Computers und des Internetzugangs.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung bei privater Nutzung des ausschließlich zu dienstlichen Zwecken zur Verfügung gestellten Computers und des Internetzugangs; Empfangen und Abspeichern von per E-Mail empfangenen Dateien pornographischen Inhalts als ...
- online-und-recht.de
- Judicialis
ZPO § 222 Abs. 2; ; ZPO § 524 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 123; ; KSchG § 1; ; ArbGG § 64 Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Außerordentliche Kündigung bei privater Nutzung von Dienstcomputer nebst Internetzugang - keine Abmahnung bei schwerem Pflichtverstoß und eindeutigen Weisungen - pflichtwidrige Speicherung pornografischer Dateien - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wer auf Sexseiten surft, riskiert die Kündigung!
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 21.02.2005 - 30 Ca 9327/04
- LAG Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 15 Sa 88/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 15 Sa 88/05
Eine Abmahnung ist jedoch entbehrlich, wenn es um eine schwere Pflichtverletzung geht, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei welcher eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BAG, Beschluss vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98, BAGE 91, 30 = AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969; Urteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 507/98, AP Nr. 149 zu § 626 BGB).Da der Kläger das Angebot jedoch abgelehnt hat und der Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis nicht nur seine Beschäftigung verlangen kann, sondern der Arbeitgeber dazu auch grundsätzlich verpflichtet ist, kann das Angebot nicht zu Lasten der Beklagten gewertet werden (vgl. BAG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 507/98, a.a.O.).
- BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 15 Sa 88/05
Inzwischen ist auch höchstrichterlich (BAG, Urteil vom 07. Juli 2005 - 2 AZR 581/04, EzA Schnelldienst Nr. 26/2005 S. 7) dahin erkannt worden, ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung könne vorliegen, wenn der Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken in erheblichem zeitlichen Umfang nutze und damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzte. - LAG Köln, 14.12.1998 - 12 Sa 896/98
Wirksamkeit einer fristlosen Verdachtskündigung; Übermittlung einer Sammlung …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 15 Sa 88/05
Soweit sich Instanzgerichte über die vom Arbeitsgericht angeführten Fälle hinaus (vgl. LAG Köln, Urteil vom 14. Dezember 1998 - 12 Sa 896/98, LAGE § 626 BGB Nr. 124 [Speicherung und Verbreitung sexistischer Witze]; Urteil vom 17. Februar 2004 - 5 Sa 1049/93, NZA - RR 2005, 136; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 4 Sa 1288/03, BB 2004, 1862 [Download pornografischer Inhalte am Arbeitsplatz]; Urteil vom 12. Juli 2004 - 7 Sa 1243/03, ZTR 2005, 222 (L) [Unklarheit bezüglich des Verbots privater Internetnutzung]) mit der Frage des Kündigungsgrundes im Falle der (verbotswidrigen) Internetnutzung befasst haben, ging es jeweils um nicht der Verallgemeinerung zugängliche Einzelfallentscheidungen.
- LAG Hessen, 25.11.2004 - 5 Sa 1299/04
Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 15 Sa 88/05
Während die private Nutzung des ausschließlich für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten Telefonanschlusses (zum Missbrauch eines überlassenen Mobiltelefons, vgl. LAG Hessen, Urteil vom 25. November 2004 - 5 Sa 1299/04, LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 87) die Rechtsprechung schon geraume Zeit beschäftigt hat, ist der Missbrauch anderer, modernerer Kommunikationsmittel eine neuere Erscheinung. - LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2003 - 4 Sa 1288/03
Herunterladen pornografischer Inhalte am Arbeitsplatz
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 15 Sa 88/05
Soweit sich Instanzgerichte über die vom Arbeitsgericht angeführten Fälle hinaus (vgl. LAG Köln, Urteil vom 14. Dezember 1998 - 12 Sa 896/98, LAGE § 626 BGB Nr. 124 [Speicherung und Verbreitung sexistischer Witze]; Urteil vom 17. Februar 2004 - 5 Sa 1049/93, NZA - RR 2005, 136; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 4 Sa 1288/03, BB 2004, 1862 [Download pornografischer Inhalte am Arbeitsplatz]; Urteil vom 12. Juli 2004 - 7 Sa 1243/03, ZTR 2005, 222 (L) [Unklarheit bezüglich des Verbots privater Internetnutzung]) mit der Frage des Kündigungsgrundes im Falle der (verbotswidrigen) Internetnutzung befasst haben, ging es jeweils um nicht der Verallgemeinerung zugängliche Einzelfallentscheidungen. - LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2004 - 7 Sa 1243/03
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 15 Sa 88/05
Soweit sich Instanzgerichte über die vom Arbeitsgericht angeführten Fälle hinaus (vgl. LAG Köln, Urteil vom 14. Dezember 1998 - 12 Sa 896/98, LAGE § 626 BGB Nr. 124 [Speicherung und Verbreitung sexistischer Witze]; Urteil vom 17. Februar 2004 - 5 Sa 1049/93, NZA - RR 2005, 136; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 4 Sa 1288/03, BB 2004, 1862 [Download pornografischer Inhalte am Arbeitsplatz]; Urteil vom 12. Juli 2004 - 7 Sa 1243/03, ZTR 2005, 222 (L) [Unklarheit bezüglich des Verbots privater Internetnutzung]) mit der Frage des Kündigungsgrundes im Falle der (verbotswidrigen) Internetnutzung befasst haben, ging es jeweils um nicht der Verallgemeinerung zugängliche Einzelfallentscheidungen. - BVerwG, 16.09.2004 - 6 PB 6.04
Abstrakter Feststellungsantrag; Anlass gebender Vorgang und künftige …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 15 Sa 88/05
Soweit sich Instanzgerichte über die vom Arbeitsgericht angeführten Fälle hinaus (vgl. LAG Köln, Urteil vom 14. Dezember 1998 - 12 Sa 896/98, LAGE § 626 BGB Nr. 124 [Speicherung und Verbreitung sexistischer Witze]; Urteil vom 17. Februar 2004 - 5 Sa 1049/93, NZA - RR 2005, 136; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 4 Sa 1288/03, BB 2004, 1862 [Download pornografischer Inhalte am Arbeitsplatz]; Urteil vom 12. Juli 2004 - 7 Sa 1243/03, ZTR 2005, 222 (L) [Unklarheit bezüglich des Verbots privater Internetnutzung]) mit der Frage des Kündigungsgrundes im Falle der (verbotswidrigen) Internetnutzung befasst haben, ging es jeweils um nicht der Verallgemeinerung zugängliche Einzelfallentscheidungen. - BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 15 Sa 88/05
Eine Abmahnung ist jedoch entbehrlich, wenn es um eine schwere Pflichtverletzung geht, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei welcher eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BAG, Beschluss vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98, BAGE 91, 30 = AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969; Urteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 507/98, AP Nr. 149 zu § 626 BGB). - BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01
Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 15 Sa 88/05
Es entspricht höchst richterlicher Rechtsprechung, wonach umfangreiche, unerlaubte und heimlich geführte Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen (vgl. BAG, Urteil vom 05. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01, AP Nr. 63 zu § 123 BGB; Urteil vom 04. März 2004 - 2 AZR 147/03, AP Nr. 50 zu § 103 BetrVG 1972). - BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03
Betriebsrat - Außerordentliche Kündigung - Zustimmung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 15 Sa 88/05
Es entspricht höchst richterlicher Rechtsprechung, wonach umfangreiche, unerlaubte und heimlich geführte Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen (vgl. BAG, Urteil vom 05. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01, AP Nr. 63 zu § 123 BGB; Urteil vom 04. März 2004 - 2 AZR 147/03, AP Nr. 50 zu § 103 BetrVG 1972).