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   LAG Hessen, 04.12.2002 - 15 Ta 203/02   

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https://dejure.org/2002,11357
LAG Hessen, 04.12.2002 - 15 Ta 203/02 (https://dejure.org/2002,11357)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04.12.2002 - 15 Ta 203/02 (https://dejure.org/2002,11357)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 15 Ta 203/02 (https://dejure.org/2002,11357)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

  • Judicialis

    KSchG § 5 Abs. 1; ; KSchG § 5 Abs. 3 Satz 1; ; KSchG § 13 Abs. 1 Satz 2; ; KSchG § 13 Abs. 4 Satz 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 24.09.1987 - 8 Ta 95/87

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozeßvertreters; Verschulden eines

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2002 - 15 Ta 203/02
    Es besteht kein Anlass, die Interpretation des § 5 Abs. 1 KSchG auszudehnen oder ausstrahlen zu lassen auf die Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG (so allerdings KR-Friedrich, 6. Aufl., § 5 KSchG Rz. 112 unter Hinweis etwa auf Wenzel, ArbuR 1976, 326; ähnlich wie hier LAG Hamm Beschluss vom 24. September 1987 - 8 Ta 95/87 - LAGE § 5 KSchG Nr. 31, allerdings mit einer Differenzierung, die nicht überzeugt, auf die es hier aber ohnehin nicht ankommt).
  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2002 - 15 Ta 203/02
    Die Möglichkeit einer Zulassung der Rechtsbeschwerde besteht nicht (Kammerbeschluss vom 17. Mai 2002 - 15 Ta 77/02 -, zur Veröff. vorgesehen; ebenso nunmehr BAG Beschluss vom 20. August 2002 - 2 AZB 16/02 - demnächst EzA § 5 KSchG Nr. 34).
  • LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2002 - 15 Ta 203/02
    Die Möglichkeit einer Zulassung der Rechtsbeschwerde besteht nicht (Kammerbeschluss vom 17. Mai 2002 - 15 Ta 77/02 -, zur Veröff. vorgesehen; ebenso nunmehr BAG Beschluss vom 20. August 2002 - 2 AZB 16/02 - demnächst EzA § 5 KSchG Nr. 34).
  • LAG Hessen, 10.09.2002 - 15 Ta 98/02

    Anspruch auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Zurechnung des

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2002 - 15 Ta 203/02
    Dies ist grundsätzlich allgemeine Meinung, gilt aber auch hier, und zwar auch dann, wenn man im Rahmen der Prüfung des Verschuldens gem. § 5 Abs. 1 KSchG Verschulden von Prozessbevollmächtigten nicht zurechnet (so Kammerbeschluss vom 10. September 2002 - 15 Ta 98/02 -, zur Veröff. vorgesehen, mit weit. Nachw.; vgl. im Übrigen zum Meinungsstand KR-Friedrich, 6 Aufl., § 5 KSchG Rz. 112).
  • LAG Hessen, 11.03.2005 - 15 Ta 638/04

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Antragsfrist

    Die Frist des § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG beginnt bereits in dem Zeitpunkt, in dem auf Grund konkreter Anhaltspunkte bei zumutbarer und gehöriger Sorgfalt erkennbar ist, dass die Klagefrist (möglicherweise) nicht eingehalten ist (KR-Friedrich, 7. Aufl., § 5 KSchG Rz. 110 mit weit. Nachw.; ständige Kammerrechtsprechung seit dem Kammerbeschluss vom 04. Dezember 2002 - 15 Ta 203/02 -ArbuR 2004, 279; vgl. dazu auch BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 587/87 - EzA § 130 Nr. 16, zu II. der Gründe: das Kennenmüssen steht dem Kennen gleich).

    Dies ist grundsätzlich allgemeine Meinung, gilt aber auch hier (ständige Kammerrechtsprechung seit dem Kammerbeschluss vom 04. Dezember 2002 - 15 Ta 203/02 - ArbuR 2004, 279), und zwar auch dann, wenn man im Rahmen der Prüfung des Verschuldens gem. § 5 Abs. 1 KSchG Verschulden von Prozessbevollmächtigten nicht zurechnet (so grundlegend bereits der Kammerbeschluss vom 10. September 2002 - 15 Ta 98/02 - EzA-SD 2003 Nr. 2, 21 mit weit. Nachw.; vgl. im Übrigen zum Meinungsstand KR-Friedrich, 7. Aufl., § 5 KSchG Rz. 112).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 5 Ta 176/05

    Nachträgliche Klagezulassung

    Abzustellen ist nämlich im Rahmen des § 5 Abs. 3 S. 1 KSchG auf den (möglichen) Kenntnisstand des Prozessbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO; LAG Hessen vom 04.12.2002 - 15 Ta 203/02 - und vom 11.03.2005 - 15 Ta 638/04 - vergleiche auch BAG vom 13.08.1992 - 2 AZR 92/92 A - ).
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