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   OLG Koblenz, 21.06.2000 - 15 SmA 12/00   

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https://dejure.org/2000,12074
OLG Koblenz, 21.06.2000 - 15 SmA 12/00 (https://dejure.org/2000,12074)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.06.2000 - 15 SmA 12/00 (https://dejure.org/2000,12074)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 15 SmA 12/00 (https://dejure.org/2000,12074)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachliche Zuständigkeit; Vormundschaftsgericht; Familiengericht; Vormund; Pflegers; Auswahl; Bestellung; Pflegschaftssache; Pflegschaftsverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; BGB § 1697; ; BGB § 1773 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1697 §§ 1773 ff.; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
    Zuständigkeit für Bestellung des Pflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.02.1998 - XII ARZ 35/97

    Zuständigkeit des Familiengerichts für die Regelung der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2000 - 15 SmA 12/00
    Zwar ist diese Vorschrift bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen einem Familiengericht und einem Gericht der (allgemeinen) freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie dem Vormundschaftsgericht, entsprechend anwendbar (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit der Entscheidung NJW 1981, 126 f.; jüngst: FamRZ 1998, 609 f.).

    Das Familiengericht war nach §§ 1671 Abs. 5, 1672 Satz 1 BGB nur im Rahmen eines anhängigen Scheidungsverfahrens dafür zuständig, eine erforderliche Vormundschaft oder Pflegschaft anzuordnen, während Auswahl und Bestellung des Vormunds oder Pflegers in die Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts fielen (vgl. BGH FamRZ 1998, 609).

  • BayObLG, 16.12.1999 - 4Z AR 66/99

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft und die

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2000 - 15 SmA 12/00
    Nach dem in dieser Entwurfsbegründung eindeutig zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers obliegt somit auch nach der gesetzlichen Neuregelung die Bestellung des Vormunds oder Pflegers weiterhin dem Vormundschaftsgericht (so auch BayObLG Rpfleger 2000, 158; OLG Stuttgart, Die Justiz 1999, 103; FamRefK/Rogner, § 1697 BGB Rdnr. 5; Palandt-Diederichsen, BGB, 59. Aufl., § 1697 Rdnr. 1).
  • OLG Zweibrücken, 14.06.1999 - 3 W 132/99
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2000 - 15 SmA 12/00
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der vom Vormundschaftsgericht zitierten Entscheidung des Pfälzischen OLG Zweibrücken (Rpfleger 1999, 489).
  • BGH, 17.09.1980 - IVb ARZ 543/80

    Zuständigkeitsstreit zwischen Familiengericht und Gericht der (allgemeinen)

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2000 - 15 SmA 12/00
    Zwar ist diese Vorschrift bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen einem Familiengericht und einem Gericht der (allgemeinen) freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie dem Vormundschaftsgericht, entsprechend anwendbar (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit der Entscheidung NJW 1981, 126 f.; jüngst: FamRZ 1998, 609 f.).
  • OLG Jena, 28.05.2003 - 1 Sa 4/03

    Zur Frage, ob für die Anordnung und Auswahl eines Ergänzungspflegers die

    Es verbleibt in diesen Fällen deshalb bei der Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts nach §§ 1909, 1915 Abs. 1, 1779 BGB (so im Ergebnis auch KG, FamRZ 2000, 719; OLG Stuttgart, BW NotZ 2000, 19 unter Aufgabe OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1601; OLG Koblenz, OLG-Report 2001, 16 f., letzteres hinsichtlich der Frage der Bestellung des Pflegers und des weiteren Pflegschaftsverfahrens).
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